LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13068 29.09.2016 Datum des Originals: 28.09.2016/Ausgegeben: 05.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5090 vom 26. August 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12789 Ergänzende Fragen zur Antwort der Landesregierung auf meine KA 4994 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Datum vom 25.08.2016 hat mir die Landesregierung Fragen zu Übergriffen von 10 jungen Männern im Juli 2016 im Freizeitzentrum Xanten beantwortet. Im konkreten Fall fielen die Männer, „überwiegend südländischen Aussehens“, am Nachmittag des 20.07.2016 auf, indem sie Badegäste im FKK-Bereich und Familien mit Kindern beleidigten und bedrohten. Einem Platzverweis durch einen Mitarbeiter des FZX folgten die Störer nicht. Stattdessen setzten die jungen Männer zwischen „20 und 25 Jahren“ nun an der Wasserskianlage ihr Unwesen fort. Erst nach dem Eintreffen der Polizei flüchteten die Täter. Drei Tatverdächtige konnten gestellt werden. Ihre Personalien sind somit bekannt: - Ein 23-Jähriger mit deutschem und polnischen Pass, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, versuchtem Diebstahl, Fahren ohne Führerschein und Drogendelikten vorbestraft ist. - Ein 19-Jähriger mit deutschem und libanesischem Pass, der wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Beleidigung, Körperverletzung und Diebstahl bereits vorbestraft ist. - Ein 23-Jähriger Türke (bis 22.08.2016 geduldet in Deutschland), der bereits wegen Beleidigung, Schwarzfahrens, Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Alle Tatverdächtigen kommen aus Essen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13068 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5090 mit Schreiben vom 28. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Da alle bekannten Tatverdächtigen aus Essen stammen, 60 Kilometer entfernt von Xanten: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, die auf eine organisierte Gruppe/Bande schließen lassen? (Bitte, sofern bekannt, auch angeben, ob die Tatverdächtigen Organisationen oder Vereinen angehören.) Nein. 2. Warum wurde der 23-jährige Deutsch-Pole im Jahr 2007 wegen Kindesmissbrauchs nur verwarnt? (Bitte Hintergründe der Tat wiedergeben und das Urteil im Wortlaut beifügen.) Nähere Angaben zur Tat und zum Urteil sind nicht möglich. Die Akten der Staatsanwaltschaft Essen sind nach den hierfür geltenden Bestimmungen ausgesondert worden. Soweit dabei versehentlich auch das Urteil vernichtet wurde, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen das Erforderliche veranlasst. 3. Da die Duldung des 23-jährigen tatverdächtigen Türken am 22.08.2016 ausgelaufen ist: Wann wird die Abschiebung durchgeführt? (Bitte den aktuellen Aufenthaltsstatus des Tatverdächtigen angeben und schildern, welches weitere Verfahren nun vorgesehen ist und ob die Person bereits zur Ausreise aufgefordert wurde.) Die Duldung des 23-jährigen Tatverdächtigen wurde um drei weitere Monate wegen fehlender Identitätspapiere verlängert. Vor dem Hintergrund, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland nicht in Betracht kommt, wird dann zu prüfen sein, ob eine Abschiebung erfolgreich erfolgen kann." 4. Wie bewertet die Landesregierung die detailliert beschriebenen Vorfälle? 5. Welche Konsequenzen sind aus Sicht der Landesregierung für alle drei Tatverdächtigen, die die öffentlichen Ordnung und Sicherheit seit Jahren bereits gefährden, angemessen? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Derartige Vorfälle sind geeignet, das Sicherheitsempfinden von Bürgerinnen und Bürgern zu beeinträchtigen. Sobald die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen oder andere Bereiche der Landesverwaltung Kenntnis von derartigen Vorfällen erhalten, werden sie diese schnellstmöglich unterbinden und rechtlich konsequent verfolgen. Die Frage der Angemessenheit obliegt den jeweils dafür zuständigen Behörden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13068