LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1313 06.11.2012 Datum des Originals: 02.11.2012/Ausgegeben: 09.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 535 vom 4. Oktober 2012 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/1064 Welche Priorität hat die Ortsumgehung Nottuln für die Landesregierung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 535 mit Schreiben vom 2. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Minister für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtshaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der im Bundesfernstraßenbedarfsplan 2004 vordringlich eingeplante Bau der Ortsumgehung Nottuln ist rechtsverbindlich planfestgestellt. Das OVG Münster hat im April 2011 die Klagen zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Auch eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde im Dezember 2011 abgewiesen. Im Hinblick auf die Dringlichkeit der Ortsentlastung hat der Bund schon 2009 die Finanzierung des Projektes bedarfsplangerecht durch das Konjunkturpaket I abgesichert. Soweit die Mittel aus Gründen einer Bauablaufplanung seinerzeit von den Ländern nicht programmgemäß eingesetzt wurden, ist dies vom jeweiligen Land zu vertreten. Jedenfalls bestand eine Zweckbestimmung im Rahmen der insgesamt dem Land zufließenden Mittel. Der ehemalige NRW-Verkehrsminister Voigtsberger hat noch 2010 versichert, ihm sei daran gelegen, schnellstmöglich mit dem Bau der B 525 zu beginnen. Nachdem die Rechtmäßigkeit der Planung gerichtlich bestätigt wurde, äußert sein Nachfolger Minister Groschek gegenüber den Westfälischen Nachrichten die Auffassung, „Pläne wie für die in die 80er Jahre zurückgehende Ortsumgehung Nottuln sind ein Problem, weil sie bis heute nur auf dem Papier stehen“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1313 2 1. Für welche Zwecke hat die Landesregierung die im Konjunkturpaket I für die Ortsumgehung Nottuln gesetzlich bereitgestellten Mittel (10,5 Mio. Euro) eingesetzt und wie wird der Mittelaustausch organisiert? Aus dem Konjunkturprogramm I stellte der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009 und 2010 Mittel für die Verstärkung laufender Bedarfsplan- und Erhaltungsmaßnahmen sowie einiger Neubauprojekte, darunter auch die B 525 Ortsumgehung Nottuln, zur Verfügung. Da der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Nottuln erst am 28. Dezember 2011 bestandskräftig wurde, konnte in der Laufzeit des Konjunkturprogramms I jedoch nicht mit dem Bau der Maßnahme begonnen werden. Die dadurch frei gewordenen Investitionsmittel wurden für die beschleunigte Bauabwicklung der anderen Maßnahmen des Konjunkturprogramms I herangezogen, da grundsätzlich keine vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel zurück gegeben werden. 2. Wie ist der Stand der Gespräche mit dem Bund zur Neuorganisation der Finanzie- rung der B 525? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, das Projekt finanziell nachrangig zu priorisie- ren? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Land Nordrhein-Westfalen wird den Neubau der B 525 Ortsumgehung Nottuln in den unmittelbar anstehenden Besprechungen mit dem Bund zum Bauprogramm 2013 erneut vorschlagen. Es bleibt der Entscheidung des Bundes vorbehalten, das Projekt beginnen zu lassen. 4. Wie ist es zu erklären, dass Minister Voigtsberger die Ortsumgehung Nottuln dringend bauen wollte, als noch kein Baurecht bestand, und der jetzige Verkehrsminister heute, wo man bauen könnte, das Projekt offenbar nachrangig einstuft ? Die Landesregierung hält sich in Auftragsverwaltung strikt an die Vorgaben des bundesgesetzlichen Bedarfsplans. Entsprechend setzen sich die Verkehrsminister des Landes Nordrhein -Westfalen mit den ihnen gegebenen Möglichkeiten für eine schnellstmögliche Realisierung der Bedarfsplanmaßnahmen ein. Die endgültige Entscheidung zum Beginn des Baus einer solchen Bedarfsplanmaßnahme - hier die B 525 Ortsumgehung Nottuln - liegt jedoch letztlich beim Bund als Baulastträger, der dieses Vorhaben mit Einstellung in den Straßenbauplan zunächst finanziell absichern muss. Dies bleibt abzuwarten. 5. Wie hat sich die Gesundheitsbelastung der Anwohner der Ortsdurchfahrt in Not- tuln seit den 80er Jahren, in die die Pläne für die Ortsumgehung zurückgehen, verändert? Die Luftschadstoffbelastung ist in Nordrhein-Westfalen seit den 1980er Jahren zurückgegangen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1313 3 Derzeit betragen die regionale Feinstaub- und die regionale Stickstoffdioxidkonzentration im Jahresmittel im Münsterland weniger als 25 µg/m3 und liegen damit jeweils deutlich unterhalb der zulässigen Grenzwerte nach EU-Luftqualitätsrichtlinie in Höhe von 40 µg/m3. Spezielle Hinweise über besondere verkehrsbedingte Luftschadstoff- und Lärmbelastungen in Nottuln liegen nicht vor.