LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13161 10.10.2016 Datum des Originals: 10.10.2016/Ausgegeben: 13.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5117 vom 8. September 2016 des Abgeordneten Dr. Joachim Stamp FDP Drucksache 16/12894 Razzia in Bonn-Bad Godesberg – Grenze zur organisierten Kriminalität überschritten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 29.08.2016 erfolgte in Bonn-Bad Godesberg eine sogenannte Razzia, bei der mehrere Geschäfte und eine „Shisha Bar“ durchsucht wurden. Am selben Tage fanden in diesem Zusammenhang auch Durchsuchungen im Stadtgebiet von Bochum statt. Wie die Polizei mitteilte , dienten die Durchsuchungen zur Aufhellung möglicher Tatbeiträge der am 10.08.2016 erfolgten tätlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen am Aennchenplatz in der Godesberger Innenstadt. Laut Augenzeugen sind bei dieser Auseinandersetzung Hiebund Stichwaffen eingesetzt worden. Drei Männer wurden vorübergehend festgenommen. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung , des Verdachts des Landfriedens- und Hausfriedensbruchs, des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung. Die „Shisha Bar“, ein Supermarkt und zwei Immobilienbüros wurden geschlossen und versiegelt. Den Betroffenen wurde der Betrieb des Gewerbes gemäß § 35 GewO untersagt. Innerhalb einer Woche lagen jedoch der Stadt bereits drei Gewerbeanmeldungen vor, so dass die geschlossenen Geschäfte Anfang September wieder öffneten. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5117 mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13161 2 1. Sind die vorübergehend Festgenommenen bereits polizeibekannt? Zu den drei vorübergehend festgenommenen Personen liegen allgemeinkriminalpolizeiliche Erkenntnisse wegen Körperverletzungsdelikten, Vergehen nach dem Waffengesetz, Bedrohung , Sachbeschädigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. 2. Sind die Tatverdächtigen organisierten Banden oder einem bestimmten kriminellen Milieu zuzuordnen? Von den insgesamt neun Tatverdächtigen werden vier Personen einer Rockergruppierung zugerechnet . 3. In welchem Maße wurde die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO ausgesprochen ? Beinhaltete die Untersagung auch § 35 Absatz 1 Satz 2 GewO? Die vier Gewerbeuntersagungen erfassen die Ausübung aller Gewerbe mit persönlichem Kundenkontakt , die Tätigkeit als Vertreter einer bzw. eines Gewerbetreibenden mit persönlichem Kundenkontakt sowie die Leitung eines Gewerbebetriebes mit persönlichem Kundenkontakt. Von der Ermächtigung in § 35 Absatz 1 Satz 2 GewO wurde demnach Gebrauch gemacht. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13161