LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13288 27.10.2016 Datum des Originals: 26.10.2016/Ausgegeben: 02.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5194 vom 28. September 2016 des Abgeordneten Wilfried Grunendahl CDU Drucksache 16/13091 Wie steht die Landesregierung zur Deputatkohle? Hausbrand und Energiebeihilfe sind grundsätzlich Leistungen der betrieblichen Altersversorgung . Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit den Urteilen vom 16.03.2010 entschieden, dass Energiebeihilfe-Hausbrandkohle auf der Grundlage des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbaus unter bestimmten Voraussetzungen als insolvenzgeschützte betriebliche Altersversorgung anzusehen ist. Die Energiebeihilfe-Hausbrandkohle ist insbesondere dann betriebliche Altersversorgung, wenn der ehemalige Mitarbeiter eine gesetzliche -Altersrente bezieht. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (18/4825) auf eine „Kleine Anfrage" der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Mai 2015 mitgeteilt: Die Gewährung von Hausbrand kann auch in Form einer Energiebeihilfe geschehen. Für die Gewährung von Deputaten an ausgeschiedene Ruhrkohle-Mitarbeiter besteht nach Angaben der Regierung Bestandsschutz, da diese Deputate als rentenrechtlicher Anspruch einzustufen seien. Die Zahl der Deputatbezieher ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Im Jahr 1990 haben noch 113.458 Bezugsberechtigte Aktive/ Inaktive Festbrennstoffe abgerufen . Am 01.01.2015 haben noch 19.554 Bezugsberechtigte Aktive/ Inaktive Festbrennstoffe abgerufen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13288 2 Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5194 mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Gewährung von Hausbrand (Deputat) in Form der Lieferung fester Brennstoffe oder von Energiebeihilfen an aktive und ausgeschiedene Beschäftigte der RAG Aktiengesellschaft sowie Hinterbliebene erfolgt auf der Grundlage der Manteltarifverträge für die Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus sowie des Saarbergbaus. Im Hinblick auf die Beendigung des deutschen Steinkohlebergbaus wurde am 29. April 2015 der Anspruch auf Deputate zwischen dem Gesamtverband Steinkohle e.V. und der Industriegewerkschaft Bergbau , Chemie, Energie (IG BCE) neu geregelt. Laut Pressemitteilung des Gesamtverbandes Steinkohle e.V. sind Lieferungen in Form von Kohle bis Ende 2018 abgesichert, ab 1. Januar 2019 werden sie in monetäre Energiebeihilfe umgewandelt. Im Ruhestand befindliche Mitarbeiter erhalten eine einmalige Abfindung. Die getroffenen Regelungen unterliegen der Tarifautonomie . Bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen stützt sich die Landesregierung mangels eigener Informationen auch auf Angaben der RAG Aktiengesellschaft (RAG AG). 1. Hat die RAG zur Erfüllung der Hausbrandleistungen für die Zeit nach dem 31.12.2018 Rückstellungen gebildet? Nach Angaben der RAG AG sind Rückstellungen gebildet worden. 2. In welchem Umfang hat die RAG in der Vergangenheit zusätzliche Leistungen für die Verwendung der Deputatkohlen, z.B. für Zuschüsse zu Heizöfen geleistet? Laut RAG AG wurden keine Zuschüsse zu Kohleöfen gezahlt. 3. Kann die RAG die Kohlelieferungen an Beschäftigte und Rentner anstatt ständiger deutscher Eigenproduktion durch Konzerngesellschaften importierte Kohlen oder deutsche Kohledepots gewährleisten? 4. Welche Mehrkosten würde der Import der Kohlen etwa aus Drittländern zur Erfüllung der Hausbrandleistungen an Beschäftigte und Rentner nach dem 31.12.2018 im Vergleich zum ursprünglichen Deputatanspruch aus der eigenen Produktion verursachen? Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Durch die Umwandlung der Deputate zum 1. Januar 2019 in Energiebeihilfen bedarf es keiner weiteren Steinkohlenlieferungen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13288