LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13250 25.10.2016 Datum des Originals: 24.10.2016/Ausgegeben: 28.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5172 vom 28. September 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/13050 Wie viele Kitaplätze sind besetzt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 15. März eines jeden Jahres ergibt sich aus den kommunalen Jugendhilfeplanungen, wie viele Kinder in Nordrhein-Westfalen im anstehenden Kindergartenjahr betreut werden sollen. Der Landesregierung stehen jedoch auch Zahlen zu Verfügung, mit denen dargelegt werden kann, wie viele Kinder tatsächlich betreut werden, letztmalig veröffentlicht mit der Vorlage 16/3582. Aktuell geben vor allem Ruhrgebietskommunen an, dass nicht mehr genügend Ü3-Plätze vorgehalten werden können. Die betroffenen Kommunen lösen dabei das Problem offenbar mit der Maßnahme, gezielt den § 18 Absatz 4 des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) zu nutzen und die vorgesehene Gruppengröße um bis zu zwei Kinder zu überschreiten (siehe bspw. Titelseite der Westdeutschen Allgemeinen vom 22. September 2016). Die Landesregierung soll deshalb darlegen, wie sich die aktuelle tatsächliche Nutzung von Betreuungsplätzen darstellt und wie viele der tatsächlich genutzten Kita-Plätze der letzten fünf Kindergartenjahre durch Überbelegungen realisiert wurden. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5172 mit Schreiben vom 24. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Kinder wurden seit dem 31.Juli 2015 tatsächlich in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen betreut (bitte die Auswertung nach Monatsdaten entsprechend der Tabelle der Vorlage 16/3583 vorlegen)? Die Belegung der Plätze in Kindertageseinrichtungen in der Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13250 2 Für die Monate August und September 2016 liegen noch keine belastbaren Daten vor, da die Monatsdaten nach § 19 Absatz 1 KiBiz bis zum Ende des übernächsten Monats erfasst sein müssen. 2. Wie viele der tatsächlich besetzten Kita-Plätze der Kindergartenjahre 2011/12, 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 sowie der aktuell besetzten Kita-Plätze sind durch Überschreitung der Gruppengröße nach § 18 Absatz 4 Kibiz realisiert worden (bitte entsprechend der Machart der Tabelle der Vorlage 16/3583 nach Ü3 sowie U3 Plätze in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)? Daten zu Kindern, die auf Plätzen betreut werden, die über die Beschreibung der Gruppenformen in der Anlage zu § 19 Absatz 1 KiBiz hinausgehen, werden im System KiBiz.web nicht erhoben. 3. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen einzelner Kommunen, zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots mit Ü3-Plätzen die gesetzlich vorgesehene Gruppengröße gezielt zu überschreiten? Die finanzielle Förderung einer Kindertageseinrichtung setzt nach § 18 Absatz 3 Nr. 5 KiBiz voraus, dass sich „die Zahl der Kinder pro Gruppe und der Personaleinsatz an den Beschreibungen der Gruppenformen in der Anlage zu § 19 Absatz 1 orientiert und Grundlage für die Personalbemessung ist“. Bei den im KiBiz angesprochenen Gruppengrößen handelt es sich daher nicht um zwingende Größen, sondern um Orientierungen. Im Übrigen regelt § 18 Absatz 4 KiBiz ausdrücklich, dass eine Überschreitung der genannten Zahl der Kinder pro Gruppe nicht mehr als zwei Kinder betragen soll. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13250