LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13058 28.09.2016 Datum des Originals: 27.09.2016/Ausgegeben: 04.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5082 vom 29. August 2016 des Abgeordneten Thomas Nückel FDP Drucksache 16/12772 Wann bezieht die Landesregierung Stellung zur Zukunft von DAB+? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Frühjahr ist erneut eine bundesweite Debatte über die Zukunft von DAB+ entbrannt. Ein Auslöser war ein gemeinsamer Gastbeitrag des Direktors der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Dr. Jürgen Brautmeier, und des Staatsekretärs für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Dr. Marc-Jan Eumann, in der F.A.Z. vom 15. April 2016. Zurecht wurde die Frage aufgeworfen, ob DAB+ noch eine Zukunft hat, oder es nicht mittlerweile zu spät ist, auf allen Verbreitungsebenen – national, regional und lokal – auf diesen Verbreitungsweg zu setzen. Beide Autoren sehen die Zukunft des Hörfunks mittel- bis langfristig im Internet und mahnen eine Entscheidung der Politik an. Vor allem müsse entschieden werden, ob der private Hörfunk mit öffentlichen Mitteln für die DAB+ - Verbreitung rechnen könne. Klare Antworten darauf blieben jedoch bisher aus. DAB+ wird von den Konsumenten offensichtlich als eine Übergangstechnologie betrachtet, die entbehrlich ist. In den Haushalten befinden sich nach wie vor relativ wenige DAB+ - Endgeräte. Verschiedene Versuche, DAB+ durchzusetzen, erwiesen sich bisher als Fehlschlag. Jüngere Hörer kaufen nur noch selten Radiogeräte, da sie Audio-Angebote über ihr Smartphone nutzen. Private Rundfunkanbieter bemängeln neben dem ungeklärten Finanzierungsaspekt das Fehlen zusätzlicher Vermarktungsmöglichkeiten bei DAB+. Eine Bedarfsabfrage der LfM in Nordrhein-Westfalen bei Radioveranstaltern hat deutlich gemacht, dass DAB+ für regionale und lokale Anbieter keine Option ist. In der oben angesprochenen Debatte haben Medienexperten ferner verdeutlicht, dass es nicht sinnvoll sei, Geld für einen technologischen Zwischenschritt zu investieren, das für den nächsten anstehenden technologischen Sprung fehlt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13058 2 Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 5082 mit Schreiben vom 27. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welchen Standpunkt nimmt die Landesregierung in der gegenwärtigen Debatte über die Zukunft von DAB+ ein? Entscheidend für die weitere Entwicklung des Hörfunks und der für ihn benötigten Übertragungswege sind die Akzeptanz und die Interessen der Radiohörerinnen und Radiohörer. Die Landesregierung stellt sicher, dass für Nordrhein-Westfalen alle bisher von den Bedarfsträgern angemeldeten Versorgungswünsche der Bundesnetzagentur mit der Bitte um Koordinierung entsprechender Übertragungskapazitäten gemeldet werden. Dazu zählt aktuell die Unterstützung der Meldung des Bedarfs für einen zweiten bundesweiten DAB+- Programmmultiplex in der Rundfunkkommission der Länder. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Position von Fach-leuten, die DAB+ für „zu kurz gesprungen“ halten, weil es als digitale Variante des analogen Systems weit hinter den Möglichkeiten des Internet zurückbleibt? Die Verbreitung von Hörfunk über DAB+ hat im Vergleich zu einer Verbreitung von Hörfunkprogrammen über das Internet Vor- und Nachteile. Die Vorteile u.a.: - das Sendernetz ist durch die Programmveranstalter (mit-)bestimmt; - kein Einfluss durch Access-Provider; - Ausstrahlungsrechte müssen nur für ein Sendegebiet erworben werden, das sich aus der technischen Reichweite terrestrischer Sende-anlagen ergibt. Die Nachteile u.a.: - ein Rückkanal ist nur bei Endgeräten mit separater Internet-Anbindung nutzbar; - keine Personalisierung des Angebots und darauf aufbauende Geschäfts- bzw. Refinanzierungsmodelle möglich. 3. Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung für die anstehende Entscheidung über die Zukunft von DAB+ bundesweit und für Nordrhein-Westfalen? Für den unter Frage 1 erwähnten zweiten bundesweiten Multiplex wurde mit Zustimmung von Nordrhein-Westfalen in der Rundfunkkommission der Länder am 15. September 2016 die Bedarfsmeldung an die Bundesnetzagentur beschlossen. Die Zuordnung der daraufhin von der Bundesnetzagentur zukünftig zur Verfügung gestellten Übertragungskapazitäten an die Landesmedienanstalten könnte auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 8. Dezember 2016 beschlossen werden. Die darauf folgende Ausschreibung und Zuweisung der Übertragungskapazitäten durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) könnte im Falle der Auswahl eines Plattformbetreibers zu einer Inbetriebnahme des zweiten bundesweiten Multiplexes im Sommer 2017 führen. Für Nordrhein-Westfalen ist eine letztmalige Verlängerung des laufenden Pilotversuchs auf DAB+ geplant. Eine dementsprechende gemeinsame Bedarfsmeldung der Landesanstalt für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13058 3 Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR) wurde der Landesregierung für Ende September 2016 in Aussicht gestellt. 4. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund einer potentiellen Priorisierung von DAB+ die Situation des Lokalrundfunks in NRW insbesondere in Konkurrenz zum WDR? Mit Blick auf die ausreichenden Übertragungskapazitäten für die Übertragung von DAB+, deren Koordinierung von der Bundesnetzagentur in Aussicht gestellt wurde, gibt es keine Benachteiligung privater Programmveranstalter gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr. Die Abbildung des lokalen Hörfunks auf DAB+ wurde auf Bitten der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen von der Bundesnetzagentur unter frequenztechnischen Aspekten überprüft. Eine Koordinierung entsprechender Übertragungskapazitäten wurde dabei als grundsätzlich realisierbar eingestuft. Die Vertreter des lokalen Hörfunks haben aber sowohl im Rahmen der Bedarfsabfrage der LfM als auch im Gespräch mit dem Staatssekretär für Europa und Medien am 21. Januar 2016 darauf hingewiesen, dass eine Eins-zu-Eins-Abbildung der bisherigen Verbreitungsgebiete des lokalen Hörfunks auf DAB+ aus wirtschaftlichen Gründen nicht darstellbar ist. Die priorisierte Abbildung des lokalen Hörfunks in Nordrhein-Westfalen in neun regionalen DAB+-Frequenzverteilungsgebieten ist Bestandteil der Meldung perspektivischer Bedarfe der Landesregierung an die Bundesnetzagentur. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die PR-Aktivitäten der ARD für DAB+ (hier insbesondere der ausschließlich auf die Vorteile von DAB+ konzentrierte Thementag am 29.8., auf allen Hörfunkkanälen, den Fernsehprogrammen und im Online-Auftritt der ARD)? Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Staatsferne des Rundfunks und der daraus abgeleiteten Programmautonomie sieht die Landesregierung davon ab, Programminhalte zu beurteilen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13058