LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13278 27.10.2016 Datum des Originals: 26.10.2016/Ausgegeben: 02.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5187 vom 29. September 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/13080 Großeinsatz der Polizei bei Massenschlägerei zwischen zwei libanesischen Familienclans und Rockern – Welche genauen Kenntnisse besitzt die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ende September 2016 gab es in Erkrath im Kreis Mettmann eine Massenschlägerei mit rund 200 Beteiligten. Nach Angaben der Polizei soll es sich dabei „[…] um Mitglieder zweier libanesischer Großfamilien, von denen etwa zwei Dutzend Unterstützer der Rockgruppe Hells Angels sein sollen […]“ gehandelt haben (vgl. Kölner Stadtanzeiger vom 29.09.2016 „Großeinsatz bei Massenschlägerei“). Die Beamten nahmen die Personalien der Beteiligten auf und leiteten Strafverfahren ein. Darüber hinaus soll es zu Verletzten gekommen sein. Bereits im August soll es mehreren Berichten zufolge eine ähnliche Auseinandersetzung gegeben haben. Die Rheinische Post berichtet, dass es sich bei der Auseinandersetzung um einen vorläufigen „[…] Höhepunkt eines seit Monaten schwelenden Konflikts zwischen zwei kriminellen libanesischen Clans […]“ (vgl. Rheinische Post vom 29.09.2016 „Massenschlägerei um Macht und Einfluss“) handeln soll. So sollen einige arabisch stämmige Männer einer der beiden Großfamilien der Rockergruppe angehören. Darüber hinaus zitiert der Kölner Stadtanzeiger in seinem Artikel einen Polizeibericht, in dem drei Mitglieder eines Clans gesagt haben sollen, die Polizei werde „einen Krieg mit den Libanesen nicht gewinnen, weil wir zu viele sind. […] Als der Polizeichef entgegnete, mehr Beamte in den Bezirk zu schicken, zeigten sich die Männer offenbar unbeeindruckt. „Das Land hat eh kein Geld, so viele Polizisten einzusetzen, um die Konfrontation mit den Libanesen zu suchen.“ (vgl. Kölner Stadtanzeiger vom 29.09.2016 „Großeinsatz bei Massenschlägerei“). Laut Innenminister Jäger soll es in Nordrhein-Westfalen aber keine No-Go-Areas geben. Streifenwagen fahren ihm zufolge in jede Straße jedes Stadtteils. „Wo einzelne Gruppen die Gebietsherrschaft für ganze Straßenzüge beanspruchen, setzen wir das staatliche Gewaltmonopol durch.“ (vgl. Kölner Stadtanzeiger vom 29.09.2016 „Großeinsatz bei Massenschlägerei“). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13278 2 Ergänzend dazu zitiert die Rheinische Post in ihrem Artikel „Massenschlägerei um Macht und Einfluss“ einen der Ermittler: „In Erkrath braut sich etwas zusammen. Wir müssen dem etwas entgegensetzen und dürfen uns nicht weiter von den arabischen Großfamilien auf der Nase herumtanzen lassen.“ In weiteren Berichten heißt es, die Rocker würden merken, dass die Polizei NRW personell am Ende sei und zitieren einen Ermittler, der dafür die Bindung zahlreicher Kräfte durch die Terrorbekämpfung anführt (vgl. Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 29.09.2016 „Das Gesetz der Kutte“). Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5187 mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Polizeibeamte welcher Kreispolizeibehörden und polizeilichen „Organisationseinheiten “ (Streifenbeamte, Diensthundeführer, SEK-Spezialeinsatzkräfte, Kräfte der Bereitschaftspolizeihundertschaften etc.) waren bei den genannten Massenschlägereien in Erkrath im September und August jeweils in welchem Zeitraum mit welchen Maßnahmen gegen wie viele an der Auseinandersetzung Beteiligte im Einsatz? 2. Gegen wie viele Personen wurden dabei welche konkreten polizeilichen Maßnahmen (Identitätsfeststellungen, Platzverweise, Ingewahrsamnahmen, Durchsuchungen , eingeleitete Strafverfahren etc.) durchgeführt? Die genaue Anzahl der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten kann aus einsatztaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden. Einsatz 17. August 2016 a) Eingesetzte Kräfte: Es waren Kräfte der Kreispolizeibehörden (KPB) Mettmann, Wuppertal, Essen und Duisburg eingesetzt. Es handelte sich um Kräfte der Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Verkehr und Kriminalität . Hierbei waren Kräfte der Organisationseinheiten Wachdienst, Ermittlungsdienst , Bereitschaftspolizei und Diensthundführer vor Ort. b) Einsatzdauer: ab ca. 19.20 Uhr bis ca. 24:00 Uhr c) An der Auseinandersetzung Beteiligte: ca. 100 Personen d) Maßnahmen: Es wurden alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durchgeführt. Hierbei handelt es sich um ca. 100 Platzverweise, 54 Identitätsfeststellungen , 4 Gefährderansprachen und die Einleitung von 13 Strafverfahren. Einsatz 27. September 2016 a) Eingesetzte Kräfte: Es waren Kräfte der KPB Mettmann, Wuppertal, Düsseldorf, Essen, Neuss, Rhein- Sieg-Kreis, Köln, Bochum, Euskirchen und des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste eingesetzt. Es handelte sich um Kräfte der Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Verkehr und Kriminalität . Hierbei waren Kräfte der Organisationseinheiten Wachdienst, Ermittlungsdienst , Bereitschaftspolizei, Diensthundführer und der Polizeifliegerstaffel vor Ort. b) Einsatzdauer ab ca. 22:06 Uhr bis ca. 06:00 Uhr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13278 3 c) An der Auseinandersetzung Beteiligte: ca. 150 Personen d) Maßnahmen: Es wurden alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durchgeführt. Hierbei handelt es sich um ca. 120 Platzverweise, 117 Identitätsfeststellungen , 6 Ingewahrsamnahmen (inkl. Durchsuchungen), 2 vorläufige Festnahmen mit Erkennungsdienstlichen Behandlungen (inkl. Durchsuchungen), 3 Sicherstellungen und die Einleitung von 4 Strafverfahren. 3. Welche bisherigen Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den Konflikt zwischen den beteiligten Großfamilien bzw. entsprechenden Mitgliedern von Rockerclubs im Bereich Erkrath sowie entsprechender Clans und Rockern in NRW insbesondere zu beanspruchten Gebietsansprüchen, Begehung von Straftaten, Bedrohung und Übergriffe auf Bürger oder Polizeibeamte, etc. seit 2015 (bitte die einzelnen Vorfälle mit Datum, Ort, beteiligten Gruppen, eingesetzten und ggfs. verletzten Polizeibeamten auflisten)? Zu den Anlässen der Konflikte am 17.8. und 27.9.2016 liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern an. Im Bezirk der KPB Mettmann sind vor August 2016 keine vergleichbaren Auseinandersetzungen zwischen den am 17.8 und 27.9 2016 beteiligten Konfliktparteien polizeilich bekannt geworden . Für den Bezirk der KPB Mettmann sind seit 2015 nachfolgend aufgeführte Einsatzanlässe /Straftanzeigen mit Bezug zu Rockergruppierungen polizeilich dokumentiert: 21.06.2015 - Erkrath - Rockerbezug - Raub 29.10.2015 - Erkrath - Rockerbezug - Verstoß WaffG 16.12.2015 - Erkrath - Rockerbezug - Körperverletzung 02.06.2016 - Erkrath - Rockerbezug - Nötigung/Körperverletzung 15.06.2016 - Erkrath - Rockerbezug - Fahren ohne Fahrerlaubnis 17.08.2016 - Erkrath - Rockerbezug - Körperverletzung 09.09.2016 - Erkrath - Rockerbezug - Körperverletzung 27.09.2016 - Erkrath - Rockerbezug - Körperverletzung 29.09.2016 - Erkrath - Rockerbezug - Bedrohung Mit Ausnahme der Einsatzanlässe vom 17.08. und 27.09.2016 ist die Anzahl der aus diesen Einsatzanlässen/Anzeigenerstattungen insgesamt eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten nicht dokumentiert. Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte wurden -mit Ausnahme des Einsatzes am 17.8.2016 - nicht verletzt. 4. Welche polizeilichen Präsenz-, Einsatz- und Kontrollmaßnahmen hat es im Jahre 2016 im Zusammenhang mit dem Wirken von Personen der beteiligten Clans/Zusammenschlüsse im Bereich Erkrath gegeben? Präsenzmaßnahmen 18.-21.08.2016 - Raumschutzmaßnahmen durch Kräfte der Bereitschaftspolizei. 23.-28.08.2016 - Wiederkehrend Maßnahmen zur verstärkten Präsenz im Stadtgebiet Erkrath durch Kräfte der KPB Mettmann. seit 28.09.2016 - Raumschutzmaßnahmen durch Kräfte der KPB Mettmann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13278 4 Einsatzmaßnahmen 2 Einsätze „Gewalttätige Aktionen“ (17.08. und 27.09.2016). 1 Einsatz „Support Party“ einer Rockergruppierung in einer Gaststätte in Erkrath (19.03.2016). Kontrollmaßnahmen 19.03.2016 im Rahmen des o.a. Einsatz zur „Support Party“ (Zugangskontrollen, Fahrzeugkontrollen , Personenkontrollen). seit 18.08.2016 im Bereich Hochdahler Markt und Umgebung (Zugangskontrollen, Fahrzeugkontrollen, Personen- und Objektkontrollen). 5. Ist die Landesregierung weiterhin der Meinung, dass es in NRW keine Bereiche oder Straßenzüge gibt, in denen der Staat erhebliche Schwierigkeiten hat das Gewaltmonopol durchzusetzen? Ja. Straftätern wird nachhaltig verdeutlicht, dass das Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat und seiner Polizei liegt. Die Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen treffen alle erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen, um gegen Störer und Straftäter konsequent vorzugehen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13278