LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13211 19.10.2016 Datum des Originals: 11.10.2016/Ausgegeben: 24.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5139 vom 15. September 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/12950 Klarstellung gefordert: Setzt sich die Landesregierung für die Schaffung bundesweiter und einheitlicher Kita-Standards ein? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wiederholt war zu vernehmen, dass sich Bundesfamilienministerin Schwesig für bundesweite und einheitliche Kita-Standards einsetzt. Damit soll beispielsweise die Gruppengröße für alle Kindertageseinrichtungen in Deutschland verbindlich geregelt werden. Aus diesem Grund wurde mit der Kleinen Anfrage 5043 (Drucksache 16/12682) die Landesregierung aufgefordert , ihre Positionierung und bisherigen Schritte zu bundesweiten und einheitlichen Kita-Standards dazulegen. Die fünf gestellten Fragen hat die Landesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 16/12889) jedoch in einem Stück beantwortet und ist dabei faktisch nur auf die vierte Frage eingegangen. Die Landesregierung wird aufgefordert, ihr Versäumnis nachzuholen und auch die verbliebenen vier Fragen zu beantworten. Darüber hinaus hat die Beantwortung der kleinen Anfrage 5043 durch die Landesregierung eine weitere Frage aufgeworfen: Bereits seit Anfang November 2014 findet zwischen Bund und Ländern ein Qualitätsentwicklungsprozess auf Grundlage des Communiqués „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ statt. Es ist daher zu erwarten, dass erste Ergebnisse erzielt werden konnten. Die Landesregierung wird gebeten, diese bisherigen Ergebnisse darzulegen. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5139 mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13211 2 1. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben von Bundesfamilienministerin Schwesig, bundesweite und einheitliche Kita-Standards zu schaffen? Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 5043 dargelegt, haben sich die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder mit Bundesministerin Schwesig am 6. November 2014 mit der Verabschiedung des Communiqués auf einen längerfristig angelegten Qualitätsentwicklungsprozess verständigt. Dabei geht es derzeit nicht um die Vorgaben bundesweit einheitlicher Standards. Insofern nimmt die Landesregierung hierzu auch keine Bewertung vor. Im Vordergrund steht vielmehr, dass der Qualitätsentwicklungsprozess die unterschiedlichen Ausgangslagen der Länder, die damit auch unterschiedliche Herausforderungen nach sich ziehen , berücksichtigt. An diesem gemeinsam angestoßenen Qualitätsentwicklungsprozess ist NRW aktiv beteiligt. 2. Welche Aufgaben bzw. Anforderungen bezüglich der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sollten aus Sicht der Landesregierung bundesweit einheitlich standardisiert werden? Aus Sicht der Landesregierung geht es derzeit nicht um einheitliche Standardisierungen, sondern vielmehr um die Weiterentwicklung von Qualität, die die unterschiedlichen Ausgangslagen der Länder in den Blick nimmt und hieran anknüpft. Dabei sind alle Dimensionen von Qualität , wie sie im Communiqué aufgezeigt sind, in den Blick zu nehmen. 3. In welchen Dimensionen soll sich der Bund nach den Vorstellungen der Landesregierung bei der Umsetzung möglicher einheitlicher Standards monetär beteiligen ? Länder und Kommunen sind die Hauptfinanziers des Systems der Kindertagesbetreuung. Sie tragen auch maßgeblich insbesondere die betrieblichen Kosten der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklungen, die in den vergangenen Jahren erreicht werden konnten. Vor dem Hintergrund des Gesamtvolumens dieses Finanzierungssystems sollten künftige Beteiligungen des Bundes in erheblicher Dimension erfolgen, auch wenn es dabei nicht um einheitliche Standards geht. 4. Welche Maßnahmen seitens der Bundesregierung zur Schaffung bundesweiter und einheitlicher Kita-Standards sind der Landesregierung bekannt? Bekannt ist der Landesregierung der beschriebene Prozess der Qualitätsentwicklung. Darüber hinausgehende Maßnahmen seitens der Bundesregierung sind der Landesregierung nicht bekannt . 5. Welche Ergebnisse konnten bereits durch den Qualitätsentwicklungsprozess auf Grundlage des Communiqués „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern “ erzielt werden? Der auf der Grundlage des Communiqués initiierte Qualitätsentwicklungsprozess ist langfristig angelegt. Es ist verabredet, dass die Länder und der Bund bis Ende 2016 einen ersten Zwischenbericht vorlegen; dieser soll in der nächsten Bund-Länder-Konferenz mit weiteren Umsetzungsschritten beraten werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13211