LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13351 03.11.2016 Datum des Originals: 03.11.2016/Ausgegeben: 08.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5182 vom 28. September 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/13073 Warum wird im landesweiten Bericht 2016 zu den Lernstandserhebungen in Klasse 8 eine transparente Aufschlüsselung der Ergebnisse der sogenannten „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ verhindert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Lernstandserhebungen in Klasse 8 stellen ein wichtiges Instrument dar, um die erreichten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erfassen. Hierzu hatte die Landesregierung in der Vergangenheit erklärt, „eine schulübergreifende Standortbestimmung der erreichten Leistungen vorzunehmen. Die Ergebnisse geben Hinweise auf Stärken und Schwächen der Lerngruppen und unterstützen die Unterrichtsentwicklung.“ Wenn eine „schulübergreifende Standortbestimmung “ ermöglicht werden soll, muss eine entsprechende Transparenz vorherrschen. Daher ist es wichtig, dass positive, aber auch ggf. problematische Ergebnisse nicht verschleiert werden. Die rot-grüne Landesregierung hat allerdings sowohl auf regionaler als auch auf Landesebene eine neue Auswertungskategorie gebildet. So werden die Ergebnisse für die von Rot-Grün sogenannten Schulformen des „längeren gemeinsamen Lernens“ zusammengefasst . Eine solche Kategorie fußt offenkundig jedoch nicht auf den schulgesetzlichen Definitionen von Schulformen oder Bildungsgängen, sondern es handelt sich um ein parteipolitisch motiviertes „Wording“. Im gerade veröffentlichten Bericht „Lernstandserhebungen in Klasse 8, Allgemeine Informationen und Ergebnisse des Durchgangs 2016 in Nordrhein-Westfalen“ tauchen z.B. die Schulform Gesamtschule oder auch die Schulform Sekundarschule namentlich und mit Darstellung der Ergebnisse überhaupt nicht auf, obwohl sie im Schulgesetz verankert sind. Auch „Schulversuchsschulen“ wie Gemeinschaftsschulen, die Rot-Grün bei öffentlichen Äußerungen unter „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ subsummiert, werden nicht benannt bzw. deren Ergebnisse nicht dargestellt. Dies ist umso irritierender, da etwa die Ergebnisse der Schulform Gesamtschule als langjähriges und natürlich im Schulgesetz verankertes Schulformangebot im entsprechenden Bericht aus dem Jahr 2014 mit den landesweiten dortigen Ergebnissen der Lernstandserhebungen aufgeschlüsselt dargestellt wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13351 2 Ein solches Vorgehen erfolgt, obwohl in dem Bericht ausgeführt wird, dass die Ergebnisse nach „Schulformen bzw. Bildungsgängen“ geordnet seien. Ein „längeres gemeinsames Lernen “ ist aber weder eine Schulform noch ein Bildungsgang. Da bei einer solchen Zusammenfassung die Ergebnisse der Gesamtschulen z.B. mit den Ergebnissen der „Schulversuchsschulen “ der Gemeinschaftsschule, mit Sekundarschulen und letztlich wohl auch „Primus“ zusammengefasst werden, könnte sich der Verdacht aufdrängen, dass hier Ergebnisse verschleiert werden sollen. Gerade, wenn neue Schulformen wie z.B. die Sekundarschulen oder auch mit vielen Privilegien ausgestattete „Schulversuchsschulen“ wie die Gemeinschaftsschulen eingeführt werden, sollten auch deren Ergebnisse im Vergleich zu anderen Schulformen transparent gemacht werden, da der Landesregierung die Ergebnisse vorliegen müssen, weil ansonsten die zusammengefasste Datendarstellung nicht möglich wäre. Als Begründung für ihr intransparentes Vorgehen hat die Landesregierung zuvor auf den Runderlass über Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) verwiesen. Dort sei festgelegt, dass die Schulen bei den Lernstandserhebungen die Ergebnisse der beteiligten Klassen und der Schule mit den Ergebnissen, die im Landesdurchschnitt in den Schulformen, die ähnliche Rahmenbedingungen aufweisen, vergleichen würden (Drucksache 16/9981). Allerdings verschweigt die rot-grüne Landesregierung, dass sie selber den entsprechenden Erlass zeitnah zur damaligen Einführung neuer Schulformen/„Schulversuche“ entsprechend geändert hatte. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass dieses Vorgehen explizit geplant war. Ebenfalls zum Gefühl gewollter Intransparenz der Ergebnisdarstellung trägt bei, dass Kompetenzwerte bei einigen Schulformen nach Grund-, Erweiterungskursen oder Klassenverband aufgeschlüsselt werden, jedoch keine Gesamtdarstellung für die Schulformen erfolgt, obwohl die Daten dem Ministerium offensichtlich vorliegen. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die zentrale Funktion von VERA als einem von vier Elementen der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring liegt in der Unterrichts- und Schulentwicklung jeder einzelnen Schule (vgl. „Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA“, Beschluss der KMK vom 08.03.2012). Für Vergleiche der Leistungsfähigkeit von Schulformen sind Lernstandserhebungen aufgrund ihrer Zielsetzung und konzeptionellen Gestaltung ungeeignet. Lernstandserhebungen sind ein pädagogisches Diagnoseverfahren zur Feststellung, über welche fachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler verfügen. Lehrkräfte der Schule erhalten damit wichtige Hinweise über Stärken und Schwächen ihrer Klassen. Auf dieser Grundlage können gezielte Fördermaßnahmen ergriffen und gestaltet werden. 1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung den angesprochenen Erlass nach 2011 in welcher Form verändert? Der Wortlaut der Änderungen von BASS 12-32 Nr. 4 kann dem RdErl. des MSW vom 25.2.2012 – AZ 533-6-01-04-31995 (ABl. NRW. 03/12, S. 158) entnommen werden. Die Gründe der Änderungen sind der Veröffentlichung des RdErl. im Amtsblatt NRW vorangestellt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13351 3 „Zentrale Lernstandserhebungen sind wichtiger Bestandteil der schulinternen Evaluation und Schulprogrammarbeit. Ergebnisse dieses systematischen Diagnoseverfahrens lassen abgesicherte Aussagen darüber zu, inwieweit fachliche Kompetenzen, die in den länderübergreifenden Bildungsstandards und Kernlehrplänen grundgelegt sind, in Klassen und Lerngruppen bis zum Zeitpunkt der Durchführung erreicht wurden. Sie ermöglichen keine individualdiagnostische Feststellung des Förderbedarfs einzelner Schülerinnen und Schüler. Der RdErl. zur Durchführung der Lernstandserhebungen wurde an diese Konzeption der Lernstandserhebungen angepasst.“ (a.a.O.). 2. Welche Schulformen bzw. „Schulversuche“ fallen bei der Gesamtauswertung der Lernstandserhebungen der Klasse 8 im Landesbericht 2016 unter die „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“? Bei der Gesamtauswertung der Lernstandserhebungen in Klasse 8 im Jahr 2016 wurden bei den Referenzwerten unter der Kategorie „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ die Gesamtschulen, die Gemeinschaftsschulen sowie die Sekundarschulen in integrierter und teilintegrierter Form zusammengefasst. 3. Wie sehen die Ergebnisse der unter „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ zusammengefassten Schulformen/“Schulversuche“ jeweils absolut und ohne Aufschlüsselung z.B. in Grund- und Erweiterungskurse in absoluten Zahlen aus (bitte für die einzelnen Fächer bzw. fachlichen Schwerpunkte jeweils in erbetener Form tabellarisch aufschlüsseln)? Alle Ergebnisse der unter „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ zusammengefassten Schulformen können jeweils in absoluten Zahlen für die Fächer und fachlichen Schwerpunkte der Anlage 1 entnommen werden. 4. Wie bewertet die Landesregierung die jeweiligen landesweiten Ergebnisse der sogenannten „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ im Bericht 2016 zu den Lernstandserhebungen in Klasse 8 (bitte zwischen den im Bericht unter “Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ subsummierten schulgesetzlichen Schulformen /“Schulversuchen“ sowie im Vergleich zu den anderen dort aufgeführten Schulformen unterscheiden)? Für Vergleiche der Leistungsfähigkeit von Schulformen sind Lern-standserhebungen aufgrund ihrer Zielsetzung und konzeptionellen Gestaltung ungeeignet. Die jeweiligen landesweiten Ergebnisse der Gesamtschulen, der Gemeinschaftsschulen sowie der Sekundarschulen in integrierter und teilintegrierter Form im Jahr 2016 zeigen jedoch, dass sich die Zusammenfassung der Ergebnisse zu einem gemeinsamen Referenzwert zur Gewährleistung einer aussagekräftigen schulübergreifenden Standortbestimmung der einzelnen Schulen im selben Maße wie die Bildung von Referenzwerten für die anderen Schulformen bewährt hat. 5. Falls die Landesregierung die in Frage 2 geforderte Darstellung verweigert: Warum verhindert es die rot-grüne Landesregierung, dass ausgerechnet für neu eingeführte Schulformen/“Schulver-suchsschulen“ transparente Daten veröffentlicht werden? Frage 2 wurde von der Landesregierung vollständig beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13351 4 1 Anlage 1 Lernstandserhebungen in Klasse 8 in Nordrhein-Westfalen Durchgang 2016 – Ergebnisse der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens Für Vergleiche der Leistungsfähigkeit von Schulformen sind Lernstandserhebungen aufgrund ihrer Zielsetzung und konzeptionellen Gestaltung ungeeignet. Lernstandserhebungen sind ein pädagogisches Diagnoseverfahren zur Feststellung, über welche fachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler verfügen. Lehrkräfte der Schule erhalten damit wichtige Hinweise über Stärken und Schwächen ihrer Klassen. Auf dieser Grundlage können gezielte Fördermaßnahmen gestaltet werden. In Schulen des längeren gemeinsamen Lernens können in Klasse 8 die drei Fächer sowohl differenziert in Grundkursen (GK) und Erweiterungskursen (EK) als auch binnendifferenziert im Klassenverband auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus unterrichtet werden. Von diesen Möglichkeiten der Fachleistungsdifferenzierungen wird an den Schulen unterschiedlich Gebrauch gemacht . 1. Ergebnisse im Fach Englisch, Hörverstehen Sekundarschule: k.h.N. Niveau 1 Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Grundkurs 34 449 1275 350 11 - Erweiterungskurs - 68 1092 1382 207 127 Gesamtschule: k.h.N. Niveau 1 Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Grundkurs 157 2209 7762 2317 141 43 Erweiterungskurs 11 256 5337 10351 2346 1007 Gemeinschaftsschule: k.h.N. Niveau 1 Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Grundkurs - 55 189 66 - - Erweiterungskurs - 18 198 275 57 27 2. Ergebnisse im Fach Englisch, Leserverstehen Sekundarschule: k.h.N. Niveau 1 Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Grundkurs 141 833 864 268 14 - Erweiterungskurs 8 204 998 1351 258 57 Gesamtschule: k.h.N. Niveau 1 Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Grundkurs 562 4389 5547 1995 122 14 Erweiterungskurs 29 818 5226 10355 2359 521 Gemeinschaftsschule: k.h.N. Niveau 1 Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Grundkurs 10 115 141 51 - - Erweiterungskurs 5 44 173 280 64 9 2 3. Ergebnisse im Fach Deutsch, Leseverstehen Sekundarschule: k.h.N. Niveau 1 Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Klassenverband 46 423 607 741 254 38 Grundkurs 76 517 476 291 64 10 Erweiterungskurs 11 178 380 564 315 42 Gesamtschule: k.h.N. Niveau 1 Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Klassenverband 384 2983 3566 4138 2183 417 Grundkurs 418 2639 2480 1969 504 46 Erweiterungskurs 49 954 2249 4064 2725 541 Gemeinschaftsschule: k.h.N. Niveau 1 Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Klassenverband - 22 33 35 15 - Grundkurs 18 95 100 90 22 - Erweiterungskurs 5 42 100 192 99 14 4. Ergebnisse im Fach Mathematik Sekundarschule: k.h.N. Niveau 1A Niveau 1B Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Grundkurs 102 704 700 444 70 - - Erweiterungskurs 8 173 625 1248 734 121 55 Gesamtschule: k.h.N. Niveau 1A Niveau 1B Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Grundkurs 739 4234 4017 2710 444 23 5 Erweiterungskurs 55 1071 3117 7749 5856 1217 529 Gemeinschaftsschule: k.h.N. Niveau 1A Niveau 1B Niveau 2 Niveau 3 Niveau 4 Niveau 5 Grundkurs 13 114 105 89 9 - - Erweiterungskurs 5 37 78 209 171 34 17 K.h.N = "kein hinreichender Nachweis für das Erreichen des Kompetenzniveaus 1" Die detaillierten inhaltlichen Beschreibungen der Kompetenzniveaus können der Anlage 2 entnommen werden . Um datenschutzrechtliche Bedenken auszuschließen, werden Zellbesetzungen unter 5 nicht angegeben. Seite 1 von 9 Anlage 2 Kompetenzniveaubeschreibungen für die Durchführung der Lernstandserhebungen in Klasse 8 in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 Allgemeine Information Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument, das den Lehrerinnen und Lehrern Informationen bietet, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe verfügen und inwieweit in den untersuchten Teilbereichen die fachlichen Anforderungen der nationalen Bildungsstandards und der Lehrpläne bereits in Jahrgangsstufe 8 erfüllt werden. Durch die Lernstandserhebungen ist somit eine an den Standards orientierte, kriterienbezogene Ergebnisrückmeldung auf der Basis von Kompetenzniveaus möglich. Die Bestimmung von Kompetenzniveaus erfolgt über wissenschaftlich abgesicherte Testverfahren und Aufgaben, die komplexe Kompetenzen wie Leseverständnis oder Problemlösefähigkeit sicht- und messbar machen. Aus dem Antwortverhalten der Schülerinnen und Schüler lassen sich Fähigkeitswerte für die einzelnen Schülerinnen und Schüler bestimmen. Um das Testergebnis für die Adressaten an den Schulen (u. a. Fachkonferenzen) interpretierbar zu machen, wird unter Berücksichtigung von kognitiven Anforderungen der Aufgaben, der notwendigen Lösungsstrategien und der Vorkenntnisse das Kontinuum der Fähigkeitswerte in fachlich beschreibbare Abschnitte unterteilt, die als Kompetenzniveaus bezeichnet werden. Die Anforderungen dieser Niveaus können genau beschrieben werden. Schülerinnen und Schüler, die die Anforderungen eines bestimmten Kompetenzniveaus erfüllen, können hinreichend sicher Testaufgaben des entsprechenden Schwierigkeitsbereichs bewältigen. Sie verfügen auch über die Kompetenzen der darunter liegenden Niveaus. Deutsch – Leseverstehen Niveau 1: Leseverstehen in Ansätzen Die Schülerinnen und Schüler können o isolierte Einzelinformationen und Einzelaussagen finden, o einfache Verbindungen zwischen verschiedenen Informationen herstellen, o einfache Zusammenhänge zwischen Textstellen bzw. Teilinformationen herstellen, o grundlegende Aspekte von Handlungen und Figuren erfassen, o direkte Verbindungen zu Alltagswissen ziehen. Seite 2 von 9 Niveau 2: Einfaches Verstehen Schülerinnen und Schüler auf dem Kompetenzniveau 2 führen – über die in Kompetenzniveau 1 beschriebenen Anforderungen hinaus – einfache Verstehensoperationen aus: Der Text wird im Wesentlichen verstanden, Angaben im Text werden miteinander verglichen und ausgewertet. Die Schülerinnen und Schüler können o Informationen, die über den Text verstreut sind, einander zuordnen, o einzelne Aussagen erklären, o Teilaussagen im Textzusammenhang klären, o einfache literarische Sprache in Alltagssprache übersetzen, o Handlungsabläufe und die Entwicklung von Figuren in einfachen Zusammenhängen erfassen, o auf der Grundlage der Textbearbeitung Schlussfolgerungen ziehen, o grundlegende textsortenspezifische formale, sprachliche und/oder inhaltliche Merkmale erkennen und benennen. Niveau 3: Grundlegendes Leseverstehen Schülerinnen und Schüler, die Kompetenzniveau 3 erreichen, verarbeiten – über die in den Kompetenzniveaus 1 und 2 geforderten Verstehensleistungen hinaus – mehrschichtige Informationen: Der gesamte Text wird inhaltlich angemessen verstanden, Schlüsse können aus den Textaussagen gezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler können o tiefer eingebettete oder indirekt formulierte Informationen finden, o komplexe Verbindungen zwischen Textabschnitten und -aussagen herstellen, o Handlungsabläufe und/oder die Entwicklung von Figuren sicher erfassen, o klare Vorstellungen vom Textsinn äußern, o den Text auf der Basis relevanter Textpassagen in Grundzügen deuten, o Textaussagen und vom Text unabhängiges Wissen (Alltags-/Weltwissen) zu sinnvoll schlussfolgernden eigenen Aussagen verbinden, o formale und sprachliche Merkmale bei der Konstruktion des Textsinns einbeziehen, o die Wirkungsweise eines Textes erkennen und reflektieren. Niveau 4: Differenziertes Leseverstehen Schülerinnen und Schüler, die – über die ersten drei Niveaus hinaus – Kompetenzniveau 4 erreichen, können anspruchsvolle Verarbeitungsprozesse vollziehen. Sie verstehen den gesamten Text auch unter Einbeziehung impliziter Aussagen, prüfen ihr Textverständnis anhand der Textgrundlage und vergleichen es mit anderen Positionen. Die Schülerinnen und Schüler können o komplexe Informationen erschließen sowie zentrale Informationen mit Blick auf den Gesamttext ein- und abgrenzen, o das Handeln und die Entwicklung von literarischen Figuren differenziert bewerten, o Mehrdeutigkeiten in Texten erkennen und benennen, Seite 3 von 9 o begründete Schlussfolgerungen ziehen im Hinblick auf Inhalt und Form eines Textes, o die sprachliche Form von Textaussagen unter Beachtung sprachlicher Nuancen deuten, o die Gesamtdeutung eines Textes auch unter Berücksichtigung von Deutungsalternativen reflektieren, o vom Text unabhängiges Wissen für eine differenzierte Bewertung des Textes nutzen. Niveau 5: Vertieftes Leseverstehen Schülerinnen und Schüler, die – über die ersten vier Niveaus hinaus – Kompetenzniveau 5 erreichen, leisten schwierige Verarbeitungsprozesse in anspruchsvollen und komplexen Kontexten. Neben der Erfassung des ganzen Textes erbringen sie einzelne präzise und differenzierte Interpretationsergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler können o zielgerichtet – in Rückkoppelung zur Aufgabenstellung – lesen und auch schwer zu ermittelnde Informationen finden, o komplexe Informationen erschließen – auch unter Einbeziehung von Alltagsund /oder außertextlichem Weltwissen, o die Gesamtaussage eines komplexen Textes erfassen, o eine klare Einordnung von einzelnen Aussagen eines komplexen Textes in den Gesamtzusammenhang vornehmen, o inhaltliche Aussagen, strukturelle Merkmale und sprachliche Phänomene in komplexen Kontexten erkennen, differenziert erklären und in Beziehung zueinander setzen, o differenziert über Inhalt, Struktur und Sprache des Gesamttextes reflektieren. k. h. N.: Keine oder unvollständige Bearbeitung der Testaufgaben Liegen für eine Schülerin oder einen Schüler keine oder unvollständige Daten vor, ist eine Zuordnung zu den beschriebenen Kompetenzniveaus nicht möglich. Dies wird als „kein hinreichender Nachweis für das Erreichen eines Kompetenzniveaus” bezeichnet, d. h. in diesem Bereich wurden in der Regel vereinzelt Aufgaben gelöst. Die insgesamt geringe Anzahl der gelösten Aufgaben ermöglicht es jedoch nicht, sie mit hinreichender Sicherheit einem Kompetenzniveau zuzuordnen. Seite 4 von 9 Englisch - Leseverstehen Niveau 1: Auffinden bzw. Wiedererkennen von Informationen auf der Textoberfläche Die Schülerinnen und Schüler auf Kompetenzniveau 1 können explizit formulierte Einzelinformationen auffinden bzw. wiedererkennen, indem sie eindeutige Signale/offensichtliche Zusammenhänge (z. B. nahezu identische Formulierung von richtiger Antwort und betreffender Textstelle oder deutliche bildliche Darstellungen) nutzen. Die relevanten Textstellen sind syntaktisch und lexikalisch einfach strukturiert und inhaltlich klar umrissen. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt überwiegend in geschlossenen Aufgabenformaten. Niveau 2: Einfaches Verstehen Die Schülerinnen und Schüler, die Kompetenzniveau 2 erreichen, können über Kompetenzniveau 1 hinaus Einzelinformationen auffinden, die nicht direkt an der Textoberfläche liegen. Dies geht über ein reines Wiedererkennen einzelner sprachlicher Elemente hinaus, da häufig einfache sprachliche Bezüge hergestellt werden müssen. Dabei können sie ggf. Signale, wie z. B. Eigennamen oder Zahlenangaben , und leicht verständliche Schlüsselwörter nutzen. Die relevanten Textstellen sind syntaktisch und lexikalisch einfach strukturiert und inhaltlich klar umrissen. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt in geschlossenen und halboffenen Aufgabenformaten. Niveau 3: Grundlegendes Verstehen und einfaches Schlussfolgern Die Schülerinnen und Schüler, die dieses Niveau erreichen, können über Kompetenzniveau 2 hinaus Informationen im Rahmen relativ klar umrissener Textpassagen finden und verstehen, wobei das Auffinden der relevanten Textstellen nicht durch eindeutige Signale unterstützt wird. Meist sind einfache zusätzliche Verarbeitungsleistungen notwendig, und zwar die Herstellung sprachlicher Bezüge und/oder inhaltsbezogene Verarbeitungsleistungen wie z. B. Schlussfolgern oder Auswählen von Informationen. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt in geschlossenen und halboffenen Aufgabenformaten. Niveau 4: Differenziertes Verstehen und Schlussfolgern Die Schülerinnen und Schüler, die dieses Kompetenzniveau erreichen, können über Kompetenzniveau 3 hinaus mehrschichtige Informationen erfassen und dabei komplexere Verarbeitungsleistungen inhaltlicher und sprachlicher Art erbringen, z. B. erforderliche Schlussfolgerungen ziehen oder Zusammenhänge bewerten. Sie Seite 5 von 9 können zutreffende Bezüge zwischen unterschiedlichen Formulierungen in den Aufgaben und der Textvorlage herstellen. Die Bearbeitung verlangt Global- und Detailverstehen des Lesetextes, Schlussfolgern sowie u. U. das gezielte Ausschließen nicht passender Informationen. Niveau 5: Globales und differenziertes Verstehen sowie komplexes Verarbeiten Die Schülerinnen und Schüler, die dieses Kompetenzniveau erreichen, können über Kompetenzniveau 4 hinaus auch in Texten mit höherer Informationsdichte umfassende, vielschichtige und ggf. über den Text verteilte Informationen verstehen und komplexe Verarbeitungsleistungen inhaltlicher und sprachlicher Art erbringen. Sie lösen Aufgaben zum Leseverstehen auch dann, wenn zur Beantwortung ein Restrukturieren des Sprachmaterials nötig ist. Die Bearbeitung der Aufgaben erfordert genaues Lesen, präzises Detail- und Globalverstehen sowie schlussfolgerndes Lesen. k. h. N.: Keine oder unvollständige Bearbeitung der Testaufgaben Liegen für eine Schülerin oder einen Schüler keine oder unvollständige Daten vor, ist eine Zuordnung zu den beschriebenen Kompetenzniveaus nicht möglich. Dies wird als „kein hinreichender Nachweis für das Erreichen eines Kompetenzniveaus” bezeichnet, d. h. in diesem Bereich wurden in der Regel vereinzelt Aufgaben gelöst. Die insgesamt geringe Anzahl der gelösten Aufgaben ermöglicht es jedoch nicht, sie mit hinreichender Sicherheit einem Kompetenzniveau zuzuordnen. Seite 6 von 9 Englisch – Hörverstehen Niveau 1: Heraushören bzw. Wiedererkennen von Informationen auf der Textoberfläche Die Schülerinnen und Schüler auf Kompetenzniveau 1 können in übersichtlich gestalteten Hörsituationen knappe und einfach strukturierte Informationen auf der Textoberfläche heraushören bzw. wiedererkennen (selektives Hörverstehen), wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird und sprachliche Mittel verwendet werden, die in der Alltagssprache sehr häufig vorkommen. Dabei erkennen sie in der Regel eindeutige Signale (z. B. Eigennamen, Zahlenangaben) und nutzen die Aufgabenstellung, um sich auf bestimmte Schlüsselwörter zu konzentrieren. Niveau 2: Einfaches Verstehen Die Schülerinnen und Schüler, die Kompetenzniveau 2 erreichen, können über Kompetenzniveau 1 hinaus die wichtigsten Informationen in einfachen Hörtexten, die von gängigen Alltagsthemen handeln, verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird. Sie können eng umrissene und explizit formulierte Informationen heraushören und verstehen. Sie können dabei einfache sprachliche – meist lexikalische – Bezüge herstellen und eindeutige Signale nutzen, z. B. Eigennamen oder Zahlenangaben und Schlüsselwörter. Niveau 3: Grundlegendes Verstehen und einfaches Schlussfolgern Die Schülerinnen und Schüler, die dieses Kompetenzniveau erreichen, können über Kompetenzniveau 2 hinaus sowohl allgemeine Aussagen als auch Details in mittelschweren Hörtexten verstehen, sofern diese geläufige Themen des Alltagslebens (z. B. Verabredungen mit Freunden, Schulleben) behandeln. Sie können die in der jeweiligen Aufgabe erfragten Informationen im Rahmen klar umrissener Hörtextstellen finden und verstehen. Das Auffinden dieser Textstellen wird nicht durch eindeutige Signale unterstützt. Sie können zusätzlich einfache Verarbeitungsleistungen sprachlicher und inhaltlicher Art erbringen, z. B. sprachliche Bezüge nutzen und Schlussfolgerungen ziehen, wenn die sprachliche Formulierung der Antwortmöglichkeiten und die Formulierung der entsprechenden Passagen in den Hörtexten nicht übereinstimmen. Dem Weltund Erfahrungswissen der Schülerinnen und Schüler kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Niveau 4: Differenziertes Verstehen und Schlussfolgern Die Schülerinnen und Schüler, die dieses Kompetenzniveau erreichen, können über Kompetenzniveau 3 hinaus in Hörtexten mit teils umfangreicheren und mehrschichtigen Inhalten die wichtigen Aussagen und Details verstehen, wenn Standardsprache und in normaler Geschwindigkeit gesprochen wird. Dabei erbringen sie in Seite 7 von 9 der Regel komplexe Verarbeitungsleistungen inhaltlicher und sprachlicher Art. Verschiedene gehörte Informationen, die zum Teil über mehrere Textstellen verteilt sind, müssen zusammengefasst werden, um daraus ggf. Schlussfolgerungen – auch auf abstrakterem Niveau – zu ziehen. Zudem müssen nicht passende Informationen explizit ausgeschlossen werden. Sprachlich können sie ggf. unterschiedliche Formulierungen in den Aufgaben und dem Hörtext verstehen und die erforderlichen Bezüge herstellen. Insgesamt können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Hörverstehensstile nutzen und somit ein detailliertes Verstehen einzelner Aspekte oder ein anspruchsvolleres globales Verstehen nachweisen. Niveau 5: Globales und differenziertes Verstehen sowie komplexes Verarbeiten Die Schülerinnen und Schüler, die dieses Kompetenzniveau erreichen, können über Kompetenzniveau 4 hinaus Hörtexte, die komplexere Gedankengänge und eine höhere Informationsdichte enthalten, umfassend verstehen. Sie nutzen unterschiedliche Hörverstehensstile, beweisen dabei präzises Detail- oder Globalverstehen und erbringen komplexe Verarbeitungsleistungen inhaltlicher und sprachlicher Art. Dabei müssen zahlreiche in kurzer Zeit gehörte Informationen zusammengezogen und analysiert werden. Sprachlich unterscheiden sich die Antwortoptionen deutlich von den relevanten Hörtextpassagen. Folglich sind komplexe sprachliche Verarbeitungsprozesse für das Verstehen erforderlich. k. h. N.: Keine oder unvollständige Bearbeitung der Testaufgaben Liegen für eine Schülerin oder einen Schüler keine oder unvollständige Daten vor, ist eine Zuordnung zu den beschriebenen Kompetenzniveaus nicht möglich. Dies wird als „kein hinreichender Nachweis für das Erreichen eines Kompetenzniveaus” bezeichnet, d. h. in diesem Bereich wurden in der Regel vereinzelt Aufgaben gelöst. Die insgesamt geringe Anzahl der gelösten Aufgaben ermöglicht es jedoch nicht, sie mit hinreichender Sicherheit einem Kompetenzniveau zuzuordnen. Seite 8 von 9 Mathematik Niveau 1A: Einschrittige Operationen mit natürlichen Zahlen durchführen; sehr einfache Beziehungen zwischen Zahlen und vertrauten Größen herstellen; Informationen aus sehr einfachen, bekannten Texten oder Darstellungen verwenden; Standardverfahren auf sehr einfachem Niveau anwenden; unterschiedliche Wahrscheinlichkeiten bei einfachen, vertrauten Zufallsexperimenten erkennen; sehr einfache Standardmodelle in anschaulichen Alltagssituationen anwenden; einfache ebene bzw. räumliche Objekte benennen und skizzieren; Anzahlen in sehr einfachen Kontexten bestimmen; Niveau 1B: Informationen aus bekannten Texten und Darstellungen verwenden; Argumentationen in überschaubaren Sachverhalten nachvollziehen; Beziehungen zwischen Körpern und vertrauten Netzen herstellen; Routineverfahren bei bekannten geometrischen oder algebraischen Objekten und Darstellungen verwenden; mit einfachen Formeln und vertrauten Symbolen umgehen; einfache Standardmodelle in vertrauten Sachsituationen anwenden; Wahrscheinlichkeiten bei vertrauten Zufallsexperimenten bestimmen; Niveau 2: Einfache, vertraute Problemlösestrategien anwenden; einfache Standardargumentationen wiedergeben; wenigschrittige direkt umsetzbare Operationen mit einfachen Zahlen in Sachsituationen durchführen; einfache Beziehungen zwischen Mathematik und Sachsituation herstellen; Darstellungen verwenden und erstellen; einfache geometrische Konstruktionen durchführen; Informationen aus Texten und Darstellungen entnehmen und verarbeiten; elementares begriffliches Wissen wiedergeben; direkt umsetzbare Modellierungen vornehmen; wenigschrittige Standardverfahren anwenden; Niveau 3: Einfache Argumentationen in überschaubaren Kontexten durchführen; naheliegende Problemlösestrategien anwenden; wenigschrittige Modellierungen in vertrauten Kontexten vornehmen; einfache geometrische Zusammenhänge analysieren; Beziehungen zwischen verschiedenen mathematischen Darstellungen herstellen; einschrittige Operationen mit Variablen, Termen, Gleichungen und Funktionen durchführen; wenigschrittige Operationen mit Zahlen und Größen variabel durchführen ; überschaubare Lösungswege verständlich darlegen; Seite 9 von 9 Niveau 4: Mehrschrittige Argumentationen selbst entwickeln; selbst entwickelte Problemlösestrategien anwenden; mehrschrittige Modellierungen in komplexen Realsituationen durchführen; eigene Darstellungen zielgerichtet erstellen; mehrschrittige Operationen mit Variablen, Termen, Gleichungen und Funktionen durchführen; Informationen aus längeren mathematikhaltigen Texten und ungewohnten Darstellungen zielgerichtet entnehmen; Niveau 5: Komplexe Argumentationen entwickeln und bewerten; anspruchsvolle Problemlösestrategien anwenden und reflektieren; mehrschrittige komplexe Modellierungen vornehmen und beurteilen; komplexe Darstellungen anfertigen oder kritisch beurteilen; Algebraisierungen durchführen; Sinn entnehmend Informationen aus komplexen Texten und Darstellungen gewinnen; komplexe innermathematische Verfahren anwenden und beurteilen; k. h. N.: Keine oder unvollständige Bearbeitung der Testaufgaben Liegen für eine Schülerin oder einen Schüler keine oder unvollständige Daten vor, ist eine Zuordnung zu den beschriebenen Kompetenzniveaus nicht möglich. Dies wird als „kein hinreichender Nachweis für das Erreichen eines Kompetenzniveaus” bezeichnet, d. h. in diesem Bereich wurden in der Regel vereinzelt Aufgaben gelöst. Die insgesamt geringe Anzahl der gelösten Aufgaben ermöglicht es jedoch nicht, sie mit hinreichender Sicherheit einem Kompetenzniveau zuzuordnen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13351