LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 07.10.2016 Datum des Originals: 06.10.2016/Ausgegeben: 12.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5120 vom 9. September 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/12899 Wie hat sich die Zahl der Anmeldungen an den neu gegründeten Sekundarschulen, Gesamtschulen und Primusschulen entwickelt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Schuljahresauftaktpressekonferenz vom 19. August 2016 hat die Schulministerin erklärt, dass zum neuen Schuljahr 13 neue Gesamtschulen und fünf neue Sekundarschulen an den Start gehen. Bei einer Errichtung ist für Sekundarschulen die Anmeldung von 75 Schülerinnen und Schülern notwendig, für eine Gesamtschule sind es 100 Anmeldungen. Hierzu heißt es im nordrheinwestfälischen Schulgesetz: „Schulen müssen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein“. Des Weiteren ist als Voraussetzung z.B. im entsprechenden Erlass ausgeführt, dass „das Elternwahlverhalten die Errichtung und Fortführung einer Schule in der gesetzlichen Regelform (Mindestzügigkeit gemäß § 10 a SchVG) dauerhaft gewährleistet.“ Auch für sogenannte „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ gelten somit natürlich Mindestgrößen der Fortführung; so liegt diese Zahl z.B. bei Sekundarschulen bei 60 Schülerinnen und Schülern . Bereits in der Vergangenheit hatten Zahlen des Schulministeriums belegt, dass insbesondere eine nicht unbeträchtliche Zahl an Sekundarschulen offenbar sehr zeitnah nach der Gründung unter oder nah an die Mindestgröße fallen, die Zahl der Anmeldungen durch Eltern also deutlich rückläufig ist. Laut eines Zeitungsberichts („Sekundarschule vor dem Scheitern“, Neue Rhein Zeitung vom 23.08.2016) ist nun eine Studie zu dem Schluss gekommen, dass nicht nur die Zahl der Gründungen von Sekundarschulen aufgrund unzureichender Anmeldezahlen deutlich gesunken sei. Den fünf Neugründungen stünden nach Einschätzung der Forscher demnach mindestens neun, möglicherweise aber bis zu 30 Sekundarschulen gegenüber, die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 2 im Bestand gefährdet seien. Darüber hinaus war Meldungen zu entnehmen, dass davon ausgegangen werde, dass die Zahl der Sekundarschulen in den kommenden zwei Jahren deutlich unter 100 Einrichtungen sinken werde. Für Kommunen ist es selbstverständlich wichtig, dass ihre Schulangebote mittel- bis langfristig gesichert sind. Dies gilt selbstverständlich unabhängig von der jeweiligen Schulform. Von besonderer Bedeutung ist dies, wenn es sich um das letzte weiterführende Schulangebot einer Kommune handelt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wie sich die Anmeldezahlen entwickelt haben. Neben den Gesamtschulen und Sekundarschulen subsummiert Rot-Grün unter den „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ auch die fünf Primusschulen. Für diesen Schulversuch hatte die rot-grüne Landesregierung selbstverständlich rechtliche Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung vorgegeben. So müssen die Schulen laut Vorgaben des Ministeriums bei der Errichtung in der Regel dreizügig sein und pro Zug 25 Schülerinnen und Schüler umfassen. Ausnahmsweise kann eine solche Schule auch zweizügig errichtet werden, wenn es sich um das letzte Schulangebot einer Gemeinde handelt. Für zweizügige Schulen bedeutet dies eine Fortführungsgröße von 36 Schülerinnen und Schülern (2x18 Schülerinnen und Schüler), für dreizügige PRIMUS-Schulen beträgt die Fortführungsgröße 54 Schülerinnen und Schüler (3x18 Schülerinnen und Schüler). Die Landesregierung orientiert sich hierbei an den Grundschulgrößen . Offensichtlich sollen neben einer Vielzahl weiterer Privilegien auch hier vergleichbar erleichterte Bedingungen ermöglicht werden. Daher ist auch eine Auflistung der Anmeldesituation an diesen Schulen sinnvoll. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5120 mit Schreiben vom 6. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Nachgang zu der Kleinen Anfrage 3759 (LT-Drs. 16/9749) erkundigt sich die Fragestellerin erneut nach der Zahl der „Anmeldungen“ an den neu gegründeten Sekundarschulen und Gesamtschulen - erweitert um die Zahl der Anmeldungen an den PRIMUS-Schulen - und stellt diese Zahlen dabei in den Zusammenhang der Fortführungsgröße von Schulen. Für diese Thematik ist jedoch, unabhängig von der Schulform, nicht die Zahl der Anmeldungen , sondern die Zahl der tatsächlich aufgenommenen Schülerinnen und Schüler von Bedeutung . Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1 und 5 wird für alle Schulen jährlich im Rahmen der Amtlichen Schuldaten zum Stichtag 15. Oktober erhoben und nach der Auswertung in jedem Jahr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für das Schuljahr 2016/17 können dagegen nur die vom Ministerium abgefragten vorläufigen Aufnahmezahlen mitgeteilt werden. Diese unterscheiden sich von den „Anmeldezahlen“ dadurch, dass Koordinierungsprozesse , z.B. die Berücksichtigung von Zweitwünschen, bereits stattgefunden haben . Dennoch ist diese Datenreihe noch nicht Bestandteil der Amtlichen Schuldaten. Sie ist insbesondere hinsichtlich kritischer Grenzen wie der Fortführungsgröße nicht belastbar. In den nachfolgenden Übersichten zu den Fragen 1 bis 3 sind daher für das laufende Schuljahr nur vorläufige Aufnahmezahlen aufgeführt. Die Zahl der tatsächlich aufgenommen Schülerinnen und Schüler ergibt sich erst nach Auswertung der Amtlichen Schuldaten dieses Schuljahres und kann von den vorliegenden Werten abweichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 3 1. Wie hat sich in den vergangenen Schuljahren jeweils seit Neugründung die Zahl der Anmeldungen an den nach dem „Schulkonsens“ gegründeten Sekundarschulen entwickelt (bitte chronologisch nach Schuljahren einschließlich Schuljahr 2016/2017“ standortbezogen aufschlüsseln)? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang der Schuljahre 2012/13 bis 2015/16 auf Basis der Amtlichen Schuldaten sowie die vorläufigen Aufnahmezahlen des Schuljahres 2016/2017 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang (Schuljahre 2012/13 bis 2015/16) und vorläufige Aufnahmezahlen (Schuljahr 2016/17) an Sekundarschulen Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres ... Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2012 Wetter 103 83 60 63 69 2012 Olsberg 82 114 138 119 117 2012 Anröchte / Erwitte Zweckverband 123 118 109 112 89 2012 Attendorn 79 96 100 93 99 2012 Netphen 102 97 71 82 57 2012 Werl 162 139 113 107 122 2012 Wickede 73 68 75 62 53 2012 Werne 151 168 163 150 122 2012 Altena / Nachrodt-Wiblingwerde 84 83 75 57 75 2012 Bochum Ost 77 75 77 107 89 2012 Bochum Süd- West 80 67 70 89 62 2012 Dortmund 80 77 82 68 68 2012 Hamm 75 104 71 64 95 2012 Vlotho 92 68 83 81 61 2012 Extertal 109 107 94 94 92 2012 Oerlinghausen 89 100 77 85 64 2012 Lübbecke 100 113 86 107 86 2012 Borchen 78 81 78 59 58 2012 Kleve 136 147 122 98 85 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 4 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres ... Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2012 Straelen / Wachtendonk 100 156 94 125 121 2012 Monheim 99 99 123 103 90 2012 Alpen 97 88 64 79 56 2012 Dinslaken 94 116 84 58 51 2012 Kamp-Lintfort 114 95 85 67 63 2012 Jülich 124 166 130 141 143 2012 Kreuzau / Nideggen 165 166 140 134 100 2012 Engelskirchen 73 87 56 62 54 2012 Nümbrecht / Ruppichteroth 134 111 124 91 101 2012 Overath 106 103 103 80 88 2012 Bornheim 108 85 80 81 81 2012 Eitorf 89 80 75 70 56 2012 Herten 77 79 75 83 68 2012 Ahlen 153 164 134 142 124 2012 Drensteinfurt 105 89 86 66 66 2012 Sassenberg 128 106 94 101 95 2012 Gelsenkirchen 78 79 75 80 82 2012 Münster 83 76 71 62 46 2013 Arnsberg-Alt 127 155 139 141 2013 Arnsberg- Neheim-Hüsten 141 90 80 86 2013 Ennepetal 84 77 76 62 2013 Geseke 116 75 78 88 2013 Meinerzhagen 104 82 74 80 2013 Olpe/Drolshagen 167 164 161 138 2013 Horn- Bad Meinberg 81 80 88 81 2013 Bad Wünnenberg 92 86 116 88 2013 Petershagen 153 137 131 109 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 5 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres ... Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2013 Preußisch Oldendorf 77 76 64 60 2013 Lügde 80 66 57 70 2013 Lage 84 88 81 80 2013 Warburg / Borgentreich 150 162 164 150 2013 Hilden 102 100 92 100 2013 Tönisvorst 104 93 99 65 2013 Grefrath 84 77 80 97 2013 Neuss 80 82 88 85 2013 Remscheid 84 72 68 75 2013 Wülfrath 77 80 72 75 2013 Solingen 84 73 96 47 2013 Stolberg 80 81 83 81 2013 Wiehl 126 102 126 124 2013 Waldfeucht 74 58 42 40 2013 Swisttal 76 54 67 76 2013 Nordeifel 133 123 125 116 2013 Reken 104 85 67 58 2013 Vreden 151 108 161 130 2013 Legden / Rosendahl 84 63 91 61 2013 Castrop-Rauxel 142 88 122 80 2013 Rheine (Mesum) 76 71 48 68 2013 Rheine (Stadt) 81 84 79 84 2013 Beckum 100 92 99 85 2013 Telgte 91 75 95 100 2013 Wadersloh 108 81 96 74 2013 Velen 85 72 61 61 2014 Brilon 71 96 92 2014 Ense 69 74 60 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 6 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres ... Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2014 Hagen (Altenhagen) 76 74 67 2014 Hagen (Remberg) 77 78 47 2014 Marsberg 102 98 105 2014 Möhnesee 80 64 57 2014 Selm 126 117 90 2014 Warstein 90 79 96 2014 Lennestadt / Kirchhundem 163 152 142 2014 Beverungen 75 55 60 2014 Stemwede 78 78 76 2014 Rahden 111 112 103 2014 Blomberg 91 105 77 2014 Höxter 93 103 81 2014 Dormagen 85 101 78 2014 Duisburg-Hamborn 123 124 101 2014 Duisburg-Süd 100 101 64 2014 Geldern 110 84 71 2014 Neuss 111 102 96 2014 Wermelskirchen 137 107 113 2014 Horstmar- Schöppingen 94 110 95 2014 Gronau 105 79 76 2014 Heek 113 86 106 2015 Halver 108 74 2015 Soest 76 75 2015 Duisburg-Rheinhausen 133 135 2015 Leverkusen 79 81 2015 Leichlingen 110 113 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 7 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres ... Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2015 Bottrop-Kirchhellen 111 75 2015 Lüdinghausen 119 119 2015 Neuenkirchen- Wettringen 123 122 2016 Radevormwald 103 2016 Burbach / Neunkirchen 165 2016 Willebadessen 72 2016 Ostbevern 68 2. Wie hat sich in den vergangenen Schuljahren jeweils seit Neugründung die Zahl der Anmeldungen an den nach dem Schulkonsens“ gegründeten Gesamtschulen entwickelt (bitte chronologisch nach Schuljahren einschließlich Schuljahr 2016/2017 standortbezogen aufschlüsseln)? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang der Schuljahre 2012/13 bis 2015/16 auf Basis der Amtlichen Schuldaten sowie die vorläufigen Aufnahmezahlen des Schuljahres 2016/2017 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang (Schuljahr 2012/13 bis 2015/16) und vorläufige Aufnahmezahlen (Schuljahr 2016/17) an Gesamtschulen Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres … Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/2016 2016/17 2012 Finnentrop 118 106 106 74 69 2012 Menden 143 131 162 139 152 2012 Harsewinkel 161 210 196 206 176 2012 Herzebrock-Clarholz 150 129 131 134 112 2012 Stadt Paderborn 110 111 106 107 108 2012 Salzkotten 182 153 159 207 160 2012 Stadt Kleve 154 163 146 156 170 2012 Willich 113 131 131 149 114 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 8 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres … Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/2016 2016/17 2012 Stolberg 119 121 112 108 108 201 Troisdorf 152 145 135 133 135 2012 Herzogenrath 110 113 109 106 108 2012 Gangelt / Selfkant 109 139 100 104 88 2012 Much 139 137 120 163 164 2012 Windeck 101 115 97 105 108 2012 Stadt Münster 115 115 114 113 112 2012 Greven 144 142 147 139 145 2012 Ibbenbüren 113 116 115 117 116 2012 Ennigerloh / Neubeckum 222 205 186 185 203 2012 Stadt Warendorf 166 172 181 174 148 2013 Freudenberg 124 107 111 127 2013 Wenden 122 108 129 103 2013 Rietberg 173 157 140 150 2013 Rheda-Wiedenbrück 209 244 226 180 2013 Brakel 190 131 138 135 2013 Verl 161 173 163 133 2013 Bad Lippspringe 120 107 106 114 2013 Bad Driburg 165 161 175 125 2013 Krefeld (Uerdingen) 144 134 135 136 2013 Grevenbroich 213 160 164 162 2013 Kaarst 120 108 109 108 2013 Langenfeld 113 112 135 110 2013 Wuppertal 135 136 131 162 2013 Hamminkeln 199 169 176 150 2013 Xanten / Sonsbeck 156 164 145 141 2013 Blankenheim / Nettersheim 116 112 131 125 2013 Bergisch Gladbach 144 110 108 111 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 9 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres … Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/2016 2016/17 2013 Siegburg 114 111 105 108 2013 Hennef 169 167 177 162 2013 Neunkirchen-Seelscheid 120 113 133 142 2013 Königswinter 176 171 161 185 2013 Ahaus 170 170 184 161 2013 Gescher 144 121 116 104 2013 Rhede 141 112 120 106 2013 Hörstel 171 170 171 170 2013 Bocholt 144 139 140 140 2013 Oelde 168 189 181 165 2013 Borken 174 173 168 173 2014 Schloß Holte-Stukenbrock 133 135 118 2014 Delbrück 217 212 162 2014 Halle 106 127 113 2014 Kevelaer / Weeze 209 201 185 2014 Solingen 108 106 108 2014 Emmerich 172 158 123 2014 Kempen 173 176 171 2014 Neuss 112 134 135 2014 Pulheim 110 106 108 2014 Hürth 110 107 108 2014 Elsdorf 116 107 108 2014 Heinsberg 111 108 108 2014 Euskirchen 160 162 162 2014 Köln-Mühlheim 106 108 119 2014 Köln-Innenstadt 108 113 112 2014 Aldenhoven / Linnich 113 109 94 2014 Rheinbach 159 136 135 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 10 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres … Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/2016 2016/17 2014 Gelsenkirchen 142 143 140 2014 Gronau 168 194 135 2014 Lotte / Westerkappeln 144 146 135 2015 Iserlohn 109 108 2015 Voerde 171 175 2015 Neukirchen-Vluyn 135 128 2015 Niederkassel 108 108 2015 Würselen 106 107 2015 (Ä*) Düsseldorf 99 78 106 108 2015 (Ä*) Mechernich 167 143 138 142 2015 (Ä**) Lohmar 136 124 132 113 121 2016 Lippetal 121 2016 Siegen 108 2016 Schwerte 115 2016 Düsseldorf 102 2016 Krefeld (GE Oppum) 135 2016 Münster 112 2016 Borken / Raesfeld 153 2016 (Ä**) Jüchen 103 96 94 91 108 2016 (Ä***) Büren 105 102 107 * Änderung einer 2013 errichteten Sekundarschule in eine Gesamtschule * * Änderung einer 2012 errichteten Sekundarschule in eine Gesamtschule *** Änderung einer 2014 errichteten Sekundarschule in eine Gesamtschule 3. Wie haben sich die Anmeldezahlen an den fünf Primusschulen seit ihrer Gründung entwickelt (bitte für die jeweiligen Schulstandorte für die Schuljahre seit Gründung und inklusive Schuljahr 2016/2017 sowie mit den jeweiligen Zügigkeiten aufgeschlüsselt darlegen)? Die PRIMUS-Schulen in Minden, Münster und Schalksmühle haben gleichzeitig mit den Jahrgangsstufen 1 und 5 begonnen, die PRIMUS-Schulen in Titz und Viersen sind nur mit der Jahrgangsstufe 1 gestartet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 11 Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im 1. bzw. im 1. und 5. Jahrgang der Schuljahre 2013/14 bis 2015/16 auf Basis der Amtlichen Schuldaten sowie die vorläufigen Aufnahmezahlen des Schuljahres 2016/2017 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schülerinnen- und Schülerzahl im 1. bzw. im 1. und 5. Jahrgang (Schuljahr 2013/14 bis 2015/16) und vorläufige Aufnahmezahlen (Schuljahr 2016/17) an PRIMUS-Schulen (Schulversuch) Errichtungsjahr Schule Einschulungs-Jahrgang Aufnahmen vorläufige Aufnahmezahlen 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2013 PRIMUS-Schule Minden Klasse 1 (3-zügig) 65 57 62 59 Klasse 5 (4-zügig in 2013, danach 3-zügig) 94 81 73 73 2014 PRIMUS-Schule Münster Klasse 1 (2-zügig) --- 50 41 53 Klasse 5 (3-zügig, 2-zügig ab 2016) --- 69 60 63 2014 PRIMUS-Schule Schalksmühle Klasse 1 (2-zügig) --- 58 52 56 Klasse 5 (2-zügig) --- 60 57 60 2014 PRIMUS-Schule Titz Klasse 1 (2-zügig) --- 45 42 49 2014 PRIMUS-Schule Viersen Klasse 1 (3-zügig) --- 74 75 74 4. Was hat das Sinken unter die Fortführungsgröße schulrechtlich zur Folge? Bei einer Unterschreitung der Mindestgröße gilt unabhängig von der Schulform bei Schulen mit Sekundarstufe I, dass die zuständige Schulaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für eine vorübergehende Fortführung gemäß § 82 Absatz 1 i. V. m. den Absätzen 3 bis 7 Schulgesetz NRW vorliegen. Die dauerhafte Fortführung einer Schule unterhalb der gesetzlichen Mindestgröße ist nicht möglich. In diesem Fall hat der Schulträger seine Schulentwicklungsplanung anzupassen und geeignete schulorganisatorische Maßnahmen für den betroffenen Schulstandort zu treffen. Entsprechend ihrer Beratungsaufgabe gemäß § 80 Absatz 1 Schulgesetz NRW unterstützen die oberen Schulaufsichtsbehörden die Schulträger bei der Entwicklung von Perspektiven und geben ihnen Empfehlungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13142 12 5. Wie bewertet die Landesregierung inhaltlich die Aussagen der angesprochenen Studie? Die in der Studie allein anhand der Errichtung von Sekundarschulen in den Schuljahren 2012/2013 bis einschließlich 2016/2017 vorgenommenen Schlussfolgerungen greifen aus Sicht der Landesregierung zu kurz. Gemäß Artikel 3 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 25. Oktober 2011 wird die Landesregierung die Auswirkungen der Einführung der Sekundarschule überprüfen und den Landtag bis zum 31. Dezember 2016 über das Ergebnis unterrichten . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13142