LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13358 04.11.2016 Datum des Originals: 03.11.2016/Ausgegeben: 09.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5205 vom 5. Oktober 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/13118 Wie kommt die Landesregierung zu der Auffassung, dass „Kein Kind zurücklassen“ wirkt und sich rechnet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Anfang 2012 wird in 18 Modellkommunen das Projekt „Kein Kind zurücklassen“ durchgeführt. In einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 29. August 2014 anlässlich der Zwischenevaluation von „Kein Kind zurücklassen“ hieß es: „Die gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse, was für die Kinder gut ist, aber eben auch, wie sich durch den konsequent vorbeugenden Ansatz soziale Folgekosten vermeiden lassen und wie Geld de facto sinnvoller ausgegeben werden kann, sollen im nächsten Schritt allen Kommunen in NRW zur Verfügung gestellt werden.“ Dieser nächste Schritt sollte nun mit dem Abschlussbericht von „Kein Kind zurücklassen“ erfolgen. Auf der aus diesem Anlass am 2. Juni 2016 stattgefundenen Pressekonferenz zum Abschlussbericht von „Kein Kind zurücklassen“ wurde verkündet, dass „Kein Kind zurücklassen“ kein Sparprogramm sei und die Vermeidung sozialer Folgekosten noch nicht beziffert werden könne. Dennoch erklärte Ministerpräsidentin Kraft, dass „Kein Kind zurücklassen“ wirke und sich rechnen würde. Dies sei aus der erfolgreichen Auswertung der Vorhaben in 18 Modellkommunen hervorgegangen. Auf dieser Pressekonferenz wurde eine Pressemappe ausgeteilt, in der für insgesamt 10 Modellkommunen Beispiele für eine erfolgreiche Auswertung der Maßnahmen beigefügt waren. Diese Sammlung von Beispielen ist auch auf den Seiten des Ministeriums für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport abrufbar (https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/2016-06-02_pressemappe- 2_kommunale_beispiele.pdf). In den genannten Beispielen wurden dabei jedoch in der Regel absolute oder relative Daten genannt, die oftmals Bezugsgrößen vermissen lassen, um den Erfolg der Maßnahmen tatsächlich bewerten zu können. So können beispielsweise große relative Steigerungen aus LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13358 2 minimalen absoluten Steigerungen resultieren. Außerdem sind Maßnahmen aufgelistet, die bereits vor 2012, also vor dem Beginn des Projekts „Kein Kind zurücklassen“, gestartet wurden. Die Aussagekraft dieser Veränderungen bezüglich „Kein Kind zurücklassen“ ist dadurch in Frage gestellt. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5205 mit Schreiben vom 3. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Auf der am 2. Juni stattgefundenen Pressekonferenz zum Abschlussbericht des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ wurde zur Information der Presse eine Pressemappe mit einer Sammlung von Unterlagen bereitgestellt. Sie enthielt den Bericht zur fachlichen Begleitung der Modellkommunen, den zusammenfassenden Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung, die Pressemitteilung vom 2. Juni und darüber hinaus eine Auswahl kommunaler Beispiele aus zehn von 18 Kommunen als Handreichung für die Berichterstattung. Die Publikationen stehen unter www.kein-kind-zuruecklassen.de zur Verfügung. 1. Wer hat die in der Pressemappe vom 2. Juni aufgelisteten Daten ausgewählt bzw. erhoben? Siehe Vorbemerkung. Sofern die Fragesteller die Auswahl kommunaler Beispiele meinen, wurden die Daten von den Kommunen erhoben und ausgewählt. 2. Wer hat die in der Pressemappe vom 2. Juni aufgelisteten Daten ausgewertet bzw. kam anhand dieser zu der Auffassung, dass die Maßnahmen von „Kein Kind zurücklassen“ wirken bzw. sich rechnen? Sofern die Fragesteller die Auswahl kommunaler Beispiele meinen, sind die Kommunen Urheber der Daten und haben diese zur Veröffentlichung freigegeben. Die Landesregierung wie auch die beteiligten Kommunen kommen nach Würdigung des gesamten Verlaufs des Modellvorhabens und der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zu dem Schluss, dass Prävention wirkt und sich langfristig rechnet. 3. Hält die Landesregierung es unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten für ausreichend, den Erfolg einer Maßnahme auf Basis von Werten zu verkünden, bei denen die gleichzeitige Angabe sowohl der relativen als auch der absoluten Entwicklung der zurückliegenden Jahren fehlt? 4. Hält die Landesregierung es unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten für ausreichend, den Erfolg einer Maßnahme auf Basis von Werten zu verkünden, die nicht mit entsprechenden Werten ähnlich gelagerter Kommunen oder des Landesdurchschnitts verglichen wurden? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13358 3 Bei der Bewertung des Erfolges des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ stützt die Landesregierung ihre Auffassung auf die Expertisen der zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Rahmen der Begleitforschung umfangreiche Untersuchungen angestellt und den aktuellen Forschungsstand einbezogen haben, sowie auf die Rückmeldungen aus allen Modellkommunen. Über den zusammenfassenden Ergebnisbericht der Begleitforschung hinaus sind die Untersuchungsansätze durch die Bertelsmann Stiftung veröffentlicht worden und stehen unter www.kein-kind-zuruecklassen.de zur Verfügung. Bei der im Rahmen der Pressekonferenz zur Verfügung gestellten Auswahl kommunaler Beispiele handelt es sich um die Dokumentation von Maßnahmen der jeweiligen Kommune, die auch ohne weitere Vergleiche hinreichend aussagekräftig sind. 5. Inwieweit hält die Landesregierung es für vertretbar, dass Maßnahmen, die vor 2012 und damit vor dem Start von „Kein Kind zurücklassen“ begonnen wurden, zum Maßnahmenportfolio von „Kein Kind zurücklassen“ gezählt werden? Die Maßnahmen, die vor 2012 begonnen wurden, belegen grundsätzlich die Wirkung von Prävention, unabhängig vom Datum ihres Beginns. Im Rahmen von „Kein Kind zurücklassen!“ wurden bestehende Maßnahmen in den Blick genommen und im Verlauf neue initiiert. Hierzu hat die Landesregierung mehrere Fachberichte und Fachmagazine veröffentlicht. Diese stehen unter www.kein-kind-zuruecklassen.de zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13358