LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13186 13.10.2016 Datum des Originals: 13.10.2016/Ausgegeben: 18.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5135 vom 13. September 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12935 Digitalfunk der Polizei – So schlecht, dass im Einsatz private Handys genutzt werden müssen. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Aachener Zeitung und die Rheinische Post berichten in ihren Ausgaben vom 13. September 2016 über Probleme mit dem Digitalfunk bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Die Technik , sei nur bedingt einsatzbereit und auf die Bedürfnisse der Polizei nicht zugeschnitten. Eine Polizistin beschreibt in dem Artikel, warum sie ihr privates Handy auch für dienstliche Zwecke nutzen muss. Kurz gesagt: Der Stand der Technik entspricht nicht der Anforderungen moderner Polizeiarbeit. Der Versand und Empfang von Bildern und großen Datensätzen ist nicht möglich, in Innenräumen fehlt oftmals der Empfang und es existieren immer noch zu viele Funklöcher. Folglich sind die Beamten auf private Mobiltelefone angewiesen, um ihren Dienst effizient leisten zu können. E-Mails auf private Accounts und WhatsApp-Kommunikation können aber nicht die Antwort auf die Herausforderung unserer Zeit sein. Die Polizei braucht angemessenes Arbeitsmaterial. Insbesondere beim Austausch digitaler Informationen ist ein hohes Maß an Anhörsicherheit zu gewährleisten. Die Kritik an der Einführung veralteter Digitaltechnik ist nicht neu. Verwunderlich ist hingegen, dass das Problem zwar erkannt ist, aber kein Gegensteuern von Seiten der Landesregierung erfolgt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13186 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5135 mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ist die Ausstattung der Polizei mit Digitalfunktechnik aus Sicht der Landesregierung ausreichend für den Polizeidienst und die Anforderungen unserer Zeit? 2. Warum müssen Polizisten in Nordrhein-Westfalen ihre privaten Mobiltelefone für dienstliche Zwecke zur Übertragung von Bildern, Daten oder für Gespräche einsetzen , um effektiv arbeiten zu können? 3. Ist die Nutzung von privaten Geräten für dienstliche Zwecke zum Beispiel aus Sicherheitsgründen überhaupt erlaubt? (Bitte alle diesbezüglichen Erlasse, Gesetze und Dienstanweisungen widergeben.) 4. Wird der Einsatz privater technischer Geräte (Mobiltelefone, Fotoapparate, Tablets , etc.) im Polizeidienst durch den Dienstherrn kompensiert bzw. vergütet? 5. Welche Investitionen und Optimierungen der Digitalfunktechnik sind für die Polizei in Nordrhein-Westfalen geplant bzw. in Umsetzung? Zu den Themen wurde bereits mit Antwort auf die Kleine Anfrage 4536 (LT-Drs. 16/11595) vom 29.03.2016 sowie mit Berichten zur 81. Sitzung des Innenausschusses am 07.04.2016 (Vorlage 16/3834) und zur 91. Sitzung des Innenausschusses am 29.09.2016 (Vorlage 16/4271) Stellung genommen. Insofern wird auf diese Dokumente verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13186