LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13159 10.10.2016 Datum des Originals: 07.10.2016/Ausgegeben: 13.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5134 vom 8. September 2016 des Abgeordneten Rolf Seel CDU Drucksache 16/12926 Finanzierung des Grand Départ der Tour de France 2017 durch Gelder der Messe Düsseldorf Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landeshauptstadt Düsseldorf richtet den Grand Départ der Tour de France 2017 aus. Zur Finanzierung dieses Events tritt die Messe Düsseldorf GmbH als Geldgeber auf. An dieser hält das Land NRW über eine 100%ige Tochter, die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes NRW mbH, Anteile in Höhe von 20%. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Thomas Geisel (SPD), ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Messe Düsseldorf GmbH und forderte dem Vernehmen nach von der Messe zunächst eine Summe von drei Millionen Euro, um der Landeshauptstadt die Finanzierung zu ermöglichen. Im Verfahren wurde sich nun wohl auf eine Million Euro geeinigt. Wie der öffentlichen Berichterstattung zu entnehmen war, lag zuvor die höchste durch die Messe Düsseldorf GmbH im Wege des Sponsoring ausgegebene Summe bei 62.000 Euro. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5134 mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. 1. In welcher Höhe und Form unterstützt die Messe Düsseldorf GmbH die Landeshauptstadt Düsseldorf bei der Finanzierung des Grand Départ 2017? Die Messe Düsseldorf GmbH zahlt als Sponsor einen Gesamtbetrag in Höhe von € 1.000.000,00 an die Landeshauptstadt Düsseldorf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13159 2 2. Darf die Messe Düsseldorf GmbH Sponsoringmaßnahmen durchführen? Ja, unter grundsätzlicher Beachtung u.a. der gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und vergaberechtlichen Vorgaben im konkreten Einzelfall. 3. Hätte das Land selbst als Sponsor auftreten dürfen? Die Möglichkeiten eines Sponsoring durch die Landesregierung sind nicht abschließend geklärt worden, denn das für den Sport zuständige Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beabsichtigt im Rahmen des Grand Départ der Tour de France 2017 der Stadt Düsseldorf kein Sponsoring. Gegebenenfalls wären die Anforderungen gemäß Nr. 4 des Runderlasses „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ - RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - IR 12.02.02 - v. 20.8.2014 – zu beachten. 4. Wäre bei anderen Minderheitsbeteiligungen des Landes eine entsprechende Sponsoringmaßnahme zulässig gewesen? Die Zulässigkeit einer Sponsoringmaßnahme ist unter verschiedenen Gesichtspunkten, insbesondere in steuerrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, vergaberechtlicher und öffentlich-rechtlicher Sicht auf Ebene der jeweiligen Gesellschaft für jeden Einzelfall zu prüfen. 5. Wie haben sich die Vertreter des Landes in den Gremien der Messe Düsseldorf GmbH im Zusammenhang mit der Sponsoringmaßnahme verhalten? Die erbetene Auskunft zum Verhalten der Vertreter des Landes im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der Messe Düsseldorf GmbH unterliegt der Verschwiegenheitspflicht . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13159