LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13212 19.10.2016 Datum des Originals: 19.10.2016/Ausgegeben: 24.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5190 vom 27. September 2016 des Abgeordneten Dr. Gerd Hachen CDU Drucksache 16/13085 Warum keine elektronischen Wörterbücher an NRW-Gymnasien? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schon länger gibt es im Fremdsprachenunterricht die technische Möglichkeit, elektronische Wörterbücher zum Einsatz kommen zu lassen. Der Inhalt dieser Wörterbücher ist identisch mit dem der gedruckten Ausgabe. Sie werden seit vielen Jahren angeboten, und durch kontinuierliche Entwicklung unter Einbeziehung des zuständigen Lehrpersonals immer weiter verbessert und an den Schulalltag angepasst. Schon vor über zehn Jahren haben sich Lehrer zusammengeschlossen , um sich über den Einsatz elektronischer Wörterbücher im Sprachunterricht auszutauschen. In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Sachsen und Thüringen sind die elektronischen Hilfsmittel im Unterricht und in den Abiturprüfungen schon seit geraumer Zeit zugelassen1. Renommierte Verlage, wie beispielsweise PONS oder Oxford, stellen derartige Wörterbücher in den meisten unterrichteten Sprachen wie Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Latein zur Verfügung. Die Ausgaben sind den Bedürfnissen des jeweiligen Unterrichts angepasst . So gibt es unterschiedliche Ausführungen in ein- und zweisprachigen Versionen. In Latein wird das entsprechende Wörterbuch in der gewünschten „Übersetzungsrichtung“ Latein- Deutsch vorgehalten. Die didaktischen Vorteile der digitalen Lernhilfen belegt eine Wörterbuch-Vergleichsstudie der Universität Osnabrück: Schüler erweitern mit elektronischen Wörterbüchern nachhaltiger ihren 1 Beispiel Sachsen, vgl.: https://bildungsklick.de/schule/meldung/elektronische-woerterbuecher-inpruefungen -genehmigt/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13212 2 Wortschatz als mit Papierwörterbüchern, finden beim Nachschlagen häufiger die korrekte Vokabel und sind motivierter, bei Wortschatzfragen selbstständig Antworten in einem Wörterbuch zu suchen2. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob in den Abiturprüfungen Printausgaben oder die elektronische Alternative benutzt werden darf. Eine entsprechende Empfehlung der Kultusministerkonferenz lautet: „Den Prüflingen stehen einsprachige Wörterbücher zur Verfügung. Zusätzlich können für den schulischen Gebrauch geeignete zweisprachige Wörterbücher zugelassen werden. Elektronische Wörterbücher können an Stelle der gedruckten Wörterbücher in der Abiturprüfung genutzt werden, wenn sie bereits in der Qualifikationsphase durchgängig verwendet wurden und für jeden Prüfling ein solches elektronisches Wörterbuch zur Verfügung steht“3. Eine Zulassung elektronischer Wörterbücher neben den Printausgaben mit gleichem Inhalt im Zuge der Empfehlung der KMK steht in Nordrhein-Westfalen bislang aus. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5190 mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum wird entgegen der von der KMK eingeräumten Möglichkeit der Einsatz von elektronischen Wörterbüchern bei Abiturprüfungen an Gymnasien in Nordrhein- Westfalen bislang nicht zugelassen? 2. Liegt eine Studie über den Gebrauch und die Zulassung von elektronischen Wörterbüchern im Abitur in Nordrhein-Westfalen vor? Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat nach der Beschlussfassung der Kultusministerkonferenz am 18.12.2012 eine Effizienz- und Nachhaltigkeitsstudie zum Einsatz von handheld elektronischen Wörterbüchern in Auftrag gegeben. Sie wurde von Herrn Dr. Mario Österreicher, Abteilungsleiter Fremdsprachenausbildung am Sprachenzentrum der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, im Zeitraum von 2013-2015 durchgeführt. Herr Dr. Österreicher ist zudem Vizepräsident des Gesamtverbandes Moderne Fremdsprachen und Bundesvorsitzender des Verbandes Englisch und Mehrsprachigkeit. Eine Zulassung von elektronischen Wörterbüchern bei Abiturprüfungen ist in Nordrhein-Westfalen nicht erfolgt, weil diese Studie keinen Vorteil der elektronischen Wörterbücher gegenüber gedruckten Wörterbüchern ergab. 3. Falls ja, welche zentralen Ergebnisse hat diese Studie für die Frage der Zulassung ergeben? Die Studie hat ergeben, dass der Einsatz von elektronischen Wörterbüchern weder zu einer signifikanten Erhöhung des Nachschlagens noch zu einer qualitativen Verbesserung der 2 vgl.: https://bildungsklick.de/schule/meldung/elektronische-woerterbuecher-in-pruefungen-genehmigt/ 3 siehe: Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die allgemeine Hochschulreife, Beschluss der KMK vom 18.10.2012, Link: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien /veroeffentlichungen_beschluesse/2012/2012_10_18-Bildungsstandards-Fortgef-FS-Abi.pdf (Seite 25 des Textdokumentes) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13212 3 Nachschlageleistung führt. Hinsichtlich des Lösungsgrades und der Nutzung kontextuell adäquater Lexeme oder der adäquaten Lexemkollokation ließen sich keine signifikanten Unterschiede im Einsatz von handheld elektronischen Wörterbüchern und der Papierversion feststellen . Die bei elektronischen Wörterbüchern viel leichtere Verbindung von bilingualem und monolingualem Wörterbuch wurde von den Probanden ebenso wenig genutzt wie andererseits das monolinguale Wörterbuch in Papierform. 4. Welche Gründe sprechen zurzeit noch gegen eine Zulassung elektronischer Wörterbücher im Abitur in Nordrhein-Westfalen? „Elektronische Wörterbücher“ sind in unterschiedlicher Form verfügbar: als Apps auf Laptops, Tablets und Smartphones oder auch als so genannte handhelds. Da mit der Zulassung weitere Fragestellungen (Finanzierung, Sicherheit etc.) verbunden wären und derzeit der Mehrwert nicht erkennbar ist, sind weitere Überlegungen zurzeit nicht notwendig. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13212