LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13290 28.10.2016 Datum des Originals: 28.10.2016/Ausgegeben: 03.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5232 vom 6. Oktober 2016 des Abgeordneten Wilfried Grunendahl CDU Drucksache 16/13155 Zusätzliche Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete auch für Ibbenbüren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kohleregion Ibbenbüren benötigt für den Strukturwandel ohne jeden Zweifel Hilfe des Landes NRW. Der Landeshaushaltsplanentwurf 2017 sieht im Einzelplan 14 bei der Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete eine Erhöhung der Mittel um 6 Millionen Euro vor. In den Erläuterungen heißt es: „Zusätzliche Konzepte, vorbeugende Maßnahmen und Projekte sollen die Folgen des Kohlerückzugs in der Region abfedern und langfristig einen maßgeblichen Beitrag für die Standortsicherung und -entwicklung in der Region leisten.“ Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5232 mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Welche Mittel sind für den Standort Ibbenbüren vorgesehen? Der im Entwurf des Landeshaushaltsplans 2017 ausgewiesene Ansatz der Titel-Gruppe 70 ist für alle Steinkohlerückzugsgebiete vorgesehen. Eine nach Standorten vorgenommene weitere Differenzierung erfolgt nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13290 2 2. Wie sieht die Förderkulisse für die Kohleregion Ibbenbüren konkret aus? Die Kohleregion Ibbenbüren umfasst die Kommunen Hopsten, Recke, Mettingen, Westerkappeln , Hörstel und Ibbenbüren, für die Mittel aus der oben genannten Titelgruppe 70 zur Verfügung stehen. Die Kohleregion Ibbenbüren gehört jedoch nicht zur Förderkulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - GRW. 3. Für welche Vorhaben und Maßnahmen können diese Mittel verwendet werden? Mit den bereitgestellten Mitteln sollen strukturpolitische Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen in den Steinkohlerückzugsgebieten (Ruhrgebiet und Münsterland ) finanziert werden. Für die Kohleregion Ibbenbüren wurde ab 2013 bereits eine Potenzialanalyse gefördert. Aus dieser Analyse ergeben sich weitere Ansätze für Nachnutzungs-Projekte, z.B. ein Masterplan, der u.a. ein städtebauliches Konzept, ein Freiflächenkonzept und ein Zwischennutzungskonzept umfasst. Ein diesbezüglicher Förderantrag wird derzeit von der Bezirksregierung Münster geprüft. 4. Ist es denkbar, die verkehrliche Erschließung des Zechengeländes mit diesen Mitteln zu finanzieren? Nein. Die Mittel der Titelgruppe 70 sind nicht zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen vorgesehen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13290