LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13067 29.09.2016 Datum des Originals: 28.09.2016/Ausgegeben: 05.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5101 vom 2. September 2016 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/12814 Entwicklung der Polizeistärke in NRW – Valide und differenzierte Datenauswertung notwendig Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Darstellung der Entwicklung der Zielsollstärken (aus BKV) im Rahmen der Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Entwicklung der Polizeistärke in den Polizeipräsidien und Landratsbehörden vermittelt ein „schiefes Bild“, weil die Zielsollstärke der BKV eine fiktiv gewählte Berechnungsgröße als Grundlage für die Personalverteilung darstellt, die regelmäßig nie errreicht wurde. Darüber hinaus ist entscheidend, wie viel Personal in „Köpfen“ tatsächlich verfügbar ist und nicht wegen Krankheit, Mutterschaft und Erziehungsurlaub ausfällt. Die Strukturdaten der KPB werden jeweils zum 01.10. erhoben. Für die Betrachtung der Polizeistärke ist aus diesem Grunde maßgeblich die Entwicklung der Planstellen für Polizeivollzugsbeamte/Innen. Nur durch eine valide und differenzierte Datenbasis können die Abgeordneten eine solide politische Bewertung vornehmen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Qualität der Arbeit, als auch für die Frage, ob eine ausreichende Personalstärke für die Einsatzwahrnehmung und die Kriminalitätssachbearbeitung in den KPB zur Verfügung steht. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5101 mit Schreiben vom 28. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkungen der Landesregierung Der angefragte Zeitraum erstreckt sich insgesamt über 16 Jahre. Nicht alle vom Fragesteller erbetenen Daten liegen dem Ministerium für Inneres und Kommunales vor. Andere Daten wiederum liegen nicht durchgängig in der gewünschten Form aufbereitet vor. Eine entsprechende Erhebung oder Aufbereitung der fehlenden Daten ist entweder nicht möglich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13067 2 oder aber innerhalb der zur Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Frist nicht leistbar. Insofern beschränkt sich die Beantwortung auf die nachfolgenden Daten. 1. Wie haben sich die Planstellen PVB g.D. und h.D. von 2000 bis 2016 jeweils zum Stichtag 01.10. des Jahres entwickelt (das bereits abgeschlossene Nachersatzverfahren 2016 bitte ebenfalls berücksichtigen, jeweils differenziert nach KPB, Landes-Oberbehörden und Bezirksregierungen bis zur Ausgliederung der Polizei)? 2. Wie viele PVB wurden in den KPB im Zeitraum 2000 - 2016 im originären Wachund Wechseldienst verwendet? (Bitte das tatsächlich dort verwendete BKV IST, Kopfzahl und BKV Soll angeben. Die Strukturdaten für 2016 bitte nach Möglichkeit mit aufführen)? 3. Wie viele PVB wurden in den KPB im Zeitraum 2000- 2016 in den Kriminalkommisariaten (nicht Führungsstellen, Stäbe, VK etc.) verwendet (Bitte das tatsächlich dort verwendete BKV IST, Kopfzahl und BKV Soll angeben Die Strukturdaten für 2016 bitte nach Möglichkeit mit aufführen)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst beantwortet: Der Stichtag für die landesweiten Auswertungen zur Personalsituation in den Kreispolizeibehörden verbunden mit aufwendigen Plausibilitäts- und Validitätsprüfungen ist seit den 90er Jahren der 01.10. eines Jahres. Insofern liegen die Daten für das Jahr 2016 noch nicht vor (dies wird wahrscheinlich Ende Oktober/Anfang November der Fall sein). Datengrundlage hierfür sind seit 2010 die Funktions- und Verwendungsübersichten (Strukturdaten) im Personalinformationssystem der Polizei NRW. Die für alle Kreispolizeibehörden in der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) ausgewiesenen Zielsollstärken stellen eine Berechnungsgröße dar. Sie setzen den Maßstab für das jährlich im Nachersatzverfahren tatsächlich zu verteilende Personal. Die für die Berechnung der Zielsollstärken maßgeblichen Stellensockel und Stellentöpfe stellen für die Kreispolizeibehörden keine verbindlichen SOLL-Stärken dar, auch wenn die für bestimmte Aufgaben als Stellensockel zugewiesenen Planstellen grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen. Die Festlegung der Personalstärken einzelner Organisationseinheiten - sowohl im SOLL als auch im IST - obliegt unter Berücksichtigung ministerieller Vorgaben grundsätzlich den Behörden selbst. Insofern gibt es kein BKV-Soll (und auch kein BKV-IST) für die angefragten Aufgabenbereiche. Entwicklung Planstellen PVB g.D. & h.D. in den Polizeibehörden Jahr: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Nur Kreispolizeibehörden 35665 35688 35940 36256 36587 36535 Nur Landesoberbehörden 1718 1805 1917 1932 2005 2181 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13067 3 Entwicklung Wachdienst in den Kreispolizeibehörden Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Planstellen-Ist 12056 12074 12138 12206 12288 12143 Kopfzahl 12781 12871 12667 12705 12759 12604 Für die Darstellung des „originären Wach- und Wechseldienst“ wurden ausschließlich die Funktionen o Wachdienst DGL/-in o Wachdienst WDF/-in o Wachdienstbeamt-er/in o AP DGL/-in o AP Wachdienstbeamt-er/in o AP WDF/-in o WSP DGL/-in o WSP WDF/-in o WSP Wachdienstbeamt-er/in ausgewertet. Entwicklung Direktionen Kriminalität in den Kreispolizeibehörden Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Planstellen-Ist 8325 8332 8364 8383 8540 8597 Kopfzahl 91251 90502 8606 8630 8800 8871 Für diese Darstellung wurden alle Funktionen der Direktion Kriminalität ohne o Direktion K Leiter/-in o Kriminalität KI / KG / Dezernat Leiter/-in o Kriminalität Führungsstelle Leiter/-in o Kriminalität Führungsstelle Mitarbeiter/-in o Kriminalität ZKB Führungsstelle Leiter/-in o Kriminalität ZKB Führungsstelle Mitarbeiter-/in o Kriminalität ZKB Leiter/-in ausgewertet. 1 Im Jahr 2012 waren Anpassungen des Auswertetools zur Vermeidung von Doppelerfassungen ausschließlich bei den Kopfzahlen von Beamtinnen und Beamten (überwiegend in der Direktion Kriminalität) erforderlich. Der vermeintliche Rückgang bei annährend gleicher Planstellenzahl im Vergleich der Jahre 2010/2011 und 2012 erklärt sich hierdurch. 2 siehe Fußnote 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13067 4 4. Wie haben sich die Tarifstellen von 2000 bis 2016 jeweils zum Stichtag 01.10. des Jahres entwickelt, jeweils differenziert nach KPB, Landes-Oberbehörden und Bezirksregierungen (bis zur Ausgliederung der Polizei)? Der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Tarifstellen im Polizeibereich für die Jahre von 2000 bis 2016 zu entnehmen. Die Angaben sind den jeweiligen Haushaltsplänen entnommen und gelten für das komplette Haushaltsjahr. Hierin ist eine Differenzierung der Tarifstellen nach Kreispolizeibehörden und Landesoberbehörden nicht enthalten. Das Personal der Bezirksregierungen ist für die betreffenden Jahre im Kapitel 03 310 verortet. Haushaltsjahr Tarifstellen 2000 6.015 2001 5.598 2002 5.669 2003 5.722 2004 5.860 2005 5.981 2006 6.046 2007 6.266 2008 6.266 2009 5.762 2010 5.579 2011 5.536 2012 5.535 2013 5.537 2014 5.532 2015 5.532 2016 5.785 5. Wie haben sich die Planstellen der PVB g.D. und h.D. im MIK von 2000 bis 2016 jeweils zum Stichtag 01.10. des Jahres entwickelt (Bitte getrennt nach festen Stellen und Abordnungsstellen über 3 Monate angeben)? Der Stellenplan des Ministeriums für Inneres und Kommunales unterscheidet nicht zwischen Planstellen für die allgemeine innere Verwaltung, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, und Beamtinnen und Beamten anderer besonderer Fachrichtungen (bspw. Feuerwehr, Vermessung, IT). Gleichzeitig ist nur ein geringer Teil der Arbeitsplätze im Ministerium für Inneres und Kommunales mit einem Funktionsprofil versehen, das explizit eine Besetzung mit einer Polizeivollzugsbeamtin oder einem Polizeivollzugsbeamten vorsieht. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Frage 5 nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13067