LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13289 28.10.2016 Datum des Originals: 28.10.2016/Ausgegeben: 03.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5193 vom 30. September 2016 der Abgeordneten Lukas Lamla und Marc Olejak PIRATEN Drucksache 16/13090 Spionage durch Überwachungsgeräte mit Anschluss an EDV-Netzwerkinfrastruktur Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut eines Medienberichts des Politikmagazins FAKT des MDR im Ersten vom 27.09.2016 wurde am 08.02.2005 im Staatssekretärausschuss für das geheime Nachrichtenwesen und die Sicherheit im Bundeskanzleramt ein Spionageverdacht des Bundesnachrichtendienst (BND) präsentiert. Danach würden US-amerikanische Geheimdienste versuchen, mit Hilfe manipulierter Geräte gezielt an Informationen aus Behörden, Rüstungs- und Hightec-Industrie zu gelangen. In einer nachfolgenden Untersuchung durch den BND stellte sich heraus, dass ein US-amerikanisches Unternehmen in der Bundesrepublik Audio-, Video-, Temperatur- und Raumluft-Überwachungssysteme für besonders sensible Bereiche vertreibt, die Überwachungsdaten auch, automatisiert und ohne Wissen der Kunden, an Server US-amerikanischer Geheimdienste in den USA übermitteln. Durch FAKT wurde nun aufgedeckt, dass es sich bei den Überwachungssystemen um Geräte, vertrieben unter dem Namen NetBotz, handelt, entwickelt durch das US-amerikanische Unternehmen NetBotz, das seit 2007 Teil des französischen Elektronik-Konzerns Schneider Electric ist. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5193 mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13289 2 1. Wann wurde die Landesregierung von der Existenz dieser konkreten Spionagebedrohung informiert? Die nordrhein-westfälische Landesregierung wurde nicht gezielt informiert. Die Kenntnis über eine mögliche Sicherheitslücke erfolgte über den Pressebericht des MDR-Magazins Fakt in seiner Sendung vom 27.09.2016. 2. Welche Schutzmaßnahmen wurden und werden ergriffen, um das Land NRW, landeseigene Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen, seine Bewohner, dort ansässige Bildungs- & Forschungseinrichtungen, Unternehmen und deren Mitarbeiter vor Ausspähung durch diese konkrete Bedrohung zu schützen? Die Landesregierung hat bereits in der Vergangenheit Strukturen geschaffen, in denen auf mögliche IT-Bedrohungen mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden kann. Dazu gehört auch, dass sich die Landesregierung auf dem Gebiet der IT-Sicherheit durch Mitarbeit in verschiedenen Informationsverbünden engagiert. Teilnehmer der Informationsverbünde sind beispielsweise das CERT NRW, der Deutsche CERT-Verbund, der Verwaltungs-CERT-Verbund (VCV) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Warnung der Bevölkerung vor Schadprogrammen oder Sicherheitslücken in IT-Produkten und IT-Dienstleistungen obliegt dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Darüber hinaus informiert und sensibilisiert das BSI die Bürger für das Thema IT- und Internet-Sicherheit. Der Verfassungsschutz NRW leistet in dem Bereich der Spionageabwehr eine intensive Beratungs - und Sensibilisierungsarbeit in zahlreichen Gesprächen und Vorträgen mit einzelnen Personen, Unternehmen, Verbänden und Organisationen. 3. In welchen Ministerien, nachgeordneten Behörden und Dienststellen werden zur Überwachung, in eigenen, angemieteten, gepachteten oder durch deren Dienstleister genutzte Räumlichkeiten, Grundstücken und sonstigen Flächen, durch EDV-Netzwerke an-gebundene Überwachungsgeräte genutzt? 4. Welche dieser Überwachungsgeräte an welchen Orten sind von Schneider Electric, insbesondere NetBotz-Geräte? In ihrer Antwort auf die Große Anfrage 7 (LT-Drs. 16/4627) hat die Landesregierung den Umfang der durch die Landesverwaltung betriebenen Videotechnik dargestellt. Die nun angefragten Informationen liegen der Landesregierung nicht gebündelt vor. Eine Erhebung ist in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmen mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13289