LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13197 17.10.2016 Datum des Originals: 13.10.2016/Ausgegeben: datum Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5128 vom 12. September 2016 der Abgeordneten Ralf Witzel, Dirk Wedel und Holger Ellerbrock FDP Drucksache 16/12919 Zeitüberschreitungen bei Bauprojekten des Bau- und Liegenschaftsbetriebes BLB – Bei wie vielen Bauvorhaben ist es dem BLB nicht gelungen, Neubaumaßnahmen zum geplanten Zeitpunkt abzuschließen, und sind dadurch Mehrkosten entstanden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Erstellung eines mangelfreien und funktionstüchtigen Bauwerks, die Einhaltung dessen Kostenplans sowie die Einhaltung der vereinbarten Bauzeit sind bei einem Bauvorhaben sowohl für private Investoren als auch die öffentliche Hand von zentraler Bedeutung. In aller Regel wird daher die Bauzeit, also die Zeit zwischen dem Beginn der Bauausführung eines Bauvorhabens bis zur Bauabnahme, vertraglich festgelegt und bietet so gleichermaßen dem Investor wie den beteiligten Auftragnehmern einen zeitlichen Orientierungspunkt bei der Durchführung dieser Neubaumaßnahme. Die Erstellung eines Bauvorhabens ist jedoch ein kompliziertes Vorhaben, das sich nur schwer so planen lässt, dass der Ablaufplan ohne Änderungen durchgehalten werden kann. In aller Regel stellt sich heraus, dass es dabei zu Verzögerungen kommen kann. Insofern ist, insbesondere bei begrenzt verfügbaren finanziellen Mitteln, bei der gesamten Bauplanung mit enormer Sorgfalt vorzugehen und bereits in der Planung mit Zeitpuffern zu kalkulieren. Eine Bauzeitüberschreitung ergibt sich beispielsweise durch neue zusätzliche nachträgliche Wünsche des Bauherrn, unerwartete Probleme mit der Beschaffenheit des Grundstücks (wie Altlasten etc.) oder einer schwierigen Wetterlage. Aber auch Planungsfehler, problematische Grundstückskäufe und fehlende Kontrollen spielen eine bedeutende Rolle. Meist geht eine Bauzeitenverzögerung in der Folge einher mit deutlichen Mehrkosten, die unter anderem durch verlängerte Baustelleneinrichtungen, Personalkosten, Stillstandskosten, Lagerkosten oder die Zahlung zusätzlicher Leistungen entstehen. Nachdem der BLB NRW in der Vergangenheit immer wieder mit großen Bauskandalen in Verbindung gebracht werden musste, die einen Untersuchungsausschuss des Landtages sowie mehrere Staatsanwälte beschäftigen. ist er auch in diesem Jahr nicht aus den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13197 2 Schlagzeilen gekommen. Anfang des Jahres hat ein Bericht des Landesrechnungshofes beispielsweise die NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze in Bedrängnis gebracht, die sich für Mehrkosten bei einem Bielefelder Hochschulbau rechtfertigen musste. Das Sondergutachten des Landesrechnungshofes hat ihr erhebliche Mitschuld an einem der größten Bauskandale des Landes zugeschrieben. Dem 66-seitigen Bericht zufolge wurden beim Neubau der Fachhochschule Bielefeld die ursprünglich genehmigten Kosten um 73 Prozent (118 Millionen Euro) überschritten. Die Rheinische Post schrieb am 13. Februar 2016: „Den Landesprüfern zufolge drückte Schulzes Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MIWF) auch dann noch ohne Rücksicht auf die Kosten aufs Tempo, als die Bauplanung des BLB längst außer Kontrolle geraten war. Das MIWF und die FH Bielefeld haben bis zuletzt an der Einhaltung des Fertigstellungstermins zum Wintersemester 2013/2014 festgehalten und insoweit die mit dem BLB vereinbarten Verfahrensregelungen nicht beachtet. Sie sind daher neben dem BLB mitverantwortlich für die im Projekt eingetretenen erheblichen Planungs- und Bauablaufstörungen", heißt es in dem Bericht.“ Auch aktuell ist vom BLB in den Medien im Zusammenhang mit einem einsturzgefährdeten Gefängnis in Münster zu lesen, und auch in anderen Städten wie Wuppertal wird ein Neubau der Justizvollzugsanstalt Simonshöfchen öffentlich diskutiert. Von weiteren großen Baumaßnahmen, die der BLB zu verantworten hat, ist also in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren auszugehen. Die bekannten enormen Bauverzögerungen haben bereits dazu geführt, dass eine Neuorganisation des Landesbetriebes angestrebt wird. Dennoch gibt es Gründe genug, sich im Sinne einer lückenlosen Fortschreibung und Aktualisierung der Landtags-Drucksache 16/7334 einen genaueren Überblick über diese Problematik zu verschaffen und dem Parlament detaillierte und präzise Informationen zu Bauverzögerungen in Verantwortung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) zukommen zu lassen. Der BLB hat offenbar nicht nur das bekannte Problem seiner Kostenüberschreitungen unverändert dringend zu lösen, sondern auch im Bereich einer sorgfältigen Bauzeitenplanung offenkundige Defizite zu beheben. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5128 mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragesteller begehren Informationen zu Bauzeitverzögerungen im Bereich des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW). Bauzeitverzögerungen können vielfältige Gründe haben. Sie sind leider sowohl in der privaten wie in der öffentlichen Baupraxis nicht vollständig auszuschließen. Die Landesregierung hat gleichwohl Interesse daran, dass der BLB NRW Bauzeitverzögerungen durch eine fundierte Planung und eine professionelle Bauausführung möglichst kurz hält. Da aber auch bei der besten Planung und Durchführung immer wieder unvorhergesehene Bauhindernisse auftreten können, gilt es mittels eines Monitorings die hierdurch entstehenden Verzögerungen möglichst gering zu halten. Im Rahmen der Neuausrichtung legt der BLB hierauf gesteigerten Wert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13197 3 1. Bei namentlich welchen einzelnen Neubauvorhaben, an denen der BLB seit dem Jahr 2014 beteiligt ist, hat es Verzögerungen bei der Bauzeit im Vergleich zu den Annahmen zum jeweiligen Zeitpunkt der getroffenen Projektentscheidung gegeben? 2. Wie viele Monate Zeitverzug sind jeweils einzeln bei den zuvor genannten Projekten zu verzeichnen gewesen (bei abgeschlossenen Projekten) bzw. aus heutiger Sicht zu erwarten (bei noch laufenden Projekten)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen wurden Neubauprojekte betrachtet, bei denen der Beginn der Arbeiten auf der Baustelle vom BLB NRW ursprünglich für das Jahr 2014 geplant war und die ein prognostiziertes Volumen von mehr als 2,5 Mio. € Gesamtkosten aufweisen. Die ausgewählten Projekte wurden hinsichtlich des Verlaufes der Bauzeit ausgewertet. Der BLB NRW arbeitet in seinem SAP-System im Rahmen des Bauprojektcontrollings mit sogenannten Meilensteinen als Plan-, Prognose- und Ist-Werten. Für die Beantwortung der Fragen wurden die Meilensteine „Beginn der Arbeiten auf der Baustelle“ und „Übernahme“ herangezogen. Der Begriff „Beginn der Arbeiten auf der Baustelle“ ist in der Praxis gebräuchlich und dadurch gekennzeichnet, dass Bautätigkeiten für Dritte erkennbar werden (Baumfällarbeiten, Einrichten einer Baustelle, Ausheben einer Baugrube etc.). Unter „Übernahme“ ist die Übergabe an den Mieter bei Nutzungsfähigkeit zu verstehen. Kleinere Restarbeiten, die die Nutzbarkeit nicht beeinflussen, bleiben außen vor. Der rechnerisch ermittelte Zeitraum zwischen dem Beginn der Arbeiten auf der Baustelle und der Übernahme wird als Bauzeit betrachtet. Der Fragesteller fragt nach Verzögerungen der Bauzeit im Vergleich zu den Annahmen zum jeweiligen Zeitpunkt der getroffenen Projektentscheidung. Als Ausgangsbasis der vergleichenden Betrachtung wird die im Zeitpunkt der Projektentscheidung, also bei Anlegen des Projektes durch den BLB NRW im System, angenommene Bauzeit in Monaten zu Grunde gelegt. Bei Projektanlage werden zu den genannten Meilensteinen die Planwerte eingepflegt, die danach nicht mehr verändert werden. Die anhand der Planwerte rechnerisch ermittelte, im Zeitpunkt der Projektenscheidung (Anlegen des Projekts durch den BLB NRW) angenommene Bauzeit wird - je nachdem, ob der Beginn der Arbeiten auf der Baustelle und / oder die Übernahme schon erfolgt ist - mit den aktuell prognostizierten Werten oder den tatsächlichen Ist-Werten verglichen. Zur Fortschreibung und weiteren Steuerung des Projektes werden Prognosewerte verwendet. Der Ist-Wert bezeichnet den tatsächlichen Zeitpunkt des Baubeginns oder der Übergabe an den Mieter. Die Daten werden laufend, mindestens monatlich, aktualisiert. Insofern handelt es sich bei den aufgeführten Werten für die noch laufenden Projekte um eine Moment-Aufnahme. Die prognostizierte Bauzeit kann sich in der Zukunft jederzeit noch ändern. In der als Anhang beigefügten Tabelle 1 werden die abgeschlossenen Projekte aufgelistet, bei denen bereits eine Übergabe stattgefunden hat. Die Tabelle 2 enthält die laufenden Projekte ohne Übergabe. Die Veränderung der Bauzeit wird jeweils in der rechten Spalte der Tabelle in Monaten angegeben. Insgesamt ergibt sich zum Auswertungsstichtag 22. September 2016 bei den abgeschlossenen Projekten eine durchschnittliche Bauzeitverkürzung von rund 2,5 Monaten und bei laufenden Projekten eine Bauzeitverlängerung von derzeit durchschnittlich 6,7 Monaten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13197 4 Insgesamt ergibt sich damit aktuell eine durchschnittliche Bauzeitverlängerung von 5,5 Monaten bei den ausgewerteten Neubauprojekten, welche sich jedoch bereits im nächsten Monat wieder verändern kann. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Daten systematisch und ohne weitere Plausibilisierung dargestellt werden. Eine Überprüfung jedes Einzelfalls ist im Rahmen der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist nicht möglich, da hierzu die Projektakten durchgearbeitet werden müssten. 3. Was sind jeweils vollständig die Gründe für den Zeitverzug bei jedem einzelnen der zuvor genannten Neubauprojekte gewesen? In der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist ließen sich die detaillierten Gründe für den Zeitverzug bei der Durchführung der Neubauprojekte nicht aufführen. Eine systematische Auswertung der Bauzeitverzögerungen aller in den relevanten Zeitraum fallenden Neubauvorhaben nebst Benennung von Einzelbegründungen wäre äußerst umfangreich und zeitaufwendig. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass im Einzelfall häufig mehrere Gründe vorliegen und korrelieren können, deren Wechselwirkungen nicht pauschal zu erheben sind. In nahezu allen Fällen mit mehr als einem Jahr Bauzeitverzögerung im Hochschulbau ergaben sich diese unter anderem maßgeblich daraus, dass im Rahmen der Generalunternehmer- Ausschreibung alle abgegebenen Angebote deutlich (mehrere Mio. Euro) über dem ursprünglich kalkulierten Kostenansatz lagen. In diesen Fällen musste der BLB NRW nach einer intensiven Alternativ- und Risikobetrachtung das Vergabeverfahren zurücksetzen und gemeinsam mit dem jeweiligen Kunden ein kostenoptimiertes Leistungsbild erarbeiten, das auch innerhalb des Kostenrahmens des Hochschulmodernisierungsprogramms (HMoP) abgebildet werden kann. Dabei wurden – zum Teil unter Einbeziehung externer Fachingenieurbüros - in Workshops und Diskussionsrunden Einsparpotentiale und Optimierungsmöglichkeiten identifiziert, so dass letztendlich neue Angebote mit allen formellen Anforderungen eingeholt werden konnten. Das Finanzministerium ist gerne bereit, in einer der nächsten Sitzungen des Unterausschusses für Landesbetriebe und Sondervermögen sowohl allgemein zum Thema Bauzeitverzögerungen als auch zu einzelnen Projekten zu berichten. 4. Mit jeweils welchen einzelnen Maßnahmen der Gegensteuerung hat der BLB einzeln bei den zuvor genannten Projekten versucht, die Problematik der Zeitüberschreitung in den Griff zu bekommen? Die Frage 4 ist im Zusammenhang mit der vorstehenden Frage zu verstehen. Die jeweiligen Maßnahmen der Gegensteuerung sind projektspezifisch. Eine vollständige Erhebung der Maßnahmen mit ihren Wechselwirkungen ist im Rahmen der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist nicht möglich. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 2727 vom 18.11.2014 (LT-Drs. 16/7334). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13197 5 5. Wie sehen jeweils einzeln bei den zuvor genannten Projekten die finanziellen Folgen der Bauzeitenüberschreitung aus, wenn einerseits die dadurch bedingten Mehrkosten und andererseits die Einnahmen des BLB aus Vertragsstrafen seitens der externen dritten Dienstleister gegenübergestellt werden? (getrennter Ausweis erbeten) Eine vollständige Erhebung der der finanziellen Folgen der Bauzeitverzögerungen ist im Rahmen der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen geltenden Frist nicht möglich. Darüber hinaus unterstellt die Frage, dass der BLB NRW Vertragsstrafen vereinbaren und durchsetzen kann. Dies ist nach den Regelungen für das öffentliche Vergaberecht nicht zulässig. Anhang: Tabelle 1: abgeschlossene Projekte (Stand 22.09.2016) Projektbezeichnung Bauphase begonnen Geplante Bauzeit beim Anlegen des Projektes Prognostizierte Bauzeit / Ist- Bauzeit Veränderung Projektdauer SO Uni SI,HMOP,AR,Ersatzneubau AVZ+Chemi Ja 35 20 -15 BI-P3-LIP-HfM-Dt-Bibliothek Ja 12 15 3 DO, NB, GC NRW, Parkpalette Ja 13 18 5 SO FHS SW SO, Neubau Büro- u. Laborgeb. Ja 18 15 -3 Durchschnitt Veränderung Bauzeit -2,5 Tabelle 2: noch laufende Projekte (Stand 22.09.2016) Projektbezeichnung Bauphase begonnen Geplante Bauzeit beim Anlegen des Projektes Prognostizierte Bauzeit / Ist- Bauzeit Veränderung Projektdauer D-W-BUW: Neubau Gebäude HC * Ja 13 26 13 DO, NB Studienzentrum Heiligenhaus * Ja 24 30 6 MS HS HMoP ~ Ersatzneub. OC/BC * Ja 23 36 14 D-HHU HMOP Ersatzneubau Geb. 26.00 * Ja 27 47 19 DO, NB, RUB, GD Ersatzneubau * Ja 25 37 12 K-JVA RHB Kreuzbau Planung Neubau Flüg.C Ja 11 46 35 AC RWTH Neubau AVT (NGP²) Vorentw. * Ja 35 28 -1 D-HHU Neubau Biowissenschaften * Ja 22 47 24 AC RWTH Neubau CBMS * Ja 29 30 0 DO, NB, GC NRW, Bauteil A Ja 24 39 15 MS HS VR~Ersatzneubau Parkhaus * Ja 11 12 1 AC RWTH CDPP * Ja 25 24 -1 K-UNI BN TZD Techn.zentr. Detekt.ph. For * Ja 26 26 0 MS HS VR~Forschunglabor SoN * Ja 24 31 8 DO,NB,PP BO,KFZ/LKW-Werkstatt Ja 12 11 -3 AC AG Erkelenz Neubau Ja 18 23 5 MS LA2 SothA Mauer Außenanl Parkpalette Ja 33 36 3 DU-1 LAV Folgeproj. Vorplatz + Regalopt. Ja 29 26 -3 DO, NB, RUB, Ersatzneubau IA-IB * Ja 30 34 3 D-HHU HMOP ENB Geb. 26.14 * Ja 24 47 22 MS LA2 SothA BO Neubau Gebäude Nein 21 23 2 DO, NB, RUB - Forschungsbau ProDi * Nein 24 23 -1 DO,VP, TU DO, NB Praktikumsgebäude * Nein 16 29 13 DO,VP,TU DO,NB Zentr.Kälteversorgung CN * Nein 25 18 -7 D-FHD Neubau Geb.6 oberirdisch * Nein 22 21 -1 AC FH Prüfungsgebäude Hohenstaufenallee * Nein 18 19 1 AC FH Kompetenzzentrum Mobilität 2015 * Nein 25 26 1 Durchschnitt Veränderung Bauzeit 6,7 * Bei diesen Projekten handelt es sich um Hochschulbauten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13197