LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13379 04.11.2016 Datum des Originals: 04.11.2016/Ausgegeben: 09.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5239 vom 12. Oktober 2016 der Abgeordneten Holger Ellerbrock, Dietmar Brockes, Andreas Terhaag und Marc Lürbke FDP Drucksache 16/13180 Radtour des Landrats im Kreis Wesel – Welchen Zweck hatte der mutmaßliche Einsatz von vier Fahrradpolizisten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 11. September 2016 lud der Landrat des Kreises Wesel zu seiner jährlichen Radtour ein. In der Pressemitteilung heißt es dazu: „Die Tour startete mit 64 Teilnehmern um 10 Uhr am Schweinebrunnen in Sonsbeck und führte in einem etwa 48 Kilometer langen Rundkurs durch die Sonsbecker Schweiz nach Sonsbeck-Labbeck, weiter durch den Tüschenwald zum Campingplatz Kerstgenshof und über Uedemerbruch, Kervenheim, den Winkelschen Busch wieder zurück nach Sonsbeck.“ In der oben zitierten Pressemitteilung werden auf einem Foto vier Fahrradpolizisten gezeigt, die bei dieser Radtour vom Landrat eingesetzt worden sein sollen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5239 mit Schreiben vom 4. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche genauen Kenntnisse besitzt die Landesregierung über einen möglichen Einsatz von vier Fahrradpolizisten bei der oben genannten Radtour des Weseler Landrates? Zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben wurden vier Polizeivollzugsbeamte (PVB) des Schwerpunktdienstes der Direktion Gefahrenabwehr und Einsatz (Direktion GE) der Kreispolizeibehörde (KPB) Wesel bei der Radtour des Landrats des Kreises Wesel eingesetzt. Diese versehen ihren Dienst in der Regel als Radstreifen und sind mit entsprechenden Fahrrädern und zusätzlicher Sonderbekleidung ausgestattet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13379 2 2. Auf wessen Initiative erfolgte der mögliche Einsatz der vier Fahrradpolizisten zu welchem Zweck? Innerhalb der KPB Wesel werden vergleichbare Radtouren - nach entsprechender Lagebeurteilung - regelmäßig polizeilich begleitet. Beispielhaft ist hier die NRW Radtour zu nennen, die jährlich stattfindet und über mehrere Etappen führt. Die KPB Wesel wurde durch den Kreis Wesel im Rahmen des üblichen Anhörungsverfahrens zur Veranstaltung „Radtour des Landrats“ eingebunden. Nach verkehrsfachlicher Bewertung der KPB Wesel bestanden keine Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung. Die entsprechende Einsatzplanung der Direktion GE der KPB Wesel sah wegen der Streckenführung entlang von größtenteils Kreisstraßen ohne Radverkehrsanlagen eine Begleitung durch polizeiliche Radstreifen vor, um situationsgerecht, auch für nicht vorhersehbare, gefahrenträchtige Verkehrssituationen die Verkehrssicherheit für die Veranstaltungs- und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Daneben hat die polizeiliche Präsenz erfahrungsgemäß während solcher Veranstaltungen und auch in deren Nachlauf einen positiven Einfluss auf das regelkonforme und gefahrenbewusste Verhalten der teilnehmenden Radfahrerinnen und Radfahrer. Dieser präventivpolizeiliche Effekt wird durch die begleitende Presse - und Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und trägt zudem zu einem positiven Bild der Polizei in der Öffentlichkeit bei. Die als Radfahrstreifen bei der Veranstaltung „Radtour des Landrats“ eingesetzten PVB der KPB Wesel hatten, neben der Verkehrsaufklärung, die Aufgabe temporär notwendiger Bedarfsverkehrsregelungs- und sperrmaßnahmen entlang der Veranstaltungsstrecke im überschlagenden Einsatz. 3. Welche genauen Dienstzeiten, Kosten, etc. sind durch einen möglichen Einsatz der vier Fahrradpolizisten entstanden? Die PVB wurden am 11.09.2016 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr eingesetzt. Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen eigener Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. 4. Nach welchen Parametern werden polizeiliche Mittel grundsätzlich bei vergleichbaren Veranstaltungen wie Radtouren, Laternenumzügen, etc. eingesetzt? Vor jedem Einsatz erfolgt eine individuelle Beurteilung der Lage durch die einsatzführende Dienstelle der zuständigen KPB. Der Mitteleinsatz orientiert sich dabei grundsätzlich an Einsatzanlass, Einsatzgröße und Aufwand sowie der damit verbundenen Gefahren oder zu erwartenden Störungen. 5. Inwieweit sieht die Landesregierung in dem möglichen Einsatz von Fahrradpolizisten bei der Radtour des Landrates eine zweckentsprechende Verwendung? Siehe Antwort auf die Frage 2. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13379