LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13355 03.11.2016 Datum des Originals: 03.11.2016/Ausgegeben: 08.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5201 vom 27. September 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/13098 Zentrale Rückkehrkoordination Nordrhein-Westfalen (ZRK NRW) Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land hat zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden bei der Rückführung von Asylbewerbern zum 01.06.2016 die ZRK NRW eingerichtet, angesiedelt bei der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld. Die ZRK soll zusätzlich zu den drei ZAB den Kommunen fachliche und organisatorische Hilfe leisten. Nach Angaben des MIK NRW bündelt sie „bisherige Unterstützungsleistungen bei der Rückführung, wie Flug- und Transportmanagement und steht den Kommunen als zentraler Ansprechpartner für alle Rückkehrfragen, also auch für Fragen der freiwilligen Rückkehr, zur Verfügung.“ Außerdem betreut die ZRK das Meldewesen für Rückkehrfälle in Staaten, die als sichere Herkunftsländer gelten, etwa die Balkanstaaten, Georgien und Armenien. Die ZRK vermittelt Informationen und Ansprechpartner, unterstützt bei freiwilligen Ausreisen, etwa bei der Beschaffung von Reisedokumenten, bei Einsatzplanung, Zugriff und Transport. Auch bei Fragen zur Vollzugshilfe durch die Polizei wird vermittelt. Zudem wird eine Informationssammlung aufgebaut, etwa zu medizinischen Fragen usw. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5201 mit Schreiben vom 3. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: In meinem schriftlichen Bericht zur Sitzung des Innenausschusses am 08. September 2016 und zur Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 09. September 2016 ist das „Integrierte Rückkehrmanagement NRW“ inklusive der Aufgaben der Zentralen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13355 2 Rückkehrkoordination Nordrhein-Westfalen (ZRK NRW) dargestellt worden (Vorlagen 16/4221 und 16/4226). Auf diese Gesamtdarstellung wird verwiesen. Das Land finanziert neben den drei Zentralen Ausländerbehörden (ZAB), die die Kommunen bei Rückführungen unterstützen, nunmehr neu die zum 01.06.2016 bei der ZAB Bielefeld implementierte ZRK NRW, die den Ausländerbehörden als Ansprechpartner sowie Bündelungs- und Koordinierungsstelle für Rückkehrmaßnahmen zur Verfügung steht. Zugleich wird die erfolgreiche freiwillige Rückkehr- und Reintegrationsförderung verstärkt. 1. Wer ist bei der ZRK NRW beschäftigt? (Bitte Anzahl der Mitarbeiter, konkrete Aufgaben-verteilung und bisherige Behördenzugehörigkeit / Tätigkeiten auflisten.) 2. In welchem Zeitraum innerhalb der Woche ist die ZRK NRW in welcher Zusammensetzung besetzt? 3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der ZRK NRW mit der ZAB Bielefeld sowie den beiden anderen ZAB in Köln und Dortmund? (z.B. regelmäßige Koordinationsgespräche?) Die Antwort auf die Fragen 1 bis 3 wird wegen des Sachzusammenhangs zusammengefasst. Zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden arbeiten die drei Zentralen Ausländerbehörden täglich zusammen. Die ZRK NRW erweitert noch einmal diesen effektiven Unterstützungsrahmen. Die ZRK NRW ist zu den üblichen Bürostunden erreichbar. Im Fall einer Ortsabwesenheit, Krankheit oder Urlaub ist eine qualifizierte Vertretung sichergestellt. Für die ZRK sind zunächst zwei Stellen vorgesehen. Eine Stelle ist bereits seit dem 01.07.16 mit einem Mitarbeiter, der langjährige Erfahrung in Ausländerangelegenheiten mitbringt, besetzt. Die zweite Stelle wird voraussichtlich im Dezember 2016 besetzt werden. Die ZRK NRW ist als Aufgabeneinheit integraler Bestandteil der ZAB Bielefeld und hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung eng mit den Mitarbeiter(innen) der ebenfalls bei der ZAB Bielefeld angesiedelten Zentralstelle für Flugabschiebung (ZFA) vernetzt. Die ZRK NRW ist in regelmäßige Telefonschaltkonferenzen des MIK NRW mit den Zentralen Ausländerbehörden, der Bezirksregierung Arnsberg und der Polizei eingebunden und nimmt an den Sitzungen der Steuerungsgruppe Rückkehrmanagement teil. Ein derzeitiger Schwerpunkt der ZRK NRW ist der Aufbau und Betrieb eines Meldewesens für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer aus den Schwerpunktstaaten (Westbalkanstaaten, Armenien und Georgien), vgl. Erlass v. 21.06.2016. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13355 3 4. Wie viele Fälle von Abschiebungen bzw. freiwilligen Ausreisen hat die ZRK NRW bereits koordiniert? (Bitte aktuelle gemeldete Fälle von freiwilliger Ausreise / rückführbaren Personen nennen sowie für Flugabschiebung angemeldete Personen / durchgeführte Flugabschiebungen, für freiwillige Rückkehr angemeldete Personen / erfolgte freiwillige Rückkehr; dabei auch Zielstaat und Alter der Personen angeben. Zudem bitte die jährlichen Gesamtzahlen der Rückführungen für die Jahre 2010 bis heute in absoluten und prozentualen Zahlen wiedergeben.) In der Zeit vom 01.07.-17.10.2016 hat die ZRK NRW die folgenden freiwilligen Ausreisen bzw. Abschiebungen koordiniert: a) freiwillige Rückkehr Erfolgte freiwillige Rückkehr: 1.141 Personen, darunter Albanien: 613 (unter 18 = 243, 18-65 = 369, über 65 = 1) Bosnien u. Herzeg.: 33 (unter 18 = 18, 18-65 = 14, über 65 = 1) Montenegro: 1 (unter 18 = 1, 18-65 = 0, über 65 = 0) Mazedonien: 139 (unter 18 = 51, 18-65 = 87, über 65 = 1) Kosovo: 116 (unter 18 = 47, 18-65 = 68, über 65 = 1) Serbien: 230 (unter 18 = 99, 18-65 = 128, über 65 = 3) Armenien: 5 (unter 18 = 1, 18-65 = 4, über 65 = 0) Georgien: 4 (unter 18 = 1, 18-65 = 3, über 65 = 0) Weitere aktuell für freiwillige Rückkehr angemeldete Personen: 642 b) Abschiebungen Durchgeführte Abschiebungen insgesamt: 325 Albanien: 132 (unter 18 = 56, 18-65 = 75, über 65 = 1) Bosnien u. Herzeg.: 5 (unter 18 = 2, 18-65 = 3, über 65 = 0) Montenegro: 0 (unter 18 = 0, 18-65 = 0, über 65 = 0) Mazedonien: 64 (unter 18 = 27, 18-65 = 37, über 65 = 0) Kosovo: 55 (unter 18 = 22, 18-65 = 33, über 65 = 0) Serbien: 51 (unter 18 = 16, 18-65 = 34, über 65 = 1) Armenien: 6 (unter 18 = 0, 18-65 = 6, über 65 = 0) Georgien: 12 (unter 18 = 3, 18-65 = 9, über 65 = 0) Zur Flugabschiebung angemeldete Personen: 255, darunter durchgeführte Flugabschiebungen: 155 in Bearbeitung/Prüfung: 85 untergetaucht: 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13355 4 Die jährlichen Gesamtzahlen der Rückführungen für die Jahre 2010 bis heute in absoluten Zahlen (Quellen: Bundespolizei, IOM): NW Abschiebung % freiwillige Rückkehr % Ausreisen Gesamt % 2010 1.922 . 1.191 . 3.113 . 2011 1.870 -2,71% 1.772 48,78% 3.642 16,99% 2012 2.025 8,29% 2.075 17,10% 4.100 12,58% 2013 2.499 23,41% 2.975 43,37% 5.474 33,51% 2014 2.929 17,21% 3.570 20,00% 6.499 18,72% 2015 4.395 50,05% 7.814 118,88% 12.209 87,86% 30.09.2016 3.791 . 13.087 . 16.878 . Bund Abschiebung % freiwillige Rückkehr % Ausreisen Gesamt % 2010 7.558 . 4.480 . 12.038 . 2011 7.917 4,75% 6.319 41,05% 14.236 18,26% 2012 7.651 -3,36% 7.546 19,42% 15.197 6,75% 2013 10.198 33,29% 10.251 35,85% 20.449 34,56% 2014 10.884 6,73% 13.574 32,42% 24.458 19,60% 2015 20.888 91,91% 35.514 161,63% 56.402 130,61% 30.09.2016 19.914 . 44.521 . 64.435 . 5. Welche konkreten Abschiebehindernisse hat die ZRK NRW bereits erfasst sowie beseitigt? Der Schwerpunkt der Tätigkeit der ZRK NRW liegt aktuell auf der Organisation und Begleitung freiwilliger Ausreisen sowie der Betreuung des Meldesystems (vgl. Antwort zu Frage 4). Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13355