LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13166 11.10.2016 Datum des Originals: 10.10.2016/Ausgegeben: 14.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5151 vom 15. September 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12982 Vorschriften zur Auszahlung der Ausbildungsverkehrspauschale in NRW und Vergabe von nicht kommerziellen ÖPNV-Leistungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ausbildungsverkehrspauschale nach § 11 a ÖPNVG NRW gleicht zum großen Teil aus Landesmitteln die Kosten aus, die Aufgabenträgern im ÖPNV NRW durch die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs entstehen und die nicht durch entsprechende Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden. Die Finanzmittel sind an alle Verkehrsunternehmen weiterzuleiten, die im Gebiet des Aufgabenträgers den Verkehr gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 ÖPNVG NRW betreiben. Auf der Basis des § 11 a ÖPNVG NRW wurden die Aufgabenträger veranlasst, allgemeine Vorschriften zur Auszahlung der Ausbildungsverkehrspauschale zu verabschieden. Diese Vorschriften sollten bei der EU-Kommission notifiziert worden sein. Nicht kommerzielle ÖPNV-Leistungen müssen gemäß der EU-Verordnung 1370 bis zum Jahr 2019 entweder im Wettbewerb oder nach den Maßgaben dieser Verordnung vergeben werden . Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5151 mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13166 2 1. Wurden alle allgemeinen Vorschriften der Aufgabenträger des ÖPNV NRW bei der EU-Kommission notifiziert? (Wenn nein: Bitte angeben, welche Vorschriften nicht notifiziert wurden sowie bitte begründen.) Keine der zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW von den Pauschalenempfängern erlassenen allgemeinen Vorschriften sind bei der EU-Kommission notifiziert worden. Bei den Regelungen zur Weiterleitung handelt es sich um allgemeine Vorschriften nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, für die keine Notifizierungspflicht besteht. 2. Wie oft sind von 2010 bis Ende 2015 nicht kommerzielle ÖPNV-Leistungen in NRW in welcher Form von den Aufgabenträgern vergeben worden? (Bitte unterscheiden nach Vergabe im Wettbewerb / Vergabe nach EU-Verordnung 1370.) Der Landesregierung liegen hierzu nur Informationen vor, soweit es sich um die Beantragung von Genehmigungen für gemeinwirtschaftliche Verkehre seit der Novellierung des PBefG im Jahr 2013 handelt. Vor der Novellierung des PBefG wurden auch solche Verkehre als eigenwirtschaftliche Verkehre beantragt, die auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erbracht wurden oder werden. Somit können sich die der Beantwortung der Fragen 2 bis 5 zugrunde liegenden Angaben nur auf solche öffentlichen Dienstleistungsaufträge beziehen, die bis zum 31.12.2015 zustande gekommen sind und für die die daraus resultierenden Genehmigungen nach dem PBefG nach dem 01.01.2013 erteilt wurden. Danach sind insgesamt 18 öffentliche Dienstleistungsaufträge zustande gekommen, von denen zwölf auf Vergaben nach Artikel 5 Absätze 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beruhen. 3. Welches Verkehrsvolumen wurde dabei im VOL-Wettbewerb vergeben? 1,39 Mio. Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. 4. Welches Verkehrsvolumen wurde dabei durch Direktvergaben vergeben? 8,23 Mio. Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Dabei handelt es sich um Direktvergaben an interne Betreiber nach Artikel 5 Absatz 2, Direktvergaben nach Artikel 5 Absatz 4 und sog. „Notvergaben “ nach Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. 5. Wie viel Verkehrsvolumen wurde dabei vergabefrei durch Inhouse-Geschäfte organisiert ? Keines. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13166