LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13061 28.09.2016 Datum des Originals: 28.09.2016/Ausgegeben: 04.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5089 vom 29. August 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12788 Mehrheit der Länder binden Bundeswehr in strategische Übungen zum Schutz der Bevölkerung ein. Warum zögert Nordrhein-Westfalen noch? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtet in ihrer Ausgabe vom 25.08.2016 über Konsequenzen der Länder in der Debatte um Bundeswehreinsätze im Inneren insbesondere zur Abwehr und Bekämpfung von Terroranschlägen. Unter Führung der Polizei könnten die Streitkräfte optional ihre Ressourcen sinnvoll einsetzen und unterstützend wirken. Zwar schafft der Einsatz im Inneren nicht automatisch mehr Sicherheit. Dennoch ist der gezielte Einsatz für mindestens zehn Bundesländer inzwischen eine strategische Option im Fall von Terrorgroßlagen. Das Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hamburg und Bremen planen bereits gemeinsame Übungen mit der Bundeswehr oder erwägen diese. Andere Bundesländer beschäftigen sich ebenfalls konstruktiv mit dem Potentialen des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren. Aus Nordrhein-Westfalen ist derzeit „keine Einschätzung zu bekommen“, so die RP. Der Schutz der Bevölkerung muss oberstes Ziel des Regierungshandelns sein. Praktisch bedeutet das: Alle Ressourcen, die zur Verfügung stehen, müssen sinnvoll genutzt und koordiniert werden. Darüber hinaus müssen alle Kräfte, die die Sicherheit und Ordnung im Land gewährleisten, personell und materiell bestmöglich ausgestattet werden. Dass die Bundeswehr in Notlagen gebraucht wird und unterstützend wirken kann, haben die Kameradinnen und Kameraden bei Naturkatastrophen bereits eindrucksvoll bewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13061 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5089 mit Schreiben vom 28. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die dargestellten Ausführungen in der Kleinen Anfrage 5089 zur Zusammenarbeit zwischen den Ländern und der Bundeswehr im Falle eines durch eine terroristische Großlage eintretenden Katastrophenfalls entsprechen in Teilen nicht mehr dem aktuellen Stand. Wie das Ministerium für Inneres und Kommunales bereits am 08.09.2016 in der Sitzung des Innenausschusses zum Tagesordnungspunkt „Wie und warum beteiligt sich Nordrhein- Westfalen an den Planspielen der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland?“ ausgeführt hat, kann die Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr in bestimmten, extremen Lagen sinnvoll sein. Zur Klärung der Frage, wie eine derartige personelle und materielle Unterstützung im Lichte des Art. 35 GG aussehen kann, wird sich Nordrhein- Westfalen neben fünf weiteren Ländern an einer voraussichtlich im März 2017 stattfindenden Stabsrahmenübung zur Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbehörden sowie der Bundeswehr beteiligen. 1. Wie steht die Landesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren bei Terrorlagen? Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nur im Einklang mit der Verfassung denkbar. 2. Warum bekennt sich die Landesregierung nicht in gleicher Deutlichkeit zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren bei Terrorlagen, wie z. B. das Saarland, Baden- Württemberg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hamburg oder Bremen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Gibt es zivile oder staatliche Kräfte, die die Fähigkeiten und Einsatzmittel der Bundeswehr ebenfalls haben? Die Fähigkeiten der Bundeswehr sind hier nicht im Einzelnen bekannt. Die Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie deren Einsatzfähigkeiten orientieren sich grundsätzlich an den grundgesetzlich vorgegebenen Aufgaben. 4. Plant die Landesregierung gemeinsame Übungen mit der Polizei, der Bundeswehr und zivilen Akteuren? (Wenn ja: Bitte nähere Informationen hierzu geben. Wenn nein: Bitte begründen.) Ja. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13061