LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1314 06.11.2012 Datum des Originals: 02.11.2012/Ausgegeben: 09.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 567 vom 2. Oktober 2012 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/1122 Ortsumgehung Weiler in der Ebene (B 265) Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 567 mit Schreiben vom 2. November 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit vielen Jahrzehnten setzen sich die Bürger für eine Ortsumgehung der B 265 zur Entlastung des Ortes Weiler in der Ebene ein. Eine Ortsumgehung wird dringend benötigt, um den Ort und die Anwohner vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr, der täglich über die B 265 durch Weiler führt, zu entlasten. Bei der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplanes 2003 seitens des Bundes wurde diesem auf Dauer inakzeptablen Zustand Rechnung getragen und die Ortsumgehung Weiler in der Ebene (B 265) als neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Planes aufgenommen (BVWP-Nr. NW8257). Die vom Bund zu tragenden Investitionskosten dieser Neubaumaßnahme wurden seinerzeit mit rund 3,7 Mio. € veranschlagt. Im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Mai 2011 (siehe Landtag NordrheinWestfalen , Drucksache 15/2079) hat die Landesregierung zum seinerzeitigen Planungsstand erklärt, dass sich die Maßnahme „im sehr frühen Planungsstadium der Linienabstimmung“ befinde. In der vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Priorisierungsliste zur Planung von Bundesfernstraßen in der Fassung vom 25.10.2011 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Vorlage 15/915) ist die Maßnahme inzwischen als nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig zu planen ausgewiesen worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1314 2 1. Ist die Linienführung der B 265, Ortsumgehung Weiler in der Ebene, zwischenzeitlich mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgestimmt worden? Ja. 2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen eine weitere vor- rangige Planung der Ortsumgehung Weiler in der Ebene durch das Land Nordrhein -Westfalen? In der vom Bund abgestimmten Linie sind zwei Verknüpfungspunkte der Ortsumgehung Weiler in der Ebene mit dem vorhandenen Straßennetz vorgesehen. Zur deren Lage gibt es vor Ort andere Vorstellungen. Insofern besteht in diesem Punkt kein Konsens. Unabhängig davon ist aufgrund der vom Bund angekündigten geringeren Mittelzuweisung für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen eine Konzentration der Planungsressourcen des Landesbetriebes Straßenbau auf Vorhaben erforderlich, die in absehbarer Zeit realisierbar und finanzierbar sind. In Konkurrenz zu anderen Projekten des Bundesfernstraßenbaus konnte sich die Maßnahme B 265 Ortsumgehung Weiler in der Ebene im Rahmen der Planungspriorisierung nicht für eine Einstufung als vorrangig zu planende Maßnahme durchsetzen . 3. Liegen der Landesregierung Informationen seitens des zuständigen Bundesmi- nisteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor, ob die Maßnahme auch im nächsten Bundesverkehrswegeplan, dessen Aufstellung für das Jahr 2015 geplant ist, im vordringlichen Bedarf ausgewiesen sein wird? Nein. 4. Welche Aktivitäten wird die Landesregierung entfalten, damit die Ortsumgehung Weiler in der Ebene auch zukünftig im vordinglichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans ausgewiesen sein wird und damit höchste Priorität im Rahmen des Bundesfernstraßenbaus genießt? 5. Wenn die Landesregierung keine der in Frage 4 angesprochenen Aktivitäten ent- falten sollte: wie begründet sie den Verzicht auf die Ortsumgehung Weiler in der Ebene für den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Im Rahmen der begonnenen Vorbereitung der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Länder gebeten , im Zeitraum April bis September 2013 Vorhaben zur Bewertung vorzuschlagen. Hierzu haben die Bezirksregierungen die Kommunen gebeten, Vorschläge zu unterbreiten und auch einen eigenen Fachbeitrag zu leisten. Bis zum Ende des Jahres soll hierüber ein Regionalratsvotum herbeigeführt werden, um anschließend auf Landesebene endgültig über den Vorschlag zur Bewertung zu entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass weitestgehend alle im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgeführten Maßnahmen dem Bund zur Projektbewertung vorgeschla- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1314 3 gen werden. Hierzu wird voraussichtlich auch die B 265 Ortsumgehung Weiler in der Ebene gehören. Das Ergebnis der anschließenden Bewertung durch den Bund bleibt abzuwarten. Eine Diskussion zur Einstufung von Einzelmaßnahmen ist erst bei Vorliegen dieses Ergebnisses sinnvoll möglich.