LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13071 29.09.2016 Datum des Originals: 29.09.2016/Ausgegeben: 05.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5114 vom 6. September 2016 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/12883 Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen: Sprachbarrieren zwischen Einheiten und Einrichtungen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits die Kleine Anfrage 4637 vom 5. April 2016 hatte die Kommunikation innerhalb und zwischen den am Katastrophenschutz beteiligten Einrichtungen und Einheiten zum Gegenstand . Zum jetzigen Zeitpunkt sind immer noch nicht alle Leitstellen an den Digitalfunk angeschlossen . Anerkannte Hilfsorganisationen, die beteiligte Partner im Katastrophenschutz sind, verfügen häufig noch über keinen Zugangsweg zum Digitalfunk. Die Landesregierung führte im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 4637 aus, dass die CDU-geführte Landesregierung im Jahr 2009 mit „ARDINI“ (Arbeitsgruppe Digitalfunk der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr“) eine Struktur geschaffen habe, in der die kommunalen Aufgabenträger und die anerkannten Hilfsorganisationen ihre Interessen bei Aufbau und Betrieb des Digitalfunknetzes einbringen könnten. Bisher sei allerdings nicht vorgetragen worden, dass flächendeckend kein Zugangsweg zum Digitalfunknetz bestehe. Nun wird aus mehreren anerkannten Hilfsorganisationen berichtet, dass sie selbst – aus dem eigenen Beitragsaufkommen ihrer Mitglieder - die Beschaffung von digitalen Meldeempfängern vorgenommen hätten, um – von der Kommunikation her betrachtet – im Rahmen der öffentlichen Gefahrenabwehr „anschlussfähig“ zu sein. So hätten örtliche Aufgabenträger eine Kostenübernahme „mangels Zuständigkeit“ abgelehnt. Im Zusammenhang mit der Schaffung einer Rückfallebene „Kommunikation“ antwortete die Landesregierung am 9. Mai 2016, dass die Beschaffung „solcher Systeme für den kommunalen Bereich und die Planung von weiteren Rückfallmöglichkeiten […] den kommunalen Aufgabenträgern in eigener Zuständigkeit [obliege].“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13071 2 Aber gerade die Gewährleistung der Kommunikationsfähigkeit ermöglicht ein lagegerechtes Handeln aller im Katastrophenschutz beteiligten Behörden, Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen zum Schutz und Wohle der Bevölkerung. Dies setzt ein koordinierendes und koordiniertes Handeln der Verantwortlichen voraus. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5114 mit Schreiben vom 28. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Entgegen der Vorbemerkung der Fragestellerin nehmen alle Leitstellen nach § 28 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) und die anerkannten Hilfsorganisationen am BOS-Digitalfunk teil (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 4637, LT-Drs. 16/11959). Die von der Fragestellerin angesprochenen digitalen Meldeempfänger haben mit dem BOS- Digitalfunk technisch nichts zu tun. Die hierfür verwendete POCSAG-Technik ist bereits deutlich länger erfolgreich im Einsatz als der BOS-Digitalfunk in der Sprachkommunikation. Die Nutzung des BOS-Digitalfunks zur Alarmierung von Einsatzkräften war in NRW - wie in den meisten Ländern - nie vorgesehen. POCSAG-Netze werden von den kommunalen Aufgabenträgern in eigener Zuständigkeit und Verantwortung betrieben. 1. Wer ist für die Beschaffung digitaler Meldeempfänger für die im Katastrophenschutz mitwirkenden anerkannten Hilfsorganisationen verantwortlich und damit Kostenträger? Eine allgemeine Aussage zur Kostenträgerschaft ist nicht möglich, da es hier auf die Frage des jeweiligen Einsatzzwecks ankommt (Rettungsdienst, Katastrophenschutz, organisationseigene Zwecke). Die Alarmierung insbesondere im Katastrophenschutz obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. In diesem Zusammenhang sind der Landesregierung bisher keine Probleme vorgetragen worden. 2. Im Hinblick auf die Sicherstellung der Kommunikationsfähigkeit wird immer wieder Bezug auf die Rückfallebene „Satellitentelefone“ durch die Landesregierung genommen: Bei welchen kommunalen Aufgabenträgern stehen Satellitentelefone zur Verfügung, die auch im Katastrophenschutz die Kommunikation zwischen Einheiten und Einrichtungen ermöglichen (bitte aufgliedern nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt als kommunalem Aufgabenträger, Anzahl der Satellitentelefone)? Die zur Beantwortung erforderlichen Daten liegen der Landesregierung nicht vor und können in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zu Verfügung stehenden Zeit auch nicht erhoben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13071 3 3. Wie wird von Seiten der Landesregierung sichergestellt, dass bei der Beschaffung von Systemen für den kommunalen Bereich und die Planung von weiteren Rückfallmöglichkeiten „Kommunikation“ – jeweils durch die kommunalen Aufgabenträger - landesweit ein im Katastrophenschutzfall funktionierendes System aus einem Guss herauskommt? Die Landesregierung stellt dies durch ständige enge Kontakte zu den Aufgabenträgern und mitwirkenden Organisationen sicher. Sie nutzt dafür zum einen die in der Vorbemerkung der Fragestellerin genannte Struktur „ARDINI“ im Digitalfunk und ist darüber hinaus in den entsprechenden Gremien der Fachverbände (AGBF, VdF, AGHF) und kommunalen Spitzenverbände vertreten. 4. Unter Bezugnahme auf die Verhandlungen zum Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz wurde ausgeführt, dass für die kommunalen Aufgabenträger, die gemäß § 4 Absatz 2 BHKG einen Katastrophenschutzplan aufzustellen haben, Empfehlungen für die Erstellung desselben veröffentlicht werden: Wann werden die Empfehlungen für die Erstellung der Katastrophenschutzpläne veröffentlicht? Die Verpflichtung der Unteren Katastrophenschutzbehörden zur Aufstellung von Katastrophenschutzplänen gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BHKG ist nicht neu. Vielmehr handelt es sich ausweislich der Gesetzesbegründung (siehe Landtags-Drucksache 16/8293) um die schlichte Umbenennung der bisher als Gefahrenabwehrplan bei den Unteren Katastrophenschutzbehörden vorhandenen Planungen. Zur Erstellung solcher Planungen gibt es bereits Hinweise und Empfehlungen des Landes sowie eine langjährige praktische Planungserfahrung der Aufgabenträger . Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde daher nicht ein Musterkonzept zugesagt, sondern die modulare, themenbezogene Unterstützung der Unteren Katastrophenschutzbehörden zu besonders komplexen Fragestellungen der Katastrophenschutzplanung. In einem ersten Schritt wurde dazu das Modul „Katastrophenschutzplanung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ bearbeitet. Grundlage bildete eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission . Zu deren Umsetzung in den Strukturen in Nordrhein-Westfalen wurden durch Erlass Hinweise für die Unteren Katastrophenschutzbehörden gegeben und ergänzende Informationsveranstaltungen durchgeführt. Derzeit ist ein Modul zu den Planungen für großräumige Evakuierungen in Bearbeitung. Nach einer ersten ressortübergreifenden Bearbeitung der für solche Planungen wichtigen Fragestellungen wird die weitere Ausarbeitung in Kooperation mit den Aufgabenträgern folgen. Dazu formiert sich nach Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden derzeit eine Arbeitsgruppe, die Ende Oktober die Arbeiten aufnehmen wird. 5. Enthalten die Empfehlungen der Landesregierung für die Erstellung von Katastrophenschutzplänen gemäß § 4 Absatz 2 BHKG auch Empfehlungen für die Gewährleistung der Kommunikation im Katastrophenschutz einschließlich der erforderlichen Rückfallebenen bei Ausfall des Digitalfunks? Nein. Die Gewährleistung der Kommunikation ist Sache der kommunalen Aufgabenträger im Katastrophenschutz. Gleichwohl sieht die Landesregierung Bedarf, bei Ausfall des Digitalfunks eine möglichst landesweit einheitliche, überörtliche Kommunikation zu planen. Sie hat daher in der in der Vorbemerkung genannten Arbeitsgruppe ARDINI am 13. April 2016 gemeinsam mit den dortigen Vertretern der Aufgabenträger im Katastrophenschutz, der Hilfsorganisationen , der Bezirksregierungen und der Feuerwehren beschlossen, einen Auftrag für die Erarbeitung eines Redundanzkonzeptes zu formulieren. Dies ist inzwischen erfolgt. Am 31. August 2016 ist eine Arbeitsgruppe berufen worden, die diesen Auftrag derzeit umsetzt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13071