LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13169 11.10.2016 Datum des Originals: 10.10.2016/Ausgegeben: 14.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5119 vom 8. September 2016 der Abgeordneten Claudia Middendorf und Gregor Golland CDU Drucksache 16/12896 Jetzt auch No-Go-Areas in Dortmund? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei der Festnahme eines 15-jährigen Jugendlichen in Dortmund wurden Polizeibeamte am Nachmittag des 06.09.2016 von einer Menschenmenge umzingelt. Mehrere Dutzend Personen schrien und versuchten teilweise, zu dem Verdächtigen zu gelangen, wie diverse Medien nach Angaben der Polizei berichten (Vgl. z.B. http://www.ksta.de/nrw/pistole-am-kopf-menschenmenge -umzingelt-polizisten-in-dortmund-24703962 oder http://www.rp-online.de/nrw/panorama/dortmund-menschenmenge-umzingelt-polizeibei -festnahme-aid-1.6242372). Der Jugendliche hatte einen anderen mit einer Schusswaffe bedroht, woraufhin die Polizisten den Tatverdächtigen unter Vorhalt der Dienstwaffe zu Boden brachten. Dann waren sie schnell umzingelt. Die Waffe entpuppte sich später als Attrappe. Zuletzt haben in Dortmund offenbar immer wieder Menschenmengen versucht, die Polizeiarbeit zu beeinflussen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5119 mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Landesregierung hat bereits in Antworten zu mehreren Kleine Anfragen und in Sitzungen des Innenausschusses klargestellt, dass es in Nordrhein-Westfalen keine rechtsfreien Räume (sogenannte No-Go-Areas) gibt. Straftätern wird nachhaltig verdeutlicht, dass das Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat und seiner Polizei liegt. Die Polizeibehörden in Nordrhein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13169 2 Westfalen werden auch weiterhin alle erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen treffen , um gegen Störer und Straftäter konsequent vorzugehen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. 1. Wie genau lief der Polizeieinsatz in Dortmund am Nachmittag des 06.09.2016 ab? (Bitte Lagebild wiedergeben bzw. Ort, Anzahl der Polizeibeamten, Anzahl und Nationalität der umzingelnden Menschen.) Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel den Streifenbeamten eine Gruppe Jugendlicher auf. Als die Beamten etwa in gleicher Höhe waren, konnten sie feststellen, dass einer der Jugendlichen, im Folgenden Tatverdächtiger (TV) genannt, einen anderen Jugendlichen mit einer Kurzwaffe (Pistole) bedrohte, indem er diese in Richtung seines Oberkörpers hielt. Die Beamten hielten an und näherten sich unter Vorhalt der dienstlichen Schusswaffen dem TV. Dieser wurde mehrfach aufgefordert, seine Waffe abzulegen. Widerwillig legte er sie letztendlich ab. Nachdem sich der TV nach Aufforderung durch die Polizei zu Boden begeben hatte, wurde er mit Handfesseln fixiert. Zu diesem Zeitpunkt sammelten sich ca. 40 Personen vor Ort. Es handelte sich hierbei augenscheinlich um Personen südosteuropäischer Herkunft aus dem Umfeld des nahegelegenen Nordmarktes bzw. aus der dortigen Jugendhilfeeinrichtung. Die Personen umzingelten die bei der Fesselung befindlichen Beamten, schrieen diese an und bedrängten sie (strafrechtlich nicht relevant). In dieser Situation entfernte sich der bedrohte Jugendliche unerkannt. Wenig später trafen fünf Funkstreifenwagenbesatzungen ein. Die Personengruppe konnte durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt zurückgedrängt werden und löste sich dann zügig auf. Bei der Festnahme des 15-jährigen Syrers ist es durch die sich nähernde Personengruppe weder zu versuchten, noch vollendeten Widerstandshandlungen oder Gefangenenbefreiungen gekommen. Andere Straftaten wurden durch die festnehmenden Beamten nicht festgestellt . Die mögliche Entstehung anderer Straftaten wurde durch die Präsenz der eintreffenden Unterstützungskräfte verhindert, die die Lage vor Ort schnell wieder beruhigen konnten. Folglich wurde keine Strafanzeige gegen Unbekannt gefertigt. Die vor Ort eingesetzten Unterstützungskräfte beschränkten sich einsatzlagebedingt auf die Sicherung der Festnahmesituation des TV. Aus diesem Grund musste auf präventiv-polizeiliche Maßnahmen (hier Identitätsfeststellung der Personengruppe) verzichtet werden. Im Nachgang zu dem Einsatz konnte festgestellt werden, dass es sich bei der o.a. Kurzwaffe um eine ungekennzeichnete „Glock Softair Waffe“ handelt. Ein Zulassungssymbol war nicht vorhanden. Die Waffe war mit einer Softair Kugel geladen. Diese Waffe kann ohne weiteres nicht von einer echten Kurzwaffe unterschieden werden. Die Waffe wurde sichergestellt. Der TV wurde zur Bearbeitung von polizeilichen Anschlussmaßnahmen dem Kriminaldauerdienst zugeführt und nach Durchführung der selbigen von dort aus entlassen. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse zu einem Zusammenhang zwischen der umzingelnden Gruppe und stadtbekannten Clans/Großfamilien/Banden vor? (Wenn ja, bitte genaue Angaben zum Milieu bzw. zur Herkunft.) Da die Identität der Personen der „umzingelnden Gruppe“ nicht bekannt ist, kann eine Zuordnung im Sinne der Frage nicht vorgenommen werden. Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13169 3 3. Wie standen die Personen aus der umzingelnden Gruppe in Zusammenhang mit dem Jugendlichen, der einen anderen bedrohte? (Bitte evtl. Vorstrafen und Herkunft des Jugendlichen angeben.) In Bezug auf die Personen der „umzingelnden Gruppe“ wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Bei dem TV handelt es sich um einen 15jährigen Syrer, der keinem stadtbekanntem Clan, keiner Großfamilie und keiner Bande zugeordnet werden kann. Aus kriminalpolizeilicher Sicht (einschließlich Staatsschutz) liegen keinerlei Erkenntnisse über ihn vor. Gleiches gilt für Verurteilungen . Die Ersteinreise in das Bundesgebiet aus Syrien fand laut Ausländerzentralregister am 29.05.2015 statt. Ein Asylantrag wurde am 31.08.2015 gestellt. Die zuständige Ausländerbehörde ist die Stadt Dortmund. 4. Welche weiteren Vorfälle dieser Art bzw. Versuche, Polizeiarbeit zu verhindern, hat es von 2015 bis heute in Dortmund gegeben? (Bitte Datum, Ort, Anzahl der Gruppe sowie evtl. Herkunft der Personen in der Gruppe angeben.) Das Polizeipräsidium Dortmund führt keine Statistiken zu derartigen Sachverhalten. 5. Gibt es in Dortmund Stadtbezirke, in denen sich solche Vorfälle häufen, ähnlich wie z.B. in Duisburg-Marxloh? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Beantwortung der Frage 4 wird verwiesen . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13169