LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13374 04.11.2016 Datum des Originals: 03.11.2016/Ausgegeben: 09.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5221 vom 5. Oktober 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke, Dr. Björn Kerbein und Henning Höne FDP Drucksache 16/13134 Wie kommt die Landesregierung zu der Auffassung, dass „Kein Kind zurücklassen“ in Münster wirkt und sich rechnet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Anfang 2012 wird in 18 Modellkommunen das Projekt „Kein Kind zurücklassen“ durchgeführt . In einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 29. August 2014 anlässlich der Zwischenevaluation von „Kein Kind zurücklassen“ hieß es: „Die gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse, was für die Kinder gut ist, aber eben auch, wie sich durch den konsequent vorbeugenden Ansatz soziale Folgekosten vermeiden lassen und wie Geld de facto sinnvoller ausgegeben werden kann, sollen im nächsten Schritt allen Kommunen in NRW zur Verfügung gestellt werden.“ Dieser nächste Schritt sollte nun mit dem Abschlussbericht von „Kein Kind zurücklassen“ erfolgen. Auf der aus diesem Anlass am 2. Juni 2016 stattgefundenen Pressekonferenz zum Abschlussbericht von „Kein Kind zurücklassen“ wurde verkündet, dass „Kein Kind zurücklassen“ kein Sparprogramm sei und die Vermeidung sozialer Folgekosten noch nicht beziffert werden könne. Dennoch erklärte Ministerpräsidentin Kraft, dass „Kein Kind zurücklassen“ wirke und sich rechnen würde. Dies sei aus der erfolgreichen Auswertung der Vorhaben in 18 Modellkommunen hervorgegangen. Auf dieser Pressekonferenz wurde eine Pressemappe ausgeteilt, in der für insgesamt 10 Modellkommunen Beispiele für eine erfolgreiche Auswertung der Maßnahmen beigefügt waren. Diese Sammlung von Beispielen ist auch auf den Seiten des Ministeriums für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport abrufbar (https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset /document/2016-06-02_pressemappe-2_kommunale_beispiele.pdf). Somit liegen für 8 Kommunen keine Auswertungen vor, eine dieser Kommunen ist Münster. Dies wirft die Frage auf, ob und wie die Landesregierung zu der Auffassung kommt, dass „Kein Kind zurücklassen“ in Münster wirkt und sich rechnet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13374 2 Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5221 mit Schreiben vom 3. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin beantwortet. 1. Warum wurden in der Pressemappe vom 2. Juni 2016 keine Angaben zur Wirksamkeit von „Kein Kind zurücklassen“ für Münster gemacht? 2. Wie haben sich die für Münster im Zuge von „Kein Kind zurücklassen“ erhobenen und ausgewerteten Daten, die nicht in der Pressemappe vom 2. Juni veröffentlicht wurden, entwickelt (bitte in relativen und absoluten Größen mit geeigneten Vergleichswerten angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Auf der am 2. Juni stattgefundenen Pressekonferenz zum Abschlussbericht des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ wurde zur Information der Presse eine Pressemappe mit einer Sammlung von Unterlagen bereitgestellt. Sie enthielt den Bericht zur fachlichen Begleitung der Modellkommunen, den zusammenfassenden Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung, die Pressemitteilung vom 2. Juni und darüber hinaus eine Auswahl kommunaler Einzelbeispiele aus zehn von 18 Kommunen als Handreichung für die Berichterstattung. Der Bericht zur fachlichen Begleitung des Lernnetzwerks und der Modellkommunen und der zusammenfassende Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung geben einen ausführlichen Überblick über Beispiele der Präventionsarbeit – auch aus Münster. Die Publikationen stehen unter www.kein-kind-zuruecklassen.de zur Verfügung . 3. Auf Basis welcher Daten kommt die Landesregierung zu der Auffassung, dass „Kein Kind zurücklassen“ auch in Münster wirkt bzw. sich rechnet? Nach Würdigung des gesamten Verlaufs des Modellvorhabens in allen Kommunen – und damit auch in Münster – kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass Prävention wirkt und sich langfristig rechnet. Die Begleitforschung bestätigt zudem, dass die Präventionspolitik des Landes in den Kommunen angekommen ist. Prävention ist inzwischen kommunale Praxis und ein zentrales Thema der Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung - besonders in den Modellkommunen , aber auch in den Kommunen in NRW insgesamt. Drei Viertel (75,2%) der von der Bertelsmann Stiftung befragten Dezernenten gaben an, dass das Thema „Prävention“ einen hohen oder sehr hohen Stellenwert in ihrer Kommune genießt. Dieser Wert lag vor fünf Jahren – vor dem Start des Programms – nur bei 38,6 Prozent. In allen Modellkommunen sind Präventionsketten mit eigenen Schwerpunkten etabliert worden. 4. In welcher Größenordnung haben sich die umgesetzten Maßnahmen von „Kein Kind zurücklassen“ für Münster auch finanziell gerechnet (bitte die Berechnungsgrundlage erläutern)? Zu den finanziellen Auswirkungen der eingesetzten Maßnahmen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Einzelne Kommunen haben in ihren guten Beispielen bereits den Nachweis erbracht, dass eine Senkung der Folgekosten im Bereich der Jugendhilfe möglich ist, sofern externe Entwicklungen dem nicht entgegenwirken. Siehe hierzu auch die Publikationen unter www.kein-kind-zuruecklassen.de. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13374