LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13282 27.10.2016 Datum des Originals: 26.10.2016/Ausgegeben: 02.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5174 vom 27. September 2016 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/13052 Interkollegialer Ärzteaustausch zum Schutz von Kindern vor Gewalt: Wie ist der Sachstand ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kinder werden immer wieder Opfer von Gewalt. Mit Antrag vom 20. März 2013 (Drs.-Nr. 16/2433) forderte die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen das Schließen einer Kinderschutz -Lücke im Zusammenhang mit dem interkollegialem Ärzteaustausch. Denn: Wenn Minderjährige bei Kinder- und Jugendärzten, Hausärzten oder in Krankenhäusern zur Behandlung vorgestellt werden und der jeweilige Arzt den Verdacht auf Kindesmisshandlung hegt, ist es derzeit den betroffenen Ärzten grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten und damit möglicherweise der Täter über ihre Befunde und dem hinreichenden Verdacht auf Kindesmisshandlung - wie es beispielsweise praxisorientiert das von Duisburgern Kinder- und Jugendärzten initiierte dateibasierte elektronische Informationssystem für Ärzte RISKID in seiner Version für die deutschlandweite Anwendung ermöglicht - interkollegial auszutauschen. Im September 2016 schlossen sich auch Ärzte aus Mülheim an der Ruhr „RISKID“ an. In Mülheim an der Ruhr wurden in 2015 rund 140 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen; in bis zu 35 Fällen war Gewalt im Spiel. Bis heute ist die Kinderschutz-Lücke durch die Landtagsmehrheit von SPD und Bündnis `90/DIE GRÜNEN nicht geschlossen worden. Anträge, die das Schließen der Kinderschutz-Lücke zum Gegenstand hatten, wurden von der Landtagsmehrheit abgelehnt. Trotz drei (!) durchgeführter Anhörungen von Sachverständigen, in denen mehrfach Wege zu einer sinnvollen Gesetzesänderung aufgezeigt wurden, konnte sich die Landtagsmehrheit nicht für ein Mehr an Kinderschutz durchringen. Stattdessen wurde die Landesregierung von den Fraktionen der SPD und Bündnis `90/DIE GRÜNEN mit Datum vom 20. Mai 2015 aufgefordert , zu prüfen, ob eine Form des interkollegialen Austausches von Kinderärzten aus Datenschutzgesichtspunkten möglich, rechtlich zulässig wäre. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13282 2 Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 5174 mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. 1. Welche Personen wurden von der Landesregierung zur Teilnahme an einer beschränkten Ausschreibung über die Vergabe eines entsprechenden Gutachters beauftragt? Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden insgesamt fünf potentielle Leistungserbringer auf das Vergabeverfahren hingewiesen. Gefordert wurden fundierte Kenntnisse im Bereich des Strafrechts, der ärztlichen Berufsordnungen, des Heilberufsgesetzes NRW und des Jugendhilferechts sowie eine ausgewiesene Expertise im Zusammenhang mit Fragen der Kindeswohlgefährdung sowie der ärztlichen Schweigepflicht. Da es sich bei allen potentiellen Leistungserbringern um natürliche Personen handelt, unterbleibt aus datenschutzrechtlichen Gründen die Angabe von Namen und Anschrift. 2. Welche Ergebnisse hat das Gutachten zur Stärkung des Schutzes von Kindern vor Gewalt durch gestaltbare Möglichkeiten des interkollegialen Ärzteaustausches gebracht ? 3. Wird die Landesregierung das vollständige Gutachten im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage als Anlage beifügen? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 5124 „Landeskinderschutzgesetz: Schutz von Kindern ohne Schutz für Kinder?“ verwiesen. Danach erfolgt in Kürze eine Information des Landtags über die Ergebnisse des Rechtsgutachtens . 4. Sofern die Landesregierung kein Gutachten in Auftrag gegeben hat: Wie lautet das Prüfergebnis der Landesregierung zu dem Auftrag des Landtags vom 20. Mai 2015? Entfällt, da ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13282