LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13160 10.10.2016 Datum des Originals: 10.10.2016/Ausgegeben: 13.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5136 vom 14. September 2016 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/12937 Zentrale Überwachung tierärztlicher Hausapotheken durch das LANUV Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz vom 10. Februar 2015 (GV.NRW.2015, S. 210) wurde die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken zum 01.10.2015 von den Kreisordnungsbehörden auf das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) übertragen. Dies geschah entgegen der klaren Wünsche der betroffenen Akteure und der CDU-Fraktion. Obwohl beispielsweise das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Jahr 2013 eine deutlich geringere jährliche Kontrollquote von unter 20% als die nordrhein-westfälischen Kreisordnungsbehörden erreichte (und diese auch im Jahr 2014 auf lediglich 27,35% steigern konnte, vgl. http://www.laves.niedersachsen.de/download /43111/Organisation_der_Tierarzneimittelueberwachung.pdf ), hielt die Landesregierung eine Verstaatlichung und Zentralisierung dieser Aufgabe für erforderlich und begann (ausweislich der Antwort zu Frage 3 und 4 der Kleinen Anfrage 3938 vom 06.10.2015 (Drucksache 16/10276) mit dem Aufbau eines eigenen Überwachungsapparates. Negative Folgen für die Umwelt (durch die massive Verlängerung der Anfahrtswege), für die Qualität der Überwachung und für die überwachten Tierärzte selbst (massive Steigerungen der Gebühren) nahm die Landesregierung offenkundig in Kauf. Die Hochzonung wurde von der Landesregierung nebulös damit begründet, dass „sich durch die Entwicklung der Antibiotika-Resistenzen ein Fokuswechsel in der Weise ergeben“ habe, „dass die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Phänomens der Antibiotika-Resistenz eine eigenständige behördliche Betrachtung der Tierarzneimittel und insbesondere der tierärztlichen Hausapotheken als Schlüsselstelle für deren Abgabe“ verlange (vgl. Vorlage 16/ 2176, S. 5). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13160 2 Zur Aufgabenerfüllung wurden durch das LANUV 9 Tierarztstellen im Haushalt 2015 angemeldet und vom Haushaltsgesetzgeber genehmigt. 3 weiteren Stellen kamen in 2016 hinzu, die nach Auskunft der Landesregierung von März 2016 im Besetzungsverfahren waren. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5136 mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Entscheidung der Landesregierung, die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken zum 01.10.2015 von den Kreisordnungsbehörden auf das Landesamt für Natur -, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) zu übertragen, hat die Landesregierung bereits auf 5 Kleine Anfragen geantwortet, die nachfolgend aufgelistet werden: Antwort auf Kleine Anfrage 2242 vom 22.4.2014, LT-Drucksache 16/5936 Antwort auf Kleine Anfrage 2601 vom 15.8.2014, LT-Drucksache 16/6902 Antwort auf die Kleine Anfrage 3938 vom 6.10.2016, LT-Drucksache 16/10276 Antwort auf die Kleine Anfrage 4362 vom 29.1.2016, LT-Drucksache 16/11346 Antwort auf die Kleine Anfrage 4433 vom 3.2.2016, LT-Drucksache 16/11345 Auf diese Antworten der Landesregierung wird grundsätzlich verwiesen, soweit diese nicht nachfolgend konkret aufgegriffen werden. 1. Wie viele Kontrollen tierärztlicher Hausapotheken hat das LANUV in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 durchgeführt (bitte nach Quartalen und prozentualem Anteil der Planuntersuchungen durch Referendare bzw. reguläre Mitarbeiter des LANUV aufschlüsseln)? In den ersten beiden Quartalen wurden insgesamt 449 tierärztliche Hausapotheken kontrolliert , davon 321 im 1. Quartal und 128 im 2. Quartal. Referendare wurden im Zeitraum vom 12.02.2016 bis zum 10.03.2016 eingesetzt Sie führten 277 Kontrollen durch, was einem Anteil von ca. 62 % an den Kontrollen in diesem Zeitraum entspricht. 2. Wie viele Beanstandungen wurden bei den Kontrollen Tierärztlicher Hausapotheken festgestellt? In der Zeit vom 01.10.2015 bis zum 30.06.2016 wurden 102 Beanstandungen festgestellt. 3. In welcher Gesamthöhe (Euro) hat das LANUV Gebührenbescheide für die Überwachung der Tierärztlichen Hausapotheken in den beiden Quartalen des Jahres 2016 zu-gestellt (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)? Für das 1. Quartal 2016 wurden die Gebührenbescheide zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Im zweiten Quartal 2016 wurden Gebührenbescheide in einer Gesamthöhe von 88.575,50 € zugestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13160 3 4. In welchem personellen Umfang wurden Veterinärreferendare, die sich in Ausbildung befinden, bei der Überwachung der Tierärztlichen Hausapotheken in den beiden Quartalen des 2016 eingesetzt (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4433 wird verwiesen. Für die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken wurden 2016 im 1. Quartal 13 Veterinärreferendare und im 2. Quartal keine Veterinärreferendare eingesetzt. 5. In welcher durchschnittlichen finanziellen Größenordnung bewegen sich die erhobenen Gebührenentscheide (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)? Für das 1. Quartal 2016 wurden die Gebührenbescheide zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Im 2. Quartal betrug die durchschnittliche Gebührenhöhe 378,53 €. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13160