LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13292 28.10.2016 Datum des Originals: 28.10.2016/Ausgegeben: 03.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5200 vom 29. September 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/13097 Ermittlungen gegen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft Auermühle in Leverkusen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Leverkusen sorgen kriminelle Machenschaften in einer jüngst geschlossenen Flüchtlingseinrichtung für Aufsehen. Mehrere ehemalige Bewohner sollen gewerbsmäßig Sportbekleidung gestohlen und verkauft haben, schreibt etwa die Rheinische Post am 22. September 2016. Anfang September sollen die Vorgänge der Polizei bekannt geworden sein. Besonders erschreckend ist, dass auch Mitarbeiter der Sicherheitsfirma zu den Verdächtigen gehören sollen . Die Malteser, die die Anlage betreut haben, zeigen sich indes entsetzt und fordern harte Strafen gegen die Täter. Dass die Polizei die Verhaftungen nicht öffentlich machte und die Einrichtung Mitte September durch die Bezirksregierung plötzlich geschlossen wurde, trifft auf großes Unverständnis. So wurde der Eindruck erweckt, man wolle die Ausmaße und die Vorkommnisse vertuschen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5200 mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13292 2 1. Welche Taten werden den Beschuldigten konkret zur Last gelegt? (Bitte detailliert ausführen, welche konkreten Beschuldigungen vorliegen.) 2. Wer sind die Tatverdächtigen? (Bitte für die beschuldigten Flüchtlinge Geschlecht , Alter, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Ankunftsdatum in Deutschland, Wohnort und Vorstrafen angeben. Bitte für alle anderen Beschuldigten Geschlecht , Alter, Nationalität, Wohnort und Vorstrafen und Rolle/Aufgabe in der Flüchtlingsunterkunft angeben.) Daten zur Beantwortung der Fragen 1. und 2. ergeben sich aus der Anlage. 3. Warum wurde die Einrichtung „Auermühle“ kurzfristig geschlossen? Im Jahr 2015 hat Nordrhein-Westfalen rund 330.000 Flüchtlinge zumindest kurzfristig unterbringen müssen. Um die Aufnahme und die Unterbringung sicherzustellen, wurden die Kapazitäten durch das Land mit Unterstützung der Kommunen innerhalb weniger Monate von rund 14.000 Plätzen im Juli 2015 auf rund 85.000 Plätze im Dezember 2015 aufgestockt. Eine hinsichtlich der Flüchtlingszugänge deutlich beruhigte Situation bietet jetzt die Möglichkeit, ausreichende Unterbringungskapazitäten mit einheitlichen Unterbringungsstandards zu etablieren und den Abbau kosten- und sanierungsintensiver Einrichtungen voranzubringen. Ziel der Landesregierung ist ein regional ausgewogenes und wirtschaftliches System, das sich flexibel auf Veränderungen einstellen kann. Dabei wird eine gleichmäßige Verteilung der Kapazitäten auf die einzelnen Regierungsbezirke angestrebt. Im Rahmen dieser Umstrukturierungen erfolgte auch die vorzeitige Schließung der Einrichtung Leverkusen Auermühle vor dem noch im letzten Jahr geplanten Ende zum 31. Dezember 2016. 4. Warum wurde der Vorgang durch die Polizei nicht öffentlich gemacht? (Bitte erläutern , warum die Kommunikationspolitik der Polizei nach der Silvesternacht nun doch wieder defensiver und verschlossener wird.) Um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden, wurde in enger Abstimmung mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft entschieden, zunächst auf Veröffentlichungen in der Sache zu verzichten . 5. Welche Konsequenzen erwarten die Täter im Falle einer Verurteilung? (Bitte juristische Möglichkeiten und ggf. Auswirkungen auf das Bleiberecht des Täter oder die Zulassung zum Arbeiten in der Sicherheitsbranche schildern.) Die rechtliche Einordnung strafbaren Verhaltens obliegt zunächst der Staatsanwaltschaft und im Weiteren gegebenenfalls dem erkennenden Gericht. Eine Prognose zu den zu erwartenden Konsequenzen für Tatverdächtige verbietet sich bereits mit Blick auf die durch Artikel 97 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter . Etwaige aufenthaltsrechtliche Konsequenzen im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung ausländischer Staatsangehöriger hängen sowohl von Art und Höhe der verhängten Strafe wie auch dem Aufenthaltsstatus, der Aufenthaltsdauer und von persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet ab. Ein Automatismus zwischen Straffälligkeit und Verlust des Aufenthaltsrechts besteht nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13292 3 Eine strafrechtliche Verurteilung kann zur Ausweisung (Verlust bestehender Aufenthaltsrechte und befristete Erteilungssperre) und zur Abschiebung führen. Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt (§ 53 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz ). Welche Auswirkungen Verurteilungen auf die Zulassung zu einer Tätigkeit in der Sicherheitsbranche haben, kann pauschal nicht beantwortet werden. In den Landesaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende dürfen nach aktueller Erlasslage nur Personen beschäftigt werden, denen die Bezirksregierung Arnsberg nach einer Unbedenklichkeitsüberprüfung unter Einbeziehung von Polizei und Verfassungsschutz eine Freigabe erteilt hat. Eine Freigabe wird insbesondere dann nicht erteilt, wenn eine Person wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 8 PolG NRW oder wegen sonstiger Delikte verurteilt wurde, die auf eine fehlende persönliche Eignung schließen lassen. Werden im Nachhinein Erkenntnisse gewonnen, welche die Zuverlässigkeit des Sicherheitsdienstmitarbeiters in Frage stellen, wird diese Person unverzüglich für den weiteren Einsatz in den Landesunterkünften gesperrt. lfd.-Nr. Alter zur Tatzeit m/w Nationalität Tätigkeit in der Unterkunft Wohnort zur Tatzeit Straftat Vorstrafen Aufenthaltsstatus in Deutschland seit 1 23 m marokkanisch Kerpen Hehlerei unbekannt Aufenthaltsgestattung 14.11.2015 2 18 m marokkanisch Leverkusen Diebstahl, Hehlerei Von der Verfolgung im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Diebstahls im Februar 2016 wurde gemäß § 45 Abs. 1 JGG abgesehen Asylantrag gestellt 21.12.2015 3 25 m algerisch Leverkusen Diebstahl, Hehlerei Verurteilung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; rechtskräftig seit dem 21.07.2016 Asylantrag gestellt 06.01.2016 4 25 m algerisch Leverkusen Diebstahl, Hehlerei unbekannt Aufenthaltsgestattung 12.06.2016 5 19 m syrisch Leverkusen Hehlerei unbekannt Aufenthaltsgestattung 06.01.2016 6 23 m algerisch Leverkusen Hehlerei unbekannt Aufenthaltsgestattung 12.06.2016 7 27 m algerisch Leverkusen Hehlerei unbekannt Aufenthaltsgestattung 03.01.2016 8 21 m guineisch Leverkusen Hehlerei unbekannt unbekannt unbekannt 9 23 m irakisch Sicherheitsdienst Köln Hehlerei unbekannt Niederlassungserlaubnis 13.03.2000 10 50 m deutsch Sicherheitsdienst Mönchengladbach Hehlerei unbekannt entfällt entfällt 11 43 m kongolesisch Sicherheitsdienst Leverkusen Hehlerei unbekannt unbekannt 28.02.1993 12 23 m deutsch Sicherheitsdienst Leverkusen Hehlerei unbekannt entfällt entfällt 13 38 m kongolesisch Sicherheitsdienst Leverkusen Hehlerei unbekannt unbekannt unbekannt 14 40 w deutsch Reinigungskraft Leverkusen Hehlerei Verurteilung vor knapp 13 Jahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. entfällt entfällt 15 37 w deutsch Reinigungskraft Leverkusen Hehlerei unbekannt entfällt entfällt 16 44 m griechisch Einrichtungsmitarbeiter Leverkusen Hehlerei unbekannt EU-Bürger entfällt 17 28 w deutsch Einrichtungsmitarbeiter Köln Hehlerei unbekannt entfällt entfällt 18 40 m deutsch Einrichtungsmitarbeiter Köln Hehlerei unbekannt entfällt entfällt Anlage: Kleine Anfrage 5200 Tatverdächtige / Reinungsfirma Tatverdächtige / Einrichtungsmitarbeiter Tatverdächtige / Sicherheitsdienst Tatverdächtige Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13292