LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13184 13.10.2016 Datum des Originals: 11.10.2016/Ausgegeben: 18.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5088 vom 25. August 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12787 BDK: „Die Anstrengungen, die der Kripo auferlegt werden, haben das Maß des Zumutbaren überschritten.“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Anfang August hat sich zunächst der Bezirksverband Aachen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hilfesuchend an die Mitglieder des Landtages gewandt (Der offene Brief wird auch der Landesregierung vorliegen.). Der BDK kritisiert in dem Schreiben die dünne Personaldecke, den Personalabbau und den Krankenstand sowie die Arbeitsmittel, fehlende Ressourcen bzw. die Polizeiarbeit hemmende Gesetzgebung. „Wenn sich an der derzeitigen Situation nichts ändert und nicht nach gemeinsamen Lösungen gesucht wird, werden die Kriminalbeamten in der Zukunft nicht mehr in der Lage sein, ihre Aufgaben zu erfüllen“, schreibt der Vorsitzende des BDK BV Aachen. Die BDK-Vertreter bezeichnen die Personalpolitik der Landesregierung als Mogelpackung: Die freiwillige Arbeitszeitverlängerung wird demnach kaum angenommen. Die Frühpensionierungen nehmen jedoch aufgrund des zunehmenden Stresses zu. Die versprochenen Verwaltungskräfte sind noch nicht eingestellt. Da diese Kräfte nur auf zwei Jahre befristet eingestellt werden, bleibt fraglich ob man überhaupt geeignetes Personal findet. Die Planstellenerweiterung kommt erst nach Jahren zum Tragen, weil die Beamten erst ausgebildet werden müssen. Unterstützung erhält der BV Aachen durch die Kollegen aus Duisburg: „Wenn Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen nicht mehr bekämpft werden kann, dann senden wir die falschen Botschaften an diejenigen, die sich außerhalb des Gesetzes stellen.“ Und weiter heißt es: „Gerade bei Straftaten der Massenkriminalität, wie z.B. bei Taschenoder Fahrraddiebstählen, gibt es so gut wie keine Ermittlungsarbeit mehr. Wird der Täter nicht gesehen, so werden die Verfahren zur Einstellung der Staatsanwaltschaft übersandt. Dies ist LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13184 2 die einzige Möglichkeit mit dem zur Verfügung stehenden Personal überhaupt noch die Funktionsfähigkeit der Dienststellen, die Massenkriminalität bearbeiten, aufrecht zu erhalten. Aber nicht nur in diesen Dienststellen geht die Kripo auf dem Zahnfleisch: Wohnungseinbrüche, Häusliche Gewalt, Herausforderungen durch Rocker- und Bandenkriminalität, Problemfelder des Islamismus, etc. fordern die Kripo täglich intensiv. Zusatzbelastungen durch Fußballeinsätze , Politische Demonstrationen sowie viele andere Sondereinsätze verkürzen nicht nur die für die eigene Ermittlungsarbeit zur Verfügung stehenden Zeitfenster, sondern greifen auch die Gesundheit nicht weniger Kripobeamter an, gerade wenn diese, wie es häufig der Fall ist, schon deutlich über 50 Jahre alt sind.“ (Vgl.: https://www.bdk.de/lv/nordrhein-westfalen/bv/duisburg /umdenken-zwingend-erforderlich) Die von beiden Bezirksverbänden des BDK angesprochenen Defizite habe ich schon mehrfach gegenüber der Landesregierung thematisiert und Besserungen eingefordert. Unter anderem auch zur Gesundheitsfürsorge bei der Polizei in NRW (vgl.: KA 3138 Drucksache 16/8170). Auch habe ich schon mehrfach die Personalplanung kritisiert. In der Tat handelt es sich auch meiner Einschätzung nach bei der befristeten Neueinstellung von Tarifbeschäftigten um eine Mogelpackung, die zu keiner nachhaltigen Entlastung führen wird (vgl. z.B. Drucksache 16/12056). Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5088 mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele zusätzliche Tarifbeschäftigte wurden bisher im Rahmen des Nachtragshaushalts 2016 mit welcher Befristung eingestellt? (Bitte auflisten nach Behörde, Anzahl der geplanten Neueinstellungen, tatsächliche Neueinstellungen und Befristungen .) Der anliegenden Übersicht ist die Anzahl der geplanten sowie der bis September 2016 erfolgten Neueinstellungen und Einstellungszusagen im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort zu entnehmen . Diese Stellen werden gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich für die Höchstdauer von zwei Jahren sachgrundlos befristet besetzt werden. Bei entsprechender Vorsorge im Stellenplan kann es in Einzelfällen zum Abschluss von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen kommen. Der Stand der Stellenbesetzung entspricht den üblichen Zeitabläufen von großen Stellenbesetzungsverfahren . Hierbei ist zu berücksichtigen, dass vor Veröffentlichung der Stellenausschreibungen umfangreiche Tätigkeitsbeschreibungen und -bewertungen nach dem TV-L für eine Vielzahl von Aufgabenbereichen erstellt werden mussten, in denen bisher keine Regierungsbeschäftigten eingesetzt waren. In den Behörden mussten konkrete Arbeitsplätze identifiziert werden, von denen bisher dort eingesetzte Polizeibeamtinnen und -beamte auf Funktionen im Sinne der Brennpunktproblematik umgesetzt werden können. Entsprechende Personalmaßnahmen waren und sind unter Beteiligung der örtlichen Personalvertretungen einzuleiten. Um einen ausreichend großen Bewerberkreis zu erreichen, ist eine übliche Ausschreibungsfrist von 4 Wochen vorzusehen. Zudem sind entsprechend der Regelungen der §§ 81, 82 SGB LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13184 3 IX die Pflichten als öffentlicher Arbeitgeber (Beteiligung der Agenturen für Arbeit, Einladung von schwerbehinderten Bewerbern) einzuhalten. Allein im Polizeipräsidium (PP) Aachen sind auf 23 veröffentlichte Stellenausschreibungen 2.647 Bewerbungen eingegangen. Auch in anderen Behörden sind Bewerbungseingänge im dreistelligen Bereich je Stellenausschreibung zu verzeichnen. Die Sichtung und Bewertungen von solchen Bewerbermengen führen auch in größeren Behörden zu einem erheblichen zeitlichen Aufwand innerhalb der Personalstellen, insbesondere wenn umfangreiche Stellenzuweisungen von bis zu 64 Stellen erfolgt sind, die neben den bereits regelmäßig laufenden Auswahlverfahren durchzuführen sind. Ein Großteil der noch laufenden Stellenausschreibungen lief Ende des Monats September aus. Insofern ist davon auszugehen, dass der Abschluss der noch offenen Verfahren nach Ablauf der oben beschriebenen Verfahrensschritte umfangreich mit Einstellungszusagen vollzogen wird. 2. Was erwidert die Landesregierung auf den Hilferuf des BDK, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Beamten die Ermittlungsarbeit nicht mehr bewältigen können? 3. Was unternimmt die Landesregierung konkret gegen den vom BDK prognostizierten Abbau von 5 % der Kriminalbeamten im PP Aachen? Maßgeblich für die Personalstärke der Polizeibehörden sind die der Behörde tatsächlich zur Verfügung stehenden Planstellen für Beamtinnen und Beamte. Bei den PP Aachen und Duisburg stellt sich diese Entwicklung jeweils nach dem jährlichen Nachersatz- und Versetzungsverfahren wie folgt dar: Entwicklung Planstellen-IST beim PP Aachen jeweils zum 01.10. (gerundet) 2011 2012 2013 2014 2015 1.213 1.226 1.235 1.258 1.251 Entwicklung Planstellen-IST beim PP Duisburg jeweils zum 01.10. (gerundet) 2011 2012 2013 2014 2015 1.401 1.419 1.461 1.470 1.471 Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort kommen den acht Schwerpunktbehörden ab diesem Jahr erstmalig die Effekte aus den landesweiten Lebensarbeitszeitverlängerungen zugute. Neben den bereits eingetretenen oder noch bevorstehenden Lebensarbeitszeitverlängerungen in den Schwerpunktbehörden selbst ergeben sich durch die Verlängerungen in den übrigen Polizeibehörden weitere Potentiale, die bei der diesjährigen Personalverteilung zum 01.09. konkret für die acht Schwerpunktbehörden vorgesehen wurden. Dem PP Aachen und dem PP Duisburg sind einschließlich eigener Lebensarbeitszeitverlängerungen im diesjährigen Nachersatzverfahren jeweils insgesamt acht Personalzuweisungen zugutegekommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13184 4 Darüber hinaus sind den acht Schwerpunktbehörden 250 zusätzliche Stellen für Regierungsbeschäftigte zugewiesen worden, davon 23 dem PP Aachen und 22 dem PP Duisburg. Dies erfolgte ausschließlich zur Entlastung bzw. zur Freisetzung von Vollzugspersonal für die operative Aufgabenwahrnehmung mit Bezug zur Brennpunktproblematik (Stärkung Präsenz und Sachbearbeitung mit Schwerpunkt Straßen- und Eigentumskriminalität inklusive Sexualdelikte und Wohnungseinbruchsdiebstahl). Diese Stellen sind kw-vermerkt. Denn Ziel dieser Maßnahme ist es, in der Übergangszeit, bis die bereits erhöhte Anzahl an Kommissaranwärterinnen und -anwärtern fertig ausgebildet ist, eine Entlastung für die Polizei zu schaffen. Zudem wurde zum 01.09. dieses Jahres die Bereitschaftspolizeihundertschaft des PP Duisburg um einen Zug erweitert. Die im Maßnahmenpaket der Landesregierung dargestellte Verstärkung der polizeilichen Präsenz hat zudem eine inhaltliche Anpassung und räumliche Neuausrichtung der Schwerpunkteinsätze der Bereitschaftspolizei (BP) erforderlich gemacht. Infolge dessen konzentriert sich der Einsatz von Kräften der BP im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen bereits jetzt vornehmlich auf die acht Schwerpunktbehörden. Der in diesem Jahr prognostisch bislang für diese Behörden zugewiesene Anteil von 45% der zur Verfügung stehenden Personalstunden der BP wurde hierbei auf insgesamt 70% erhöht. Auch hiervon profitieren das PP Aachen und das PP Duisburg. Die Festlegung der Personalstärken der einzelnen Direktionen der Kreispolizeibehörden obliegt unter Berücksichtigung ministerieller Vorgaben grundsätzlich den Behörden selbst. Die im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung stehende Erlassregelung zum Stellentopf Wachdienst sieht für die Schwerpunktbehörden vor, dass für die entsprechend zuzuordnenden Aufgaben mindestens so viele Planstellen verwendet werden, wie in der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) ausgewiesen werden. Die hierfür eingesetzten Personalressourcen dürfen dabei nicht zu Lasten der Direktion Kriminalität gehen, da insbesondere die Ermittlungsarbeit der Kriminalkommissariate für Straßen- und Eigentumskriminalität ebenfalls zu stärken ist. Die Regelung soll dazu beitragen sicherzustellen, dass die zusätzlichen Personalressourcen aus den Lebensarbeitszeitverlängerungen und den zusätzlichen Stellen für Regierungsbeschäftigte neben bestimmten Aufgabenbereichen in der Kriminalitätsbekämpfung auch in den operativen Bereichen des Wachdienstes tatsächlich verwendet werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass - zumindest temporär - Personal für die in Rede stehende operative Aufgabenwahrnehmung aus anderen Bereichen der Behörden freigesetzt wird. 4. Wie ist das Verhältnis zwischen freiwilliger Arbeitszeitverlängerung und Pensionierungen bei der Polizei seit 2010? (Bitte für alle Polizeibehörden einzeln auflisten : Jährliche Anzahl an Frühpensionierungen, jährliche Anzahl „normaler“ Pensionierungen und jährliche Anzahl von Arbeitszeitverlängerungen.) Der anliegenden Übersicht ist die seit dem Jahr 2010 in den einzelnen Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen jährlich angefallene Anzahl an Lebensarbeitszeitverlängerungen gemäß § 32 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) zu entnehmen. Der nach dem Jahr 2013 eingetretene Rückgang der Verfahren ist darauf zurückzuführen, dass im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz vom 16.05.2013 (GV. NRW. S. 234) zum 01.06.2013 eine Änderung des § 32 Absatz 1 LBG NRW herbeigeführt wurde. Das Hinausschieben der Ruhestandseintrittsgrenze wurde an das dienstliche Interesse geknüpft . Aus Sicht der Landesregierung hat sich diese Verschärfung der vorgenannten Ermächtigungsgrundlage bewährt (siehe Vorlage 16/3362 an den Unterausschuss Personal des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13184 5 Haushalts- und Finanzausschusses). Die Lebensarbeitszeitverlängerungen im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung stellen eine temporäre Maßnahme im Polizeivollzugsdienst dar, die im dienstlichen Interesse liegt. Wie bereits in der Beantwortung der Fragen 2 und 3 dargelegt, ist Ziel dieser Maßnahme, in der Übergangszeit, bis die bereits erhöhte Anzahl an Kommissaranwärterinnen und -anwärtern fertig ausgebildet ist, eine Entlastung für die Polizei zu schaffen. Eine Auswertung, aus welcher sich die weiteren vom Fragesteller erbetenen Daten ergeben, liegt nicht vor. Aus diesem Grund wird im Hinblick auf die Entwicklung der Abgangszahlen auf die Ausführungen und Darstellungen des Gutachters im Ergebnisbericht der Expertenkommission „Bürgernahe Polizei - Den demografischen Wandel gestalten“ (Vorlage 16/3023) sowie auf die dazugehörige Fortschreibung bezüglich der Entwicklung der Polizeistärke (Vorlage 16/3973) hingewiesen. 5. Wie hoch ist der jährliche Krankenstand in jeder Kreispolizeibehörde sowie dem LKA, dem LZPD und dem LAFP seit dem Jahr 2014? (Bitte nach den einzelnen Behörden und den Jahren auflisten.) Der anliegenden Übersicht sind die Krankenquoten in den Polizeibehörden, d. h. der prozentuale Anteil der Krankentage am Arbeitstage-SOLL für die Jahre 2014 und 2015 zu entnehmen . Anlage zur Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 5088 - Neueinstellungen im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung - Polizeibehörde Anzahl der geplanten Neueinstellungen erfolgte Neueinstellungen und Einstellungszusagen (Stand September 2016) laufende Stellenbesetzungsverfahren (Stand September 2016) KPB Aachen 23 0 23 KPB Bielefeld 4 1 2 KPB Bochum 28 3,5 24,5 KPB Bonn 7 3 4 KPB Borken 2 1 1 KPB Coesfeld 2 1 0 KPB Dortmund 35 23 11 KPB Duisburg 22 13 7 KPB Düren 2 0 2 KPB Düsseldorf 35 18 17 KPB Ennepe-Ruhr-Kreis 2 0 2 KPB Essen 32 4 26 KPB Euskirchen 2 2 0 KPB Gelsenkirchen 11 0 11 KPB Gütersloh 2 2 0 KPB Hagen 4 2 2 KPB Hamm 2 2 0 KPB Heinsberg 2 0 2 KPB Herford 2 2 0 KPB Hochsauerlandkreis 2 2 0 KPB Höxter 2 0 2 KPB Kleve 2 0 2 KPB Köln 64 10 52 KPB Krefeld 4 1 3 KPB Lippe 2 1 1 KPB Märkischer Kreis 2 0 2 KPB Mettmann 2 1 1 KPB Minden-Lübbecke 2 0 0 KPB Mönchengladbach 4 0 4 KPB Münster 4 3 1 KPB Oberbergischer Kreis 2 0 2 KPB Oberhausen 2 0 2 KPB Olpe 2 2 0 KPB Paderborn 2 0 0 KPB Recklinghausen 7 0 5 KPB Rhein-Erft-Kreis 2 2 0 KPB Rheinisch-Bergischer Kreis 2 0 2 KPB Rhein-Kreis Neuss 2 1 1 KPB Rhein-Sieg-Kreis 2 2 0 KPB Siegen-Wittgenstein 2 0 2 KPB Soest 2 0 1 KPB Steinfurt 2 2 0 KPB Unna 2 2 0 KPB Viersen 2 0 2 KPB Warendorf 2 0 2 KPB Wesel 2 2 0 KPB Wuppertal 4 3 1 Gesamt 350 111,5 222,5 Anlage zur Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 5088 - Lebensarbeitszeitverlängerungen gemäß § 32 LBG NRW in den Polizeibehörden - Polizeibehörde 2010 2011 2012 2013 2014 2015 KPB Aachen 1 2 2 2 1 KPB Bielefeld 2 6 8 2 1 KPB Bochum 3 6 10 3 KPB Bonn 2 1 KPB Borken KPB Coesfeld 2 3 KPB Dortmund 9 10 4 1 KPB Duisburg 1 3 1 1 KPB Düren KPB Düsseldorf 3 11 2 KPB Ennepe-Ruhr-Kreis 1 1 KPB Essen 13 5 5 2 1 KPB Euskirchen 1 KPB Gelsenkirchen 6 5 4 KPB Gütersloh 1 1 1 KPB Hagen 3 1 1 1 KPB Hamm 1 3 KPB Heinsberg KPB Herford 1 KPB Hochsauerlandkreis 1 2 2 1 KPB Höxter KPB Kleve 2 KPB Köln 3 4 7 2 KPB Krefeld 2 2 1 KPB Lippe 2 1 2 2 1 KPB Märkischer Kreis 2 3 2 1 KPB Mettmann 2 5 4 KPB Minden-Lübbecke 1 KPB Mönchengladbach 2 2 1 KPB Münster 1 1 KPB Oberbergischer Kreis 1 1 KPB Oberhausen 3 1 1 KPB Olpe 1 1 1 KPB Paderborn 2 2 1 1 KPB Recklinghausen 6 10 6 6 KPB Rhein-Erft-Kreis 2 1 1 KPB Rheinisch-Bergischer Kreis KPB Rhein-Kreis Neuss 2 KPB Rhein-Sieg-Kreis 1 KPB Siegen-Wittgenstein 3 1 KPB Soest 1 1 KPB Steinfurt 1 3 4 1 KPB Unna 1 1 1 KPB Viersen 2 5 3 KPB Warendorf 1 1 KPB Wesel 3 7 1 KPB Wuppertal 2 2 2 1 LAFP NRW 2 1 3 3 1 2 LKA NRW 1 1 LZPD NRW 3 3 Gesamt 88 109 90 50 2 5 Anlage zur Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage 5088 - Krankenquote in den Polizeibehörden - Polizeibehörde 2014 2015 KPB Aachen 7,5% 8,3% KPB Bielefeld 6,6% 6,4% KPB Bochum 9,2% 9,4% KPB Bonn 7,8% 8,5% KPB Borken 7,6% 8,6% KPB Coesfeld 9,5% 8,9% KPB Dortmund 6,9% 7,1% KPB Duisburg 6,7% 6,9% KPB Düren 8,4% 9,9% KPB Düsseldorf 6,7% 7,3% KPB Ennepe-Ruhr-Kreis 7,9% 7,6% KPB Essen 9,3% 8,8% KPB Euskirchen 8,3% 8,8% KPB Gelsenkirchen 7,5% 7,7% KPB Gütersloh 6,0% 5,7% KPB Hagen 4,5% 4,8% KPB Hamm 8,7% 8,4% KPB Heinsberg 8,9% 9,0% KPB Herford 9,2% 9,4% KPB Hochsauerlandkreis 6,9% 7,7% KPB Höxter 7,7% 5,7% KPB Kleve 8,6% 8,2% KPB Köln 8,5% 9,0% KPB Krefeld 8,8% 8,6% KPB Lippe 7,2% 7,8% KPB Märkischer Kreis 7,2% 8,0% KPB Mettmann 7,6% 8,0% KPB Minden-Lübbecke 8,8% 9,1% KPB Mönchengladbach 8,2% 9,1% KPB Münster 6,6% 6,8% KPB Oberbergischer Kreis 9,4% 10,2% KPB Oberhausen 7,6% 8,4% KPB Olpe 6,0% 6,2% KPB Paderborn 7,4% 6,2% KPB Recklinghausen 8,9% 9,9% KPB Rhein-Erft-Kreis 8,8% 8,4% KPB Rheinisch-Bergischer Kreis 7,2% 7,2% KPB Rhein-Kreis Neuss 8,8% 7,9% KPB Rhein-Sieg-Kreis 10,1% 9,9% KPB Siegen-Wittgenstein 6,6% 7,3% KPB Soest 7,5% 7,7% KPB Steinfurt 8,1% 9,5% KPB Unna 10,6% 12,3% KPB Viersen 10,3% 10,2% KPB Warendorf 8,3% 7,0% KPB Wesel 7,6% 8,1% KPB Wuppertal 7,8% 8,7% LAFP NRW 8,4% 8,4% LKA NRW 10,1% 8,9% LZPD NRW 9,0% 9,0% Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13184