LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13164 11.10.2016 Datum des Originals: 10.10.2016/Ausgegeben: 14.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5111 vom 7. September 2016 des Abgeordneten Christof Rasche FDP Drucksache 16/12880 Schlechte Rahmenbedingungen des Landes für schulische Inklusion in Lippstadt – wie reagiert Rot-Grün auf die deutliche Kritik an mangelhafter Ausgestaltung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Landesweit beklagen Eltern und Lehrkräfte die unzureichenden Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusion an den Schulen. Diese von Rot-Grün überstürzten und z.B. ohne Qualitätsstandards begonnenen Veränderungen belasten nicht nur in hohem Maße die Pädagoginnen und Pädagogen, sondern gehen letztlich zulasten aller Kinder und Jugendlichen , wobei gerade diejenigen mit Handicaps unter der vielfach mangelhaften Unterstützung und Ausgestaltung leiden. Über die unzureichenden Rahmenbedingungen und deren Folgen wurde vor wenigen Tagen auch im Schulausschuss von Lippstadt debattiert. Unter dem Titel „Macht Inklusion Kinder zu Schülern zweiter Klasse?“ wurde laut Presse berichtet, die Inklusion in der Schule funktioniere „in der Praxis offenbar nicht so wie es Schulministerin und Bildungsbürokratie gern darstellen“. Dies sei im Schulausschuss deutlich geworden. Unzureichende Rahmenbedingungen an allgemeinen Schulen bzw. die „nicht so gelungene Inklusion“ führen demnach zu deutlich steigenden Schülerzahlen an den städtischen Förderschulen; dies unterstreicht wiederum, wie wichtig die Sicherstellung einer Wahlmöglichkeit für Eltern ist. So sei demnach die Zahl der Schülerinnen und Schüler an dem einen Schulstandort von 115 im Schuljahr 2013/2014 auf aktuell 154 gestiegen, insbesondere im Primarbereich habe sich die Zahl von 29 auf 55 nahezu verdoppelt. An der anderen Förderschule sei die Zahl von 178 auf 208 Schülerinnen und Schüler angestiegen, dort würden doppelt so viele Kinder aufgenommen , wie im Sommer entlassen worden seien. Zwar sei dieser Anstieg auch auf die – bekanntermaßen von Rot-Grün durch Änderungen an der Mindestgrößenverordnung herbeigeführte – Schließung anderer Förderschulen im Kreis Soest zurückzuführen. Laut einer Förderschulleiterin sei jedoch die Gruppe derjenigen, die in der Regelschule nicht zurechtkämen, „überraschend hoch“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13164 2 Die Schulleiterin, die grundsätzlich eine Befürworterin der Inklusion sei, betonte, dass es „in der Praxis hake“. Dies läge jedoch nicht an den Lehrkräften, sondern an den unzureichenden Rahmenbedingungen. Dies etwa, wenn keine zusätzliche sonderpädagogische Lehrkraft zur spezifischen sonderpädagogischen Förderung vorhanden sei. Darüber hinaus wird die Einschätzung geschildert, dass Schulwechsel von allgemeinen Schulen an Förderschulen darauf zurückzuführen seien, dass Kinder mit Handicaps im Regelunterricht merken würden, „dass sie nicht mitkommen“. Und zur vorherigen Situation an den allgemeinen Schule wird ausgeführt : „Sie erleben sich als defizitär, am Rande stehend und bekommen das von ihren Mitschülern gespiegelt, sprich: sie gelten in der Inklusionsklasse als Verlierer“. Ebenfalls wird von massivem Mobbing, Demoralisierungen und im Einzelfall sogar Selbstmordgedanken berichtet . Inklusion soll eine bestmögliche individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen ermöglichen . Eine solche kindgerechte Ausgestaltung bedarf insbesondere entsprechender qualitativer und quantitativer Rahmenbedingungen wie Fachpersonal oder auch Zeitressourcen, um auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen und sie unterstützen zu können. Solche Rahmenbedingungen bestehen laut einer Vielzahl von Rückmeldungen aus dem ganzen Land gegenwärtig an vielen Schulen aufgrund der rot-grünen Umsetzung nicht ansatzweise. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5111 mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Förderschullandschaft im Kreis Soest hat sich seit 2013 so entwickelt, dass insgesamt drei Förderschulen für den Förderschwerpunkt Lernen aufgelöst wurden und die Schülerinnen und Schüler in der Clarenbachschule Soest zusammengeführt wurden. Die Grimme-Schule Warstein mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist auslaufend gestellt. Der Kreis und die 14 Schulträger haben sich damit für die Beibehaltung von zwei Standorten für den Förderschwerpunkt Lernen entschieden: die Clarenbachschule in Soest (für die Gemeinden Werl, Wickede, Ense, Lippetal, Möhnesee, Soest, Welver und Bad Sassendorf) und die „Schule im Grünen Winkel“ in Lippstadt (für die Gemeinden Lippstadt, Warstein, Geseke, Rüthen, Erwitte und Anröchte). Alle vier ausgelaufenen bzw. auslaufenden Förderschulen lagen bereits vor Inkrafttreten der Überarbeitung der Mindestgrößenverordnung (zum Schuljahr 2015/16) unterhalb der jeweiligen Mindestgröße. 1. Welche, auch quantitativen Informationen zu Schulwechseln von allgemeinen Schulen auf Förderschulen im Kreis Soest liegen der Landesregierung seit Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vor (bitte für die jeweiligen Schuljahre aufgeschlüsselt darstellen)? Die in der Kleinen Anfrage genannten Daten stimmen nicht mit jenen der oberen Schulaufsicht (Bezirksregierung Arnsberg) überein. Die Schülerzahl in 2013/14 für die „Schule im Grünen Winkel“ lag laut Amtlichen Schuldaten bei 190 und nicht bei 178. Eine Steigerung der Schülerzahlen auf 208 (+18) kann angesichts der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus zusätzlich fünf Kommunen nicht mit der Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus dem Gemeinsamen Lernen begründet werden (siehe Vorbemerkung). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13164 3 Ähnliches gilt für die Schülerzahlen der Hedwigschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung). Hier entwickelte sich die Schülerzahl laut Schnellmeldung von 115 (Schuljahr 2013/14) auf 148 (Schuljahr 2016/17). Der Anstieg der Schülerzahlen begründet sich aus den zahlreichen von Trägern der Jugendhilfe neu eingerichteten Wohngruppen, in die Kinder und Jugendliche aus anderen Regionen aufgenommen werden. Die Zahl der zu Beginn der Schuljahre 2014/15 und 2015/16 von den allgemeinen Schulen an die Förderschulen gewechselten Schülerinnen und Schüler kann der in der Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden (siehe Anlage 1). 2. Sieht die Landesregierung einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Schulwechseln von allgemeinen Schulen auf Förderschulen und der rot-grünen Umsetzung der Inklusion (wenn nein, worauf führt sie diese geschilderte Entwicklung ansonsten zurück)? Landesweit ging die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die von einer allgemeinen Schule an eine Förderschule wechselten, im Fünf- Jahres-Vergleich zurück. Wechselten im Schuljahr 2010/11 noch insgesamt 4.745 Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung von einer allgemeinen Schule an eine Förderschule, waren es im Schuljahr 2015/16 lediglich 3.552 Schülerinnen und Schüler. Dies entspricht einem Rückgang um 1.193 Schülerinnen und Schülern und damit um 25%. Die Zahl der Wechsel in umgekehrter Richtung - von der Förderschule an die allgemeine Schule - nimmt dagegen im gleichen Zeitraum zu. Wechselten im Schuljahr 2010/11 insgesamt 2.135 Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung von einer Förderschule an eine allgemeine Schule, waren es 2.551 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2015/16. Dies entspricht einem Wachstum von 416 Schülerinnen und Schülern und damit einem Anstieg um 19,5%. In der Zeit vor dem „Ersten Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“ wurde zudem die Förderschule, insbesondere bei einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich der sogenannten Lern- und Entwicklungsstörungen, oftmals gegen den Willen der Eltern als Förderort festgelegt; dies ist heute in der Regel nicht mehr der Fall. 3. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung die gegenwärtige quantitative und qualitative Landesunterstützung der allgemeinen Schulen im Kreis Soest bei der Umsetzung der Inklusion dar (bitte z.B. für sonderpädagogisches Fachpersonal, multiprofessionelle Unterstützung etc. auch im Vergleich zu anderen vergleichbaren Kreisen erläutern)? 5. Was wird die Landesregierung zeitnah unternehmen, um den Schulen im Kreis Soest bessere Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusion zu ermöglichen (bitte sowohl für allgemeine Schulen als auch für Förderschulen darlegen)? Die Fragen 3 und 5 werden wegen des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13164 4 Die Landesregierung hat mit verschiedenen Maßnahmen das Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vorbereitet, begleitet und unterstützt und bereits zu diesem Zeitpunkt angekündigt , zusätzliche Ressourcen bereitzustellen – bis 2017 kumuliert insgesamt rund eine Milliarde Euro für 3.200 Stellen, 100 Mio. € für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie 105 Mio. € für die Kommunen. Mittlerweile wurden darüber hinaus mit dem 2. Nachtrag 2016 300 zusätzliche Stellen geschaffen. Von den mittlerweile landesweit insgesamt 9.777 Stellenzuweisungen für Lern- und Entwicklungsstörungen sollen dem Regierungsbezirk Arnsberg 2087,5 Stellen zugewiesen werden, dem Kreis Soest 179,5 Stellen. Auch im gerade eingebrachten Haushaltsentwurf der Landesregierung für 2017 liegt ein Schwerpunkt auf der Unterstützung der Schulen, die Gemeinsames Lernen praktizieren. So sollen 2017 landesweit weitere 519 Stellen für das Stellenbudget und 295 für die Unterstützung notwendiger Veränderungsprozesse hinzukommen. Damit löst die Landesregierung die Zusage ein, nachzusteuern, wenn dies im Inklusionsprozess erforderlich ist. Seit 2011 gibt es in allen 53 Schulamtsbezirken eine Stelle für einen Inklusionskoordinator oder eine Inklusionskoordinatorin (IKO), die erfahrene und neue Schulen des Gemeinsamen Lernens miteinander vernetzen sowie die Schulaufsicht bei der Personaleinsatzplanung und bei den Absprachen mit den Schulträgern unterstützen. Im Kreis Soest ist die Stelle des Inklusionskoordinators von einer Lehrkraft aus dem Grundschulbereich besetzt. Seit dem Schuljahr 2014/15 stehen den Schulen zudem weitere 100 Stellen für Inklusionsfachberaterinnen und -fachberater (IFA) zur Verfügung, die die Schulen bei der konzeptionellen Gestaltung und der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens unterstützen und im Auftrag der Schulaufsicht den fachlichen Austausch von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung sicherstellen. Im Kreis Soest laufen derzeit diesbezüglich Ausschreibungen, auf die sich bereits interessierte Bewerberinnen und Bewerber gemeldet haben. Im Primarbereich stehen dem Kreis Soest 42 Stellen für die sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Lernen zur Verfügung, welche auf 63 Lehrkräfte für Sonderpädagogik verteilt sind. Dies entspricht den durchschnittlichen Werten der Kreise in der Bezirksregierung Arnsberg. Im Sekundarstufenbereich stehen dem Kreis Soest 31 Stellen - verteilt auf 72 Lehrkräfte für Sonderpädagogik– für die sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Lernen zur Verfügung. In Folge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes gewährt das Land Nordrhein-Westfalen zudem den Gemeinden und Kreisen als Schulträger für wesentliche Belastungen (z.B. Baumaßnahmen ) gemäß § 1 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (Leistungsgesetz) seit dem Schuljahr 2014/15 einen finanziellen Ausgleich. Nach § 2 Leistungsgesetz zahlt das Land auf freiwilliger Basis eine jährliche Inklusionspauschale zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion an die Kreise und kreisfreien Städte sowie an Gebietskörperschaften mit eigenem Jugendamt. Die Leistungen für den Kreis Soest und für seine Gemeinden und Städte im Schuljahr 2014/15 und im Schuljahr 2015/16 können der Tabelle in der Anlage entnommen werden (siehe Anlage 2). Zur fachlichen Unterstützung der Lehrkräfte hat die Landesregierung das Fortbildungsangebot „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ geschaffen. Schulen können diese schulinterne Fortbildung in Anspruch nehmen, zuständig hierfür sind die Kompetenzteams in den Schulämtern. Landesweit haben bislang etwa 40.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilgenommen . Ein Schwerpunkt dabei ist die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13164 5 Des Weiteren hat die Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QUA- LiS) in verschiedenen Arbeitsbereichen praxisorientierte Arbeitsmaterialien und Beispiele erarbeitet und wird dies sukzessive ausbauen. 4. Da ein vielfach „defizitäres Selbstbild“, „Mobbing“ und „Selbstmordgedanken“ bei Schülerinnen und Schülern traurige und dramatische Signale sind: Wo sieht sich die Landesregierung bei solchen Situationen in der Pflicht, unterstützend tätig zu werden? Die Landesregierung unterstützt die Präventionsarbeit zum Beispiel durch die „Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in NRW“, das „Landesteam Schulpsychologische Krisenintervention“ und die schulischen Teams zur Gewaltprävention und Krisenintervention vor Ort. Um möglichen individuellen Problemlagen von jungen Menschen in der Schule zu begegnen, stehen unter anderem Beratungslehrkräfte an Schulen im Kontakt mit der Jugendhilfe bzw. den 54 schulpsychologischen Beratungsstellen. Der Schulpsychologische Dienst sensibilisiert zudem die Schulen und Lehrkräfte im Umgang mit traumatisierten Schülerinnen und Schülern. Die Landesregierung hat hierfür 34 neue befristete Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen geschaffen. Darüber hinaus finanziert das Land in erheblichem Maße Sozialarbeit in Schulen und unterstützt somit die Kommunen. Der Schulaufsicht des Kreises Soest sowie dem schulpsychologischen Dienst sind im Übrigen keine außergewöhnlichen Vorkommnisse bekannt gemacht worden. Ein kausaler Zusammenhang zwischen in der Frage genannten Phänomenen und dem Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung lässt sich nicht konstruieren. Anlage 1: Seite 6 von 7 Sehul m chse } zum Schu!jahresbagi nn von a!l ge me% na ri Sehu!a n an FEirde rsc hute n ") naeh N*tkun«tsschJ{orm und F6rde rsc!?ivarpurikt d*r Se hülay{nna riu r+d Sehül ar in denjahren20l4/ 15 urid 20!5/A6 - Kreis Soest - Herki.inftsschu {form Schuliahr I Lemen Emotionalel Sehgri -ul,Id==soa-z{,e?-,'-el (se-h-b?e-h,n= ? IGeist.ige Enl Sc:ule,Kir io.=ick)ung l KrarikeEritbvickfüngl deree'i Grundschuie 20!4/15 2015716 28 31 15 13 2 ') 3 15 2 Hei-iptschu!e 20!4,.fl5 2015/16 8 5 2 25 S Rea)schu(e 2Cll4}15 2CllSt'l6 1 1 16 11 Sekundarsch'iile 2€ll4715 2015X16 4 1 1 Gesamtscöule 2Cll4}15 2015}16 ??1 1 2 1 22 14 GymnaSii.im 20!4/15 2C!15,"16 2 IC) 6 Freie !Valdorfs.chiJe 2014}15 2015!16 1 1 1 ')Förderschr[en G/H uriö Fördersch?ileri R,/Gy Hinweis: Ob diese Schülerinnen und Schüler bereits im vorangegangenen Schuljahr einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung hatten, waird mit den Amtlichen Schuldaten nicht erfasst. Anlage 2: Seite 7 von 7 Leistungen für den Kreis Soest und für seine Gemeinden und Städte im Schuljahr 2014/15 und im Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Leistungen gemäß Leistungen gemäß % I Belastungsausgleich % 2 Inklusionspauschale l § I Belastungsausgleich § 2 Inklusionspau-iiehaliischale 142.175,67€ 140.798,80 €Kreis Soest Gemeinde Anröchte Gemeinde Bad Sassendor} Gemeinde Ense Stadt Erwitte Stadt Geseke Gemeinde Lippetal Stadt Lippstadt Gemeinde Möhnesee Stadö Rüthen Stadt Soesl Stadt Warstein Gemeinde Welver Stadt VVerl Gemeinde Wickede (Ruhr) 17.232,'71 € 5.646,84 € 16.889,94 € zi.üsp,io« 41.179,80€ 20.547,76 € 94.209,54€ 15.81ll6€ 19.519,53 € 93.164,46€ s+.gss,gs € 8.242,70 € 45.309,58 € 11.647,66€ 18.175,02€ 5.173,06€ 17.648,30€ 21 .562,76 € 42.C)8312 € 20.409,48 € 93.68Cl,68€ 15.103,35€ 19.627,70 € 94.894,94 € 33.999,17 € 9.664,15€ 46.424,50 € 10.695,43€ 19.229,34€19.103,51 € 13.994,77 € 7.186,02€ 14.118,35€ 7.283,96 € Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13164