LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13143 07.10.2016 Datum des Originals: 06.10.2016/Ausgegeben: 12.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5108 vom 31. August 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/12869 Unhaltbare Zustände in der ZUE Olpe und Verbindungen zur EAE Burbach Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Burbach ist in den letzten zwei Jahren bereits durch mehrere Skandale negativ aufgefallen. Im Herbst 2014 wurde ein erschreckender Misshandlungsfall bekannt. Im August 2016 gab es nach Berichten von WDR-Online Hinweise darauf, dass Wachleute der neuen Sicherheitsfirma, die in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach seit dem Misshandlungsskandal eingesetzt worden ist, in sozialen Netzwerken mit rechtsextremem Gedankengut sympathisieren. Nun wurden durch Recherchen des Blogs „Ruhrbarone“ (Artikel vom 30.08.2016) unhaltbare Zustände in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Olpe öffentlich, die wie die EAE Burbach vom DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe geführt wird. Als Quelle dient dem Blog die Urteilsschrift eines arbeitsrechtlichen Prozesses aus dem Dezember 2015: „Eine Verwaltungsangestellte , die gegen die Politik der Heimleitung opponiert hatte und in zeitlicher Nähe dazu ihre Stelle verlor, hatte auf Unwirksamkeit der erteilten Kündigung geklagt.“ Die Urteilsschrift dokumentiert laut „Ruhrbarone“ die in der Beweisaufnahme gemachten Feststellungen über skandalöse Vorgänge in der Einrichtung, die bis Mitte 2015 zurückreichen. Demnach wurden folgende Vorfälle festgestellt: Abrechnungsbetrug bei der Auszahlung von Taxifahrten Mitarbeiter des Sozialdienstes ließen sich von Flüchtlingen ihr Auto waschen und rechneten dies als gemeinnützige Arbeit ab Unterdrückung der Meldung eines Windpockenfall an das Gesundheitsamt durch die Heimleitung Manipulation von Stundenzetteln Nicht-Anzeigen von häuslicher Gewalt gegen ein Flüchtlingsmädchen auf Druck der Heimleitung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13143 2 Nicht-Anzeigen eines möglichen Sexualdeliktes gegen ein 7-jähriges Mädchen auf Druck der Heimleitung Laut Urteilsschrift sei im Juli 2015 vonseiten der Polizei Beschwerde gegen die Heimleitung bei der Bezirksregierung Arnsberg eingelegt worden. Diese deute darauf hin, dass der Polizei die Situation in der EAE Olpe bekannt gewesen ist. Da die DRK Betreuungsdienste Westfalen- Lippe in der genannten Arbeitsrechtssache die Beklagte war, wusste auch sie über die Vorgänge Bescheid. Dass es sowohl in Burbach als auch in Olpe zu solch gravierenden Missständen kam, könnte laut „Ruhrbarone“ damit zusammenhängen, dass ab Mitte 2015 dieselbe Person die beiden Unterkünfte leitete. Wann diese Person durch das DRK von der Leitung der Heime entbunden wurde, ist unklar. Während das DRK klarstellte, dass die Person beide Einrichtungen Anfang September 2015 verlassen habe, war die Person nach Informationen von „Ruhrbarone“ noch bis Januar 2016 Einrichtungsleiter in Burbach. Zudem habe das DRK bei Übernahme der EAE Burbach zahlreiche Mitarbeiter der zuvor zuständigen „European Homecare “ übernommen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5108 mit Schreiben vom 6. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung nimmt sämtliche Vorwürfe, die gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsdienstes erhoben werden, sehr ernst. Deshalb wurden zur Aufklärung strafrechtlich relevanter Vorwürfe polizeiliche Ermittlungsverfahren durchgeführt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Zusammenwirken mit dem verantwortlichen Betreiber darauf hingewirkt, die Situation in der noch im Aufbau befindlichen Einrichtung zu verbessern. 1. Seit wann sind die oben geschilderten Vorfälle in der ZUE Olpe der Landesregierung bekannt gewesen? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung nach Bekanntwerden der Vorfälle in Olpe eingeleitet? 3. Ist der Einrichtungsleiter der EAE Burbach und der ZUE Olpe, unter dem die Vorfälle mutmaßlich geschehen sind, der Landesregierung bekannt? 4. Hatte die Landesregierung Kenntnis davon, dass die Polizei bei der Bezirksregierung Arnsberg im Juli 2015 Beschwerde gegen die Einrichtungsleitung in Olpe eingelegt hatte? 5. Wenn ja: wie begründete die Polizei ihre Beschwerde? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung sowie den Bericht vom 26.09.2016 zum TOP „Vorwürfe gegenüber ehem. Leitung des EAE Burbach und ZUE Olpe“ zur Sitzung des Innenausschusses am 29.09.2016 (Vorlagen-Nr. liegt noch nicht vor) verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13143