LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13275 27.10.2016 Datum des Originals: 26.10.2016/Ausgegeben: 02.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5185 vom 27. September 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/13078 Überdurchschnittlich viele Geduldete nach § 60 a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz in Nordrhein -Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren gemäß § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz 3.988 Menschen in Nordrhein-Westfalen von bundesweit 10.620 Menschen geduldet. Dies entspricht einem NRW-Anteil von 37,5 Prozent an der bundesweiten Anzahl, obwohl nur rund 22 Prozent der eintreffenden Flüchtlinge nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf NRW verteilt werden . Auf der Grundlage eines IMK-Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz vom 26. März 2012 haben die Länder die Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a AufenthG angeordnet. Dieser Abschiebungsstopp wurde seitdem regelmäßig im erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern verlängert, zuletzt am 30. September 2015 für die Dauer eines weiteren Jahres bis zum 30. September 2016. Der Bundesregierung ist laut Auskunft nicht bekannt, ob darüber hinaus weitere Abschiebungsstopps nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG in den Ländern bestehen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5185 mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Bestehen aktuell für Nordrhein-Westfalen Abschiebungsstopps nach §60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, außerhalb des IMK-Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz in Bezug auf Syrien? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13275 2 2. Aus welchen konkreten Gründen werden bundesweit rund 37,5 Prozent der Duldungen nach § 60a Absatz1 Aufenthaltsgesetz in Nordrhein-Westfalen erteilt? In Nordrhein-Westfalen werden Duldungen aufgrund eines Abschiebungsstopps ausschließlich vor dem Hintergrund der Bürgerkriegssituation in Syrien erteilt. Es liegt die Vermutung nahe, dass es vermehrt zu Fehlern bei der Erfassung im Ausländerzentralregister (AZR) gekommen ist (vgl. auch Antwort der Landesregierung vom 20.04.2016 auf die Kleine Anfrage 4580 -LT-Drucksache 16/11794). Die Zahl der unter § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ausgewiesenen Duldungen ist inzwischen rückläufig. 3. Aus welchen konkreten Gründen wurden die Duldungen jeweils durch die oberste Landesbehörde erteilt, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird? Siehe Antworten auf Fragen 1 und 2. 4. Welches sind die Herkunftsländer der Menschen, denen eine Duldung aufgrund des § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz in Nordrhein-Westfalen erteilt wurde? Syrien. 5. In der Antwort der Landesregierung – Drs. 16/11794 – erklärte die Landesregierung , dass es bei den Angaben zu den Duldungen gemäß § 60a Absatz 1 zu Erfassungsfehlern gekommen sein muss. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitdem und mit welchem Erfolg ergriffen? Hierzu wird auf Nr. II.2 des schriftlichen Berichts „Integriertes Rückkehrmanagement“ für die Sitzung des Innenausschusses am 08.09.2016 und die Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 09.09.2016 verwiesen (Vorlage 16/4221). Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13275