LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13398 08.11.2016 Datum des Originals: 08.11.2016/Ausgegeben: 11.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5235 vom 10. Oktober 2016 der Abgeordneten Holger Ellerbrock und Andreas Terhaag FDP Drucksache 16/13162 Mit welcher Strategie will die Landesregierung die aktuell langen Bearbeitungszeiten der Prüfungen der Kampfmittelräumdienste in den Bezirksregierungen verkürzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kampfmittelräumdienste sind präventiver Bestandteil nordrhein-westfälischer Schutzpolitik , die auch den Baubereich tangiert. So prüfen die Kampfmittelräumdienste im Vorfeld, ob Kampfmittel das Baugelände belasten, bevor Bautätigkeiten beginnen können. Dadurch wird gewährleistet, dass Bautätigkeiten gesichert stattfinden können und dort keine explosiven Gefahren zu erwarten sind. Zu diesem Zweck werden von den zuständigen Stellen der Bezirksregierungen Arnsberg (zuständig für die Regierungsbezirke Detmold, Münster und Arnsberg) und Düsseldorf (zuständig für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) entsprechende Luftbildaufnahmen erstellt und daran anschließend ausgewertet. Erst nach diesen Prüfvorgängen darf mit dem Bau begonnen werden. Architekten, Handwerker und Bauherren kritisieren derzeit massiv, dass diese Vorgänge bei der Bezirksregierung Arnsberg aktuell bis zu 14 Wochen andauern und Bauprozesse dadurch vielfach nur erheblich verzögert beginnen können. Damit verbunden kommt es neben einer nicht hinzunehmenden Frustration aller am Bau Tätigen auch zu Baukostensteigerungen. Denn eine seriöse und zuverlässige Bauplanung kann bei diesen langen Bearbeitungszeiten von keinem Bauunternehmen, aus nachvollziehbaren Gründen, gewährleistet werden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5235 mit Schreiben vom 8. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13398 2 Vorbemerkung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen weist als Folge der starken Bombardierungen im 2. Weltkrieg im Verhältnis zu anderen Ländern eine besonders hohe Kampfmittelbelastung auf. Der Kampfmittelbeseitigung kommt daher als Voraussetzung für die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung höchste landespolitische Priorität zu. Die präventive Kampfmittelbeseitigung ist ein mehrstufiges Verfahren, das mit einer Auswertung der beim Kampfmittelbeseitigungsdienst vorhandenen alliierten Kriegsluftbilder beginnt. Hierbei werden die Luftbilder im Hinblick auf Anzeichen einer möglichen Kampfmittelbelastung betrachtet und ausgewertet. Ergeben sich aus der Luftbildauswertung entsprechende Hinweise, werden weitere Maßnahmen vor Ort (z.B. Detektionsmaßnahmen , Erkundungsbohrungen o.ä.) durchgeführt. Verdichten sich dann die Hinweise auf Kampfmittel, werden diese Stellen geöffnet und ggf. vorgefundene Kampfmittel entschärft oder in anderer Weise unschädlich gemacht. 1. Welche Bearbeitungszeit nimmt aktuell die Prüfung der Kampfmittelräumdienste in Nordrhein-Westfalen in Anspruch? (Bitte detailliert und nach den beiden Standorten gegliedert angeben.) Da Luftbildauswertungen fast immer in Vorbereitung von Bauaktivitäten erfolgen, existieren jahreszeitlich und konjunkturell bedingte Schwankungen in der Bearbeitungszeit. Die durchschnittliche Bearbeitung einer Luftbildauswertung bei der Bezirksregierung Düsseldorf beträgt derzeit ca. 2 Wochen. In Einzelfällen (z.B. besonders große Flächen) kann die Bearbeitung aber auch länger dauern. Bei der Bezirksregierung Arnsberg beträgt die Bearbeitungszeit aktuell 17 Wochen. Objekte von besonderem öffentlichem Interesse (z.B. Asylunterkünfte, besonders bedeutsame Infrastrukturprojekte usw.) werden im Benehmen mit der örtlichen Ordnungsbehörde vorgezogen. 2. Inwiefern weisen die Bezirksregierungen die am Bau Beteiligten im Vorfeld auf die aktuell langen Bearbeitungszeiten hin? Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen wird auf die Bearbeitungszeit hingewiesen. Die Ordnungsbehörden sind über die Bearbeitungszeiten informiert. Die Bezirksregierung Arnsberg macht zusätzlich auf die schwierige Situation durch Veröffentlichungen in ihrem Internetauftritt und Information per Email und in ihren Stellungnahmen, aber auch im Rahmen der Presse- und Medienarbeit aufmerksam. Auch können die betroffenen Ordnungsbehörden im Bedarfsfall die jeweils aktuelle Dauer, die tagesscharf beobachtet wird, direkt beim Kampfmittelbeseitigungsdienst erfahren. 3. Welche Ursachen macht die Landesregierung dafür verantwortlich, dass die Prüfvorgänge und Auswertungen der Luftbildaufnahmen durch die Kampfmittelräumdienste aktuell sehr lange dauern? Es treffen mehrere Ursachen zusammen, die zu dieser sehr langen Bearbeitungsdauer geführt haben. Vorrangig zu nennen ist die boomende Baukonjunktur mit einer derzeit extrem hohen Anzahl an Bauanträgen. Hierbei werden in größerem Umfang auch Flächen in Anspruch genommen, in denen seit Kriegsende nur relativ geringe oder keine Erdeingriffe vorgenommen wurden und zu denen bisher keine oder keine ausreichende Kampfmittelerkundung stattgefunden hat (Altstandorte und Industriebrachen, aufgegebene Militärflächen u. ä.). Die Steigerungen in den Antragszahlen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg betrugen zwischen 2011 (3.249 Anträge) und 2015 (6.845 Anträge) ca. 100%. Nach einer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13398 3 leichten Entspannung der Situation im Jahr 2015 mit einer Steigerung von nur 7% war dann in den ersten 3 Quartalen 2016 eine weitere Steigerung von 41% zu verzeichnen. 4. Welche Bearbeitungszeit ist in den Augen der Landesregierung maximal vertretbar ? Im Hinblick auf die regelmäßige Zeitdauer parallel laufender (bau-) behördlicher Bearbeitungsschritte zur Erteilung einer Baugenehmigung und des besonderen Gefahrenpotentials wird eine Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen für hinreichend gehalten. 5. Mit welcher Lösungsstrategie will die Landesregierung die aktuell langen Bearbeitungszeiten kurzfristig beschleunigen? In den letzten 6 Jahren wurden erhebliche Anstrengungen in die Digitalisierung und Verbesserung der technischen Ausstattung sowie die Straffung von Arbeitsabläufen der Luftbildauswertung unternommen. Damit konnten die Steigerungen der Antragszahlen von landesweit 6.916 Anträgen in 2009 auf 14.440 Anträge in 2015 abgefangen werden. Im Bereich der Arbeitsabläufe sind weitere Kompensationsmöglichkeiten nicht möglich. Insbesondere ist eine Absenkung der Auswertequalität nicht hinnehmbar. Für den Haushalt 2017 sieht der Haushaltsentwurf der Landesregierung deshalb einen weiteren Stellenbedarf im Umfang von 2 Stellen g. D. vor. Die sicherheitsrelevante Tätigkeit der Luftbildauswertung bedarf einer umfangreichen Ausbildung / Einarbeitung und geeignete Bewerber sind am Markt nur begrenzt verfügbar. Freie Stellen sind deshalb oftmals nicht sofort zu besetzen. So blieb auch eine Stellenausschreibung der Bezirksregierung Arnsberg im Sommer d. J. bisher erfolglos. Darüber hinaus prüft die Bezirksregierung Arnsberg die befristete Vergabe von Teilleistungen der Auswertung an Dritte. Sowohl der Bezirksregierung als auch der Landesregierung ist an einer deutlichen Beschleunigung der Bearbeitungszeit gelegen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13398