LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13202 17.10.2016 Datum des Originals: 11.10.2016/Ausgegeben: 20.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5147 vom 13. September 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12970 Warum entsprach das MIK nicht der Bitte der Polizei Köln um Videoüberwachung an städtischen Kriminalitätsschwerpunkten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kölner Polizei hat bereits vor den Ereignissen der Silvesternacht 2015/16 darum gebeten, Abschnitte der sogenannten Kölner Ringe, der Ringstraßen um die Innenstadt, durch Videokameras überwachen zu dürfen. Wie der „Express“ berichtet (09.09.2016, S. 6), hat der frühere Kölner Polizeipräsident dies vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Silvesternacht ausgesagt. Demnach kam es auf den Ringen in den vergangenen Jahren vermehrt zu Trickdiebstählen und Körperverletzungen durch „Nafri-Antänzer“. Dadurch waren auch in der Silvesternacht in diesem Bereich Einsatzkräfte gebunden, die man auf dem Bahnhofsvorplatz dringend benötigt hätte. Durch den Einsatz von Videokameras wäre die Situation auf den Ringen evtl. entschärft worden. Laut Albers wurde lange vor den Silvester-Übergriffen eine Diskussion über den Kameraeinsatz mit dem Büro von Innenminister Ralf Jäger geführt. U.a. die „Kölnische Rundschau“ (9.9.2016, S. 5) zitiert den ehemaligen Polizeipräsidenten dazu: „Ich habe später mit seinem Büro telefoniert, da war das Thema erledigt.“ Nicht nur in dieser Hinsicht fühlte sich die Kölner Polizei nicht ausreichend vom Land unterstützt . Die rund 1000 Versammlungen im Jahr würden bei der Personalzuteilung nicht berücksichtigt , klagte Albers laut „Rundschau“. Es sei zudem immer schwierig gewesen, beim LZPD zusätzliche Kräfte anzufordern. Die Zuteilung einer Hundertschaft für besondere Ein-sätze sei von der Behörde oft abgelehnt worden, heißt es im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (09.09.2016, S. 23). Vor allem Beamte der Bereitschaftspolizei seien oft vom Land verweigert worden, da sie meist durch die zahlreichen Fußballeinsätze gebunden gewesen seien. Albers habe dadurch an den Wochenenden auf den Kölner Ringen weniger Polizei einsetzen können als nötig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13202 2 Bemerkenswert ist, dass Ministerpräsidentin Hannelore Kraft die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten durch Videokameras nach der Silvesternacht in den 15-Punkte-Plan für mehr Innere Sicherheit aufgenommen hat. In der Folge sucht Albers‘ Nachfolger Jürgen Mathies mit Unterstützung des MIK nach geeigneten Kamerastandorten. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5147 mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß § 15a Abs. 3 Polizeigesetz NRW (PolG NRW) entscheidet über die Einrichtung der Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel die Behördenleiterin oder der Behördenleiter. Darüber hinaus beeinflusst die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses die Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Die oder der einzelne Abgeordnete ist gehalten, Rücksicht auf die Entscheidung des Landtags zu nehmen, sich durch ein Untersuchungsverfahren im Wege des Selbstinformationsrechts Aufklärung zu verschaffen (VerfGH NRW DVBl. 1994, 48, 51). Die konkrete Anfrage, die nach Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Landesregierung zugeleitet wurde, bewegt sich innerhalb des durch den Einsetzungsbeschluss definierten Untersuchungsauftrags. Eine Aufarbeitung des Sachverhaltes durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist insofern zu erwarten. Ein darüber hinausgehendes besonderes Informationsinteresse des Fragestellers ist nicht dargetan . 1. Wann genau hat die Kölner Polizei beim MIK NRW um Überwachung der sogenannten Ringe mit Hilfe von Videokameras gebeten? (Bitte auch mitteilen, ob dabei ausdrücklich auf die zunehmenden Probleme mit Trickdieben bzw. „Antänzern“ hingewiesen wurde.) Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. Warum wurde dem Ersuchen trotz der Problematik nicht stattgegeben? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 3. Hätte der Einsatz von Videokameras auf den Kölner Ringen in der Silvesternacht 2015/16 die Situation auf dem Bahnhofsvorplatz aus Sicht der Landesregierung entschärfen können, weil dann auf dem Vorplatz mehr Polizei hätte eingesetzt werden können? (Wenn nein: Warum hätte dies nichts bewirkt?) Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13202 3 4. Trifft es zu, dass das LZPD häufig Wünsche der Kölner Polizei nach zusätzlichen Kräften, etwa der Bereitschaftspolizei, abgelehnt hat? (Bitte alle Anforderungen aus dem PP Köln von 2012 bis heute auflisten, sortiert nach Datum, Anlass, angeforderter Einheit(en), Begründung des LZPD im Falle der Ablehnung.) Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 5. Warum ist die Videoüberwachung von Kölner Kriminalitätsschwerpunkten erst seit den Silvester-Übergriffen in Planung, da ja Probleme an bestimmten Schwerpunkten bereits vorher gemeldet wurden (Stichwort „Nafri-Antänzer“)? Die Entscheidung des Polizeipräsidenten PP Köln, eine Videobeobachtung nach § 15a PolG NRW anzuordnen, ist nicht auf die Bekämpfung eines bestimmten Kriminalitätsphänomens begrenzt. Sie beruht auf einer im Februar dieses Jahres erfolgten umfassenden, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15a PolG NRW berücksichtigenden Bewertung der Örtlichkeiten und der Kriminalitätsentwicklung. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13202