LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13185 13.10.2016 Datum des Originals: 13.10.2016/Ausgegeben: 18.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5129 vom 13. September 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/12920 Benutzung der Privathandys von Beamten im Polizeieinsatz – Was unternimmt die Landesregierung , um endlich für einen verbesserten Digitalfunk zu sorgen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut eines Berichtes der Rheinischen Post vom 13. September 2016 benutzen unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Dienst immer häufiger ihre privaten Mobiltelefone. Grund dafür sind noch immer Probleme beim digitalen Polizeifunk. So zitiert der Bericht ein Mitglied der Gewerkschaft der Polizei in NRW: „Die Basis für mobile Technik ist einfach noch nicht vorhanden. Große Datensätze kommen nicht durch. Wenn man es versucht, kann auch schon mal das System zusammenbrechen.“ Ergänzend dazu heißt es, eine 34-jährige Polizeibeamtin aus Nordrhein-Westfalen könne sich nicht allein auf das Funkgerät verlassen. „Wir können damit zum Beispiel keine Bilder oder Fotos von Verdächtigen oder den Gegebenheiten am Einsatzort an unsere Kollegen verschicken, obwohl das extrem wichtig ist, gerade wenn es schnell gehen muss. […] Deshalb benutze ich im Dienst mein eigenes Handy.“ (vgl. Rheinische Post vom 13.09.2016 „Polizisten müssen Privathandys benutzen“). Dem Bericht zufolge habe der Bund bereits mehr als zwölf Milliarden Euro in die Einführung des Digitalfunks gesteckt. Ursprünglich sollte die Digitalfunktechnik schon zur Fußballweltmeisterschaft 2006 funktionieren. „Doch bis heute fehle es dafür an ausreichend Infrastruktur, sagte der GdP-Gewerkschafter. Denn der Digitalfunk für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, kurz BOS genannt, benötige ein völlig autonomes Netz mit Hunderten Sendemasten – und mehr als 450 Basisstationen allein in NRW.“ (vgl. Rheinische Post vom 13.09.2016 „Polizisten müssen Privathandys benutzen“). Denn neben den Problemen beim Versenden großer Datenmengen haben die Polizeibeamten aber auch gravierende Probleme mit Funklöchern. „In vielen geschlossenen Räumen können sie gar nicht kommunizieren.“ (vgl. Rheinische Post vom 13.09.2016 „Polizisten müssen Privathandys benutzen“). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13185 2 Bereits in meiner kleinen Anfrage vom 04.03.2016 (Dr. 16/11338) fragte ich nach den Missständen bei dem neuen Digitalfunk, worauf mir die Landesregierung nur antwortete, dass es sich „[b]eim BOS Digitalfunk […] um ein komplexes zellulares Funksystem, das nach dem Erstaufbau in der Betriebsphase ständigen Anpassungserfordernissen unterliegt. […] Grundsätzlich wurde der Versorgungsauftrag in NRW mit dem Erstaufbau bereits übererfüllt und die Funkversorgung des Analogfunks übertroffen.“ (Dr. 16/11338). Dies ist offensichtlich nicht der Fall, da es wie bereits geschrieben noch Funklöcher gibt. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5129 mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Was unternimmt die Landesregierung konkret, dass zeitnah eine bessere Funktionsfähigkeit des Digitalfunks gewährleistet werden kann? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Dienst auf ihre privaten Mobiltelefone zurückgreifen müssen ? 3. Inwiefern sieht die Landesregierung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wenn der Digitalfunk nur eingeschränkt funktioniert? 4. Wie kann von gravierenden Problemen mit Funklöchern die Rede sein, wenn die Landesregierung mit in der Beantwortung der kleinen Anfrage vom März (Dr. 16/11595) schreibt, dass die Verfügbarkeit des Netzes in NRW bei über 98 % versorgter Freifläche liegt und damit über der beauftragten und bundesweit abgestimmten Mindestversorgung von 96 %? 5. Was unternimmt die Landesregierung, um den Polizeibeamten zu ermöglichen, mehr als die bis jetzt gewährleistete zusätzliche schmalbandige Übertragung von Daten, wie sie etwa bei der Übermittlung von Kurzmitteilungen, Standortdaten und Einsatzstatuswerten anfallen (Dr. 16/11595), Antwort auf Frage 5), also beispielsweise Bildern und Gegebenheiten des Einsatzortes zu ermöglichen, damit die Beamten nicht mehr auf ihre Handys zurückgreifen müssen? Zu den Themen wurde bereits mit Antwort auf die Kleine Anfrage 4536 (LT-Drs. 16/11595) vom 29.03.2016 sowie mit Berichten zur 81. Sitzung des Innenausschusses am 07.04.2016 (Vorlage 16/3834) und zur 91. Sitzung des Innenausschusses am 29.09.2016 (Vorlage 16/4271) Stellung genommen. Insofern wird auf diese Dokumente verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13185