LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13102 04.10.2016 Datum des Originals: 04.10.2016/Ausgegeben: 07.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5095 vom 30. August 2016 der Abgeordneten Dr. Gerd Hachen, Heiko Hendriks und Gregor Golland CDU Drucksache 16/12803 Wieder Übergriffe in Schwimmbädern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Wochenende (27./28. August 2016) ist es abermals zu Übergriffen in Schwimmbädern in Erkelenz und Essen gekommen, wie die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 30.08.2016 berichtet (vgl.: http://www.rp-online.de/nrw/panorama/maenner-sollen-kinder-sexuellbelaestigt -haben-aid-1.6223651). So sollen im Essener Gruga Bad junge arabische Männer im Alter von 13, 20 und 24 am Samstagnachmittag (27.08.2016) zwei junge Mädchen bedrängt haben. Am Sonntag (28.08.) hat sich zudem ein 33-jähriger Mann einem 13-jährigen Mädchen „in eindeutiger Haltung“ genähert. In beiden Fällen schritten andere junge Badegäste ein und alarmierten den Sicherheitsdienst. In Erkelenz hat, laut RP, am Sonntagabend (28.08.) ein 18-jähriger Flüchtling zwei zwölfjährige Mädchen unsittlich berührt. Bereits am 23.08. soll im gleichen Bad ein 17-jähriger Afghane ein 13-jähriges Mädchen genötigt haben, schreibt die Aachener Zeitung (vgl.: http://www.aachener-zeitung.de/lokales/heinsberg/maedchen-im-freibad-unsittlich-beruehrt- 1.1436627). In allen vier Fällen hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen. Laut RP könnten sich Strafen gegen die Täter auf das Bleiberecht auswirken. Anfang August hat Landesinnenminister Jäger mir gegenüber behauptet, die Lage in den 47 Kreispolizeibehörden sei sehr heterogen. Dort wo es vermehrt zu Vorfällen komme, gebe es „spezielle Auswertungen und Analysen“ (Drucksache 16/12632). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13102 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5095 mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Wie genau liefen die Vorfälle in Essen und Erkelenz ab? (Bitte Tathergänge, Anzahl der Opfer, Vorgehen der Polizei und anderer involvierter Behörden sowie bisher getroffene Maßnahmen und Konsequenzen schildern.) Die nachgefragten Sachverhalte sind derzeit noch Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließend gesicherten Angaben zu den genauen Tathergängen gemacht werden können. 2. Welche Erkenntnisse hat die Polizei über die Tatverdächtigen? (Bitte Alter, Nationalität/Aufenthaltsstatus, Wohnort und Vorstrafen angeben.) Die in den Ermittlungsverfahren beschuldigten Personen aus den Her-kunftsländern Syrien, Irak, Afghanistan und Albanien sind 17 - 32 Jahre alt und befinden sich im Asylverfahren bzw. sind asylsuchend. Die Personen sind für Essen, Wegberg und Geilenkirchen amtlich gemeldet oder dortigen Einrichtungen zugewiesen. Erkenntnisse zu Vorstrafen liegen nicht vor. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, Badeanstalten in Zukunft intensiver zu beobachten und für einen vermehrten Schutz von Badegästen zu sorgen? Sobald die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen Kenntnis von derartigen Vorfällen erhält, wird sie diese schnellstmöglich unterbinden und strafrechtlich relevantes Verhalten konsequent verfolgen. Darüber hinaus werden durch die Polizei anlassbezogene Präventionsveranstaltungen unter Berücksichtigung technischer und verhaltensorientierter Aspekte für Betreiber und Beschäftigte von Freizeiteinrichtungen angeboten. 4. In welchen Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen gibt es „spezifische Auswertungen und Analysen“ zu Übergriffen in Badeanstalten? (Bitte auch angeben, ab welchen Fallzahlen bzw. Häufigkeitszahlen eine Fokussierung erfolgt.) Wie in der Antwort zur Kleinen Anfrage 4935 (LT-Drucksache 16/12632) ausgeführt, sind die Entwicklungen zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den 47 Kreispolizeibehörden heterogen. Dem Ministerium für Inneres und Kommunales liegen keine Erkenntnisse zu einer signifikanten Steigerung der Fallzahlen zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor, insbesondere nicht zu solchen Taten in Badeanstalten. Dem Ministerium wurde von Kreispolizeibehörden auch nicht zu spezifischen Analysen und Auswertungen auf lokaler Ebene berichtet. Eine detaillierte Beantwortung der Frage würde insoweit eine landesweite Erhebung bei allen 47 Kreispolizeibehörden erfordern, die in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13102 3 5. Welche Konsequenzen sind aus Sicht der Landesregierung für alle Tatverdächtigen, die die öffentlichen Ordnung und Sicherheit seit Jahren bereits gefährden, angemessen? (Bitte mögliche Strafen und Auswirkungen auf das Bleiberecht schildern.) Die Frage der Angemessenheit obliegt in jedem Einzelfall dem dafür zuständigen Gericht oder der Verfolgungs- bzw. Ahndungsbehörde. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13102