LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13270 27.10.2016 Datum des Originals: 27.10.2016/Ausgegeben: 02.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5199 vom 28. September 2016 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/13096 Reanimationsunterricht an Schulen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wenn es darum geht, ein Menschenleben zu retten kann jede einzelne Sekunde zählen. Bis zum Eintreffen des Notarztes verstreicht oft wertvolle Zeit, weil potentielle Ersthelfer betroffene Personen nicht wiederbeleben können und nur wenige Menschen sich trauen, im Ernstfall zu helfen, weil sie nicht wissen was zu tun ist. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat bereits 2014 allen Schulen empfohlen Reanimationstrainings durchzuführen. Eine dahingehende Änderung im nordrhein-westfälischen Lehrplan hat seitdem nicht stattgefunden, obwohl nach Aussage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) Gelder zur Verfügung gestellt worden sind (WAZ vom 21.09.2016). Andere Bundesländer sind da weiter: In Mecklenburg-Vorpommern wurde im September 2016 eine Aktionswoche durchgeführt, die Bundesgesundheitsminister Gröhe als Schirmherr unterstützte. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5199 mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung befürwortet das Angebot zur Teilnahme an Maß-nahmen zur Laienreanimation durch Schulen, wie es nach der Erörterung des Themas „Initiative Pflichtunterricht Wiederbelebung in ganz Deutschland“ im 395. KMK-Schulausschuss (05.-06.06.2014 in Düssel- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13270 2 dorf) und einem entsprechenden Beschluss zum Ausdruck gebracht wurde. Für eine Umsetzung dieser Empfehlung sind entgegen eines anderslautenden Presseberichts dem Land bislang keine Gelder zur Verfügung gestellt worden. 1. Wann startet ein Programm zu Reanimationstraining an den Schulen in Nordrhein- Westfalen? Mit der Umsetzung der Empfehlung des KMK-Schulausschusses in Nordrhein-Westfalen soll möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode begonnen werden. 2. Wann plant die Landesregierung das Programm zum Reanimationstraining in den Lehrplänen zu verankern? Mit den derzeit gültigen Lehrplänen für die Schulen in Nordrhein-Westfalen lässt sich das Thema „Reanimation/Lebenshilfe“ bereits in vielfältiger Weise verknüpfen. Auch in schulinternen Lehrplänen und konkretisierenden Unterrichtsvorhaben kann dies adressatengerecht umgesetzt werden. 3. In welcher Form plant die Landesregierung solche Trainings durchzuführen? Geplant sind Veranstaltungsformate in Schulen, deren konkrete Ausgestaltung zurzeit mit den Beteiligten geklärt wird. 4. Aus welchen Gründen ist ein solches Programm bisher nicht gestartet? In Nordrhein-Westfalen wird, wie in anderen Bundesländern, an einer Umsetzung gearbeitet. Zurzeit werden Gespräche geführt, um im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schulen eine praktikable Lösung zu finden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13270