LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13110 04.10.2016 Datum des Originals: 04.10.2016/Ausgegeben: 10.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5084 vom 29. August 2016 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS Drucksache 16/12774 Entwicklungen des Bestandes an Sozialwohnungen in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Es ist ein Unglück, daß Würde und Freiheit von Gedanken oft von den Raumverhältnissen eines Zimmers, einer beglückenden Fensteraussicht, einem gewissen Maß von Licht und Farbe abhängig sind. Einer, der sein Leben lang in einer Art von länglichen Schachteln gehaust hat und eines Tages ein schön proportioniertes Zimmer betritt, ist dann geneigt zu glauben, daß er vielleicht allein durch den Charakter seiner Wohnräume geistig viel verloren haben könnte.“ - Christian Morgenstern Für zahlreiche Menschen in Nordrhein-Westfalen ist bezahlbarer, angemessener Wohnraum nur ein Traum. Die Situation in den Städten verschärft sich zusehends, viele neu angekommene Menschen benötigen ebenfalls angemessene Unterkunft. Die Bereitstellung von Sozialwohnungen ist ein Instrument, um in diesem Bereich für soziale Ausgewogenheit zu sorgen. Der Bestand ist allerdings offenbar nicht ausreichend, um für spürbare Entlastung zu sorgen. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5084 mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung In Nordrhein-Westfalen sind derzeit rund 10% aller Mietwohnungen preisgebunden, das sind deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt mit rd. 6,6%. Auch in Nordrhein-Westfalen geht allerdings – wie überall in Deutschland – der Bestand an mietpreisgebundenen Wohnungen zurück. Nach der Privatisierung von öffentlichen Wohnungsgesellschaften und der stärkeren Marktorientierung von ehemals gemeinnützigen Unternehmen haben die Investitionen in den mietpreisgebundenen Wohnungsbau seit den 1990er Jahren erheblich nachgelassen. Nach LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13110 2 der Finanzkrise hat auch das extrem niedrige Zinsniveau auf dem privaten Kapitalmarkt dazu beigetragen, dass die auf zinsgünstigen Darlehen beruhende Wohnraumförderung an Attraktivität verloren hat. Zudem sind in den letzten Jahren in erheblichem Umfang Belegungsbindungen aus investitionsstarken Jahren ausgelaufen, die durch die neu entstehenden Bindungen nicht ausgeglichen werden konnten. In der Folge stehen heute – regional unterschiedlich ausgeprägt – nicht ausreichend mietpreisgebundene Wohnungen zur Verfügung, um die Nachfrage zu decken und dämpfend auf die Mietpreisentwicklung in den regionalen Wohnungsmärkten zu wirken. Die Landesregierung steuert dieser Fehlentwicklung entschlossen entgegen und hat u.a. die Förderung des Mietwohnungsbaus gegenüber der Eigenheimförderung klar priorisiert sowie die Konditionen der Wohnraumförderung wiederholt verbessert. Die Ausweitung und Erhöhung von Tilgungsnachlässen auf die Förderdarlehen in Höhe von bis zu 25% haben dabei wesentlich zur notwendigen Trendumkehr beigetragen. Inzwischen entwickelt sich der soziale Mietwohnungsbau in Nordrhein-Westfalen wieder mit großer Dynamik. Im Jahr 2015 wurden knapp 40% aller bundesweit geförderten Mietwohnungen hier im Land gebaut. Dabei nahm die Bautätigkeit doppelt so schnell zu wie im Bundesdurchschnitt. Ende Juli 2016 lag das Förderergebnis im Mietwohnungsbau um 144% über dem Vorjahresstand. Dies lässt ein Rekordjahr der Wohnraumförderung erwarten. Wegen der großen Nachfrage wurde das Volumen der Förderung von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarde Euro in 2016 und 2017 aufgestockt. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr unterstützt diese Entwicklung auch im Rahmen seiner Wohnungsbauoffensive. Diese zielt auf eine Steigerung der Wohnungsbauaktivität in der gesamten Breite sowohl im frei finanzierten wie auch im geförderten Wohnungsbau. Im ersten Halbjahr 2016 konnten in Nordrhein-Westfalen mehr als 31.400 Wohnungen zum Bau frei gegeben werden. Das ist eine Zunahme von 41% gegenüber dem Vorjahreszeitraum und liegt deutlich über dem positiven Bundestrend (+30%). 1. Wie viele Sozialwohnungen standen bzw. stehen in den Kreisen und kreisfreien Städten von NRW in den Jahren 2012 bis heute zur Verfügung? Bitte schlüsseln Sie diese Zahlen nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und Kalenderjahren auf. 2. Wie hat sich der Bestand von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in den Jahren von 2012 bis heute entwickelt? Bitte schlüsseln Sie die Zahlen nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und Kalenderjahren aus, und weisen den entsprechenden Bestand aus, der über die Förderung von Landesprogrammen festgesetzt wurde. Die Fragen 1. und 2. werden zusammen beantwortet. In den Jahren 2012 bis 2015 standen in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen preis- und belegungsgebundene Wohnungen wie folgt zur Verfügung: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13110 3 2012 2013 2014 2015 Düsseldorf 20.651 19.061 17.997 17.118 Duisburg 25.518 24.825 23.548 23.011 Essen 21.129 20.469 19.983 19.360 Krefeld 8.181 7.885 7.502 7.239 Mönchengladbach 10.919 10.539 10.257 9.994 Mülheim 5.987 5.837 5.820 5.362 Oberhausen 10.445 10.136 9.850 9.612 Remscheid 4.844 4.708 4.506 4.443 Solingen 5.706 5.477 5.367 5.211 Wuppertal 16.779 16.500 16.540 16.744 Kreis Kleve 7.880 7.509 7.491 7.258 Kreis Mettmann 20.303 19.827 19.429 19.169 Rhein-Kreis Neuss 15.231 14.758 14.674 14.184 Kreis Viersen 8.334 8.073 7.948 7.747 Kreis Wesel 15.146 14.335 13.473 13.208 Bonn 14.728 14.356 13.660 12.447 Köln 47.535 46.172 45.175 43.782 Leverkusen 5.248 5.211 5.122 5.115 Städteregion Aachen 22.594 22.277 21.924 21.437 Kreis Düren 6.605 6.302 6.138 5.885 Rhein-Erft-Kreis 13.152 12.726 12.336 12.111 Kreis Euskirchen 4.389 4.360 4.231 3.851 Kreis Heinsberg 7.026 6.061 5.701 5.550 Oberbergischer Kreis 8.439 8.090 7.904 7.495 Rheinisch-Bergischer-Kreis 5.689 5.487 5.533 5.379 Rhein-Sieg-Kreis 16.090 15.565 15.070 14.629 Bottrop 4.387 4.299 4.214 4.001 Gelsenkirchen 13.387 12.997 12.824 12.552 Münster 10.068 10.119 9.887 9.040 Kreis Borken 10.083 9.852 9.628 9.224 Kreis Coesfeld 6.078 5.809 5.718 5.499 Kreis Recklinghausen 26.854 25.924 25.221 22.635 Kreis Steinfurt 14.298 13.900 13.984 13.703 Kreis Warendorf 8.788 8.118 7.876 7.479 Bielefeld 15.357 14.800 14.583 14.394 Kreis Gütersloh 9.338 8.938 8.737 8.444 2012 2013 2014 2015 Kreis Herford 7.237 6.997 6.835 6.635 Kreis Höxter 3.738 3.549 3.393 3.247 Kreis Lippe 10.815 10.875 10.683 10.311 Kreis Minden-Lübbecke 8.573 8.334 8.126 7.915 Kreis Paderborn 8.704 8.402 8.101 7.819 Bochum 14.741 14.398 14.034 13.685 Dortmund 29.087 27.226 25.849 24.226 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13110 4 Hagen 7.175 6.981 6.725 6.474 Hamm 8.603 8.181 7.994 7.943 Herne 6.385 6.005 5.841 5.668 Ennepe-Ruhr-Kreis 9.658 9.196 8.725 8.457 Hochsauerlandkreis 6.303 5.964 5.701 5.487 Märkischer Kreis 14.151 13.835 13.857 13.552 Kreis Olpe 3.259 3.165 2.988 2.859 Kreis Siegen-Wittgenstein 7.497 7.194 7.171 7.087 Kreis Soest 7.295 6.947 6.758 6.418 Kreis Unna 16.282 15.296 14.667 14.178 Daten zum 2016 vorhandenen preisgebundenen Wohnungsbestand liegen noch nicht vor. Eine separate Ausweisung des Bestandes, der ausschließlich mit Mitteln des Landes gefördert wurde, ist mangels statistischer Erfassung nicht möglich. 3. Wie vielen Personen konnte - aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Kalenderjahren - in den Jahren 2012 bis heute auf diesem Weg Wohnraum vermittelt werden? Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2012 bis 2015 eine preisgebundene Wohnung bezogen haben, ist aus statistischen Gründen nicht ermittelbar. Allerdings werden von den zuständigen Stellen die Erst- und Wiederbelegungen der preisgebundenen Wohnungen nach Haushalten erhoben. Diese stellen sich in den Jahren 2012 bis 2015 in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes wie folgt dar: Erst- und Wiederbelegungen 2012 2013 2014 2015 Düsseldorf 1.252 1.124 1.033 939 Duisburg 1.612 1.312 1.583 1.193 Essen 2.060 1.886 1.652 1.482 Krefeld 597 517 492 524 Mönchengladbach 267 280 274 385 Mülheim 605 564 585 603 Oberhausen 739 707 766 943 Remscheid 619 491 473 493 Solingen 94 59 20 39 Wuppertal 938 931 909 894 Kreis Kleve 638 833 721 473 Kreis Mettmann 895 857 889 854 Rhein-Kreis Neuss 1.026 961 944 863 Kreis Viersen 693 585 632 628 Kreis Wesel 1.024 967 906 829 Bonn 1.134 1.110 1.041 821 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13110 5 Köln 3.768 3.075 2.956 2.534 Leverkusen 186 210 166 166 Städteregion Aachen 1.904 1.598 1.650 1.708 Kreis Düren 615 481 471 418 Rhein-Erft-Kreis 967 861 825 478 Kreis Euskirchen 104 103 185 73 Kreis Heinsberg 617 574 634 639 Oberbergischer Kreis 1.505 1.569 1.591 1.749 Rheinisch-Bergischer-Kreis 381 450 407 469 Rhein-Sieg-Kreis 1.136 1.005 844 762 Bottrop 444 487 428 423 Gelsenkirchen 1.399 1.439 1.335 1.257 Münster 971 1.004 975 738 Kreis Borken 757 918 817 752 Kreis Coesfeld 295 256 286 211 Kreis Recklinghausen 2.453 2.312 1.853 2.109 Kreis Steinfurt 1.332 1.362 1.415 1.288 Kreis Warendorf 435 614 552 483 Bielefeld 1.072 1.243 1.118 1.079 Erst- und Wiederbelegungen 2012 2013 2014 2015 Kreis Gütersloh 684 724 549 628 Kreis Herford 389 435 466 357 Kreis Höxter 251 253 249 214 Kreis Lippe 827 817 801 743 Kreis Minden-Lübbecke 703 632 608 625 Kreis Paderborn 494 489 504 437 Bochum 1.128 1.183 1.149 1.127 Dortmund 2.722 2.473 2.391 2.217 Hagen 634 665 561 600 Hamm 1.108 1.198 1.125 973 Herne 448 435 369 393 Ennepe-Ruhr-Kreis 962 976 835 915 Hochsauerlandkreis 395 342 365 338 Märkischer Kreis 1.090 881 762 837 Kreis Olpe 170 166 159 158 Kreis Siegen-Wittgenstein 502 503 204 446 Kreis Soest 508 388 458 399 Kreis Unna 1.296 1.058 1.248 1.288 Die Zahlen zu den Erst- und Wiederbelegungen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13110 6 4. Wie vielen Personen konnte - aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Kalenderjahren - in den Jahren 2012 bis heute trotz Anspruchsberechtigung kein Wohnraum vermittelt werden? Die Anzahl der Personen, denen in den Jahren 2012 bis heute trotz Anspruchsberechtigung kein Wohnraum vermittelt werden konnte, kann aus statistischen Gründen nicht angegeben werden. Die Vermittlungen in preisgebundene Wohnungen werden in Haushaltszahlen erhoben (siehe Antwort zu Frage 3). Die zuständigen Stellen erheben die Anzahl der erteilten Wohnberechtigungsscheine auf deren Grundlage die Anzahl der wohnungssuchenden Haushalte ermittelt werden kann. Die Anzahl der wohnungssuchenden Haushalte verteilte sich in den Jahren 2012 bis 2015 wie folgt auf die Kreise und kreisfreien Städte des Landes: Wohnungssuchende Haushalte 2012 2013 2014 2015 Düsseldorf 5.306 5.308 5.304 5.420 Duisburg 3.819 3.590 3.077 2.921 Essen 2.279 2.061 2.224 2.141 Krefeld 1.444 1.965 1.488 1.381 Mönchengladbach 1.900 2.020 1.860 1.829 Mülheim 201 198 203 166 Oberhausen 1.072 1.181 1.042 816 Remscheid 884 866 762 726 Solingen 912 896 859 786 Wuppertal 1.406 1.498 1.532 1.475 Kreis Kleve 1.132 1.183 1.092 1.192 Kreis Mettmann 2.421 2.394 2.377 2.293 Rhein-Kreis Neuss 2.513 2.246 2.235 1.926 Kreis Viersen 1.394 1.225 1.337 1.235 Kreis Wesel 2.344 2.238 2.145 2.090 Bonn 3.844 3.584 3.706 3.765 Köln 16.052 15.373 14.981 14.258 Leverkusen 614 594 569 536 Städteregion Aachen 3.701 3.479 3.422 3.551 Kreis Düren 924 937 888 964 Rhein-Erft-Kreis 2.896 2.844 2.341 2.477 Kreis Euskirchen 651 704 747 681 Kreis Heinsberg 945 921 1.027 950 Oberbergischer Kreis 743 659 624 763 Rheinisch-Bergischer-Kreis 1.189 1.050 1.007 1.012 Rhein-Sieg-Kreis 3.413 3.122 3.094 2.891 Bottrop 820 855 813 835 Gelsenkirchen 1.399 1.439 1.320 1.257 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13110 7 Münster 2.782 2.962 3.059 2.870 Kreis Borken 1.348 1.395 1.261 1.209 Kreis Coesfeld 571 552 525 522 Kreis Recklinghausen 3.592 3.652 3.226 3.034 Kreis Steinfurt 1.297 1.332 1.395 1.449 Kreis Warendorf 827 822 717 699 Wohnungssuchende Haushalte 2012 2013 2014 2015 Bielefeld 3.049 2.929 3.020 3.002 Kreis Gütersloh 1.266 2.037 2.231 2.291 Kreis Herford 782 734 768 711 Kreis Höxter 286 303 312 274 Kreis Lippe 836 861 835 749 Kreis Minden-Lübbecke 1.091 1.183 1.481 1.306 Kreis Paderborn 950 1.120 1.070 1.083 Bochum 2.330 2.376 2.208 2.335 Dortmund 3.594 3.422 3.516 3.256 Hagen 1.215 1.175 1.067 1.048 Hamm 1.631 1.682 1.633 1.487 Herne 706 607 650 636 Ennepe-Ruhr-Kreis 961 892 903 902 Hochsauerlandkreis 485 416 480 427 Märkischer Kreis 1.543 1.308 1.435 1.333 Kreis Olpe 239 225 275 196 Kreis Siegen-Wittgenstein 613 775 553 546 Kreis Soest 1.103 988 885 989 Kreis Unna 2.008 2.000 2.021 1.883 Die Anzahl der Haushalte, die trotz Anspruchsberechtigung nicht in Wohnraum vermittelt werden konnte, wird nicht erhoben. Bei einem Vergleich der wohnungsuchenden Haushalte, ermittelt aus der Anzahl der herausgegebenen Wohnberechtigungsscheine mit den Erst- und Wiederbelegungen (siehe Antwort zu Frage 3) ist zu beachten, dass Wohnberechtigungsscheine mit dem Datum der Ausstellung für ein Jahr gültig sind, wodurch es zu zeitlichen Überschneidungen in der Erfassung kommt. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Bestand an sozialen Wohnraum in NRW zu erhöhen? Aus der zuvor dargestellten Lage am preisgebundenen Wohnungsmarkt ist erkennbar, wie wichtig es ist, insgesamt wieder mehr Wohnungen mit Bindungen zu belegen und somit für eine bessere Wohnversorgung mit bezahlbaren Mieten in ganz NRW zu sorgen. In den neuen Förderrichtlinien 2016 wurden zu diesem Zweck mehrere Maßnahmen ergriffen: 1. Es wurde auf die Möglichkeit der bisherigen „kurzen“ 15-jährigen Zweckbindungsdauer verzichtet. Das damit noch verbleibende Wahlrecht von 20 oder 25 Jahren LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13110 8 Bindungsdauer gilt für alle Mietenstufen (auch M 1 und M 2). Dies ist bedarfsgerecht, weil in allen Mietniveaus längerfristige Bindungen benötigt werden, und führt im Übrigen zu einer Vereinheitlichung des Förderangebots. 2. Es gibt künftig bei vorzeitiger und vollständiger Rückzahlung der Darlehen keine Verkürzung der Zweckbindungen (bisher nur 10-jährige Nachwirkungsfrist). Die Zweckbindungen bleiben damit für die ursprünglich akzeptierte Dauer erhalten. 3. Zusätzlich gibt es ein neues Förderangebot für Anträge auf Bindungsverlängerung, das Investoren die günstigen Förderkonditionen und dem Land die bisher gewährten Zweckbindungen vor Ablauf über einen weiteren Zeitraum (zwischen 5 und 10 Jahren) sichert. Darüber hinaus wurde ein spezielles Programm aufgesetzt zur Schaffung von Wohnraum, der zunächst für die Versorgung der Flüchtlinge gedacht ist, zukünftig aber auch anderen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen soll: Die seit dem 17.06.2015 geltende Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü), die insbesondere die Wohnungswirtschaft, kommunale Wohnungsunternehmen, aber auch Privatpersonen gezielt bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt. Mit dem Wohnraumförderungsprogramm für die Jahre 2014 – 2017 wurde finanzielle Planungssicherheit geschaffen. Das Programmvolumen war im Juni 2016 bereits ausgeschöpft und wurde deshalb für die Jahre 2016 und 2017 von bisher 800 Mio. € auf jährlich 1,1 Mrd. € angehoben, wobei die Neuschaffung von Mietwohnungen mit nunmehr jährlich 700 Mio. Euro (bisher 450 Mio. €) gefördert wird. Damit wird bezahlbarer und gleichzeitig qualitätsvoller Wohnraum gefördert, der für unterschiedliche Nutzergruppen wie z. B. ältere Menschen, Familien, Menschen mit Behinderungen oder Studierende geeignet ist. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13110