LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13401 08.11.2016 Datum des Originals: 08.11.2016/Ausgegeben: 11.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5229 vom 6. Oktober 2016 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/13152 Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das Land NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus einer Antwort der Landesregierung (16/6161) auf eine Kleine Anfrage (16/6001) zum Thema „Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das Land NRW“ vom 26.06.2014 geht hervor, dass das Land die Kommunen bei der Verbesserung der Rückgriffsquoten unterstützt und seit dem Jahr 2013 den Unterhaltsvorschussstellen Musterverfügungen, Musterschreiben, Merkblätter und Übersichten zum UVG zur Verfügung stellt. Medienberichten zufolge (WDR, Sendung Westpol vom 02.10.2016) unterstützt das Land Bayern die Kommunen bei der Verbesserung der Rückgriffquote durch die Einbeziehung der Finanzverwaltung. Aus einer weiteren Antwort der Landesregierung (16/9707) auf eine weitere Kleine Anfrage (16/9483) zum Thema „Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes durch das Land NRW“ vom 08.09.2015 geht hervor, dass das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport die großen Spannbreiten zwischen den jeweils höchsten und niedrigsten Rückgriffsquoten in den Regierungsbezirken zum Anlass nehmen wird, die Unterhaltsvorschussstellen mit auffallend niedrigen Rückgriffsquoten anzuschreiben und um eine Überprüfung der dortigen Rückgriffspraxis bitten. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5229 mit Schreiben vom 8. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Vollzug des Unterhaltsvorschusses erfolgt – anders als der Titel der Kleinen Anfrage vermuten lässt – nicht „durch“ das Land NRW. Vielmehr obliegt in Nordrhein-Westfalen die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13401 2 Durchführung des Unterhaltsvor-schussgesetzes den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt. Hierzu gehört auch der Rückgriff gegen die Barunterhaltsverpflichteten, den die Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbst organisieren und verantworten. 1. Hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport bereits Maßnahmen zur Überprüfung der Rückgriffspraxis in Kommunen mit einer niedrigen Rückgriffsquote ergriffen? Am 3. Dezember 2015 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport die kommunalen Jugendämter mit unterdurchschnittlichen Rückgriffsquoten angeschrieben und gebeten zu prüfen, wie der Rückgriff in der jeweiligen Kommune verbessert werden kann. Das Schreiben gab konkrete Anregungen für eine effizientere Durchführung des Rückgriffs. Aktuell bereitet das Ministerium die Vergabe eines Gutachtens vor, in dessen Rahmen geprüft werden soll, ob und wie der Rückgriff durch die Kommunen weiter verbessert werden kann. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Verbesserungen der Rückgriffspraxis aus der erfolgten Überprüfung vor? Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat zu dem Anschreiben an die Jugendamtsleitungen unterschiedliche Rückmeldungen erhalten. Ein Teil der Kommunen hat darauf hingewiesen, dass auf Grund der Arbeitsmarktsituation vor Ort ein großer Teil der Unterhaltspflichtigen nicht leistungsfähig ist und trotz aller Bemühungen keine höheren Rückgriffsquoten erzielt werden können. Andererseits wurden Anregungen aus dem Anschreiben aufgenommen: So wurden Mitarbeiter/innen geschult, Arbeitshilfen erprobt und der Austausch mit Kommunen gesucht, die den Rückgriff erfolgreich durchführen. 3. Wie hoch ist die Rückgriffsquote in Nordrhein-Westfalen? (Bitte angeben für das Jahr 2015 und dabei nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt differenzieren). Hinsichtlich der Rückgriffsquoten für das Jahr 2015 wird auf die Anlage verwiesen. 4. Zieht die Landesregierung nach bayrischem Vorbild die Einbeziehung der Finanzverwaltung in Betracht, um die Rückgriffsquoten weiter zu steigern? (Bitte die Antwort in jedem Fall begründen.) Wie schon in der Vorbemerkung dargestellt, obliegt in Nordrhein-Westfalen die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes den Kreisen und kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt. Hierzu gehört auch der Rückgriff gegen die Barunterhaltsverpflichteten. Die nordrhein-westfälischen Finanzämter unterstützen die Durchsetzung der Rückgriffansprüche, indem sie bei begründeten Aufrechnungsersuchen der Unterhaltsvorschusskassen gegen Steuererstattungsansprüche des Unterhaltsschuldners aufrechnen. Im Übrigen wir auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13401 3 5. Sieht die Landesregierung darüber hinaus Möglichkeiten, die Kommunen bei der Erhöhung der Rückgriffsquoten zu unterstützen? Siehe Antwort auf Frage 1. Anlage Rückgriffsquote 2015, landesweit: 20 % Rückgriffsquoten 2015, gegliedert nach Kreisen, kreisfreien Städten und kreis¬ angehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt Bezirksregierung Arnsberg 2015 Altena 20,5 Arnsberg 23,2 Bergkamen 13,3 Bochum 17,0 Breckerfeld 34,5 Dortmund 15,9 Ennepetal 29,2 Gevelsberg 32,5 Hagen 13,0 Hamm 17,0 Hattingen 18,6 Hemer 22,9 Herdecke 33,6 Herne 19,5 Hochsauerlandkreis 31,6 Iserlohn 21,5 Kamen 24,7 Lippstadt 3.3,4 Lüdenscheid 28,4 Lünen 11,8 Märkischer Kreis 35,0 Menden 34,2 Olpe 45,1 Plettenberg 35,4 Schmallenberg 10,6 Schwelm 21,6 Schwerte 41,9 Selm 24,8 Siegen, Kreis 35,8 Siegen, Stadt 23,8 Soest, Kreis 36,4 Soest, Stadt 18,8 Sprockhövel 24,0 Sündern 18,0 Unna, Kreis 26,2 Unna, Stadt 36,7 Warstein 31,9 Werdohl 17,5 Werne 26,1 Wetter 22,8 Witten 15,4 Regierungsbezirk insges. 25,5 Bezirksregierung Detmold 2015 Bad Oeynhausen 52,1 Bad Salzuflen 12,3 Bielefeld 27,0 Bünde 41,1 Detmold 18,4 Gütersloh, Kreis 30,8 Gütersloh, Stadt 23,9 Herford, Kreis 34,8 Herford, Stadt 14,7 Höxter 16,5 Lage 15,5 Lemgo 33,2 Lippe 26,6 Löhne 18,0 Minden, Stadt 14,9 Minden/Lübbecke, Kreis 36,3 Paderborn, Kreis 30,4 Paderborn, Stadt 32,7 Porta Westfalica 30,1 Rheda-Wiedenb. 25,1 Verl 28,0 Regierungsbezirk insgesamt 26,8 Bezirksregierung Düsseldorf 2015 Dinslaken 20,4 Dormagen 18,4 Duisburg 16,1 Düsseldorf 9,1 Emmerich 10,1 Erkrath 15,2 Essen 20,8 Geldern 30,9 Goch 15,0 Grevenbroich 18,6 Haan 20,2 Heili enhaus 16,0 Hilden 18,8 Kaarst 33,1 Kamp-Lintfort 15,0 Kempen 47,7 Kevelaer 30,7 Kleve, Kreis 21,2 Kleve, Stadt 10,7 Krefeld 19,2 Langenfeld 13,1 Meerbusch 16,8 Mettmann, Stadt 16,6 Moers 16,0 Mönchengladbach 14,1 Monheim 11,6 Mülheim 18,4 Nettetal 16,5 Neuss, Stadt 23,8 Oberhausen 7,0 Ratingen 23,8 Remscheid 35,3 Rheinberg 9,6 Rhein-Kreis Neuss 27,0 Solingen 14,4 Velbert 18,1 Viersen, Kreis 51,9 Viersen, Stadt 27,2 Voerde 26,7 Wesel, Kreis 10,1 Wesel, Stadt 20,0 Willich 35,5 Wülfrath 7,7 Wuppertal 17,7 Regierungsbezirk insgesamt 20,1 Bezirksregierung Köln 2015 Aachen, Stadt 20,8 Aachen, Städteregion 12,1 Alsdorf 16,1 Bad Honnef 50,3 Bedburg 14,3 Berg, Gladbach 23,3 Bergheim 10,5 Bonn 14,5 Bornheim 10,2 Brühl 22,9 Düren, Kreis 29,5 Düren, Stadt 28,4 Elsdorf 21,0 Erftstadt 27,7 Erkelenz 28,5 Eschweiler 18,8 Euskirchen 22,1 Frechen 20,6 Geilenkirchen 40,4 Gummersbach 26,3 Heinsberg, Kreis 22,3 Heinsberg, Stadt 20,2 Hennef 28,9 Herzogenrath 26,0 Hückelhoven 29,0 Hürth 13,3 Kerpen 28,3 Köln 10,4 Königswinter 18,2 Leichlingen 40,6 Leverkusen 15,9 Lohmar 18,1 Meckenheim 28,3 Niederkassel 19,4 Oberbergischer Kreis 29,2 Overath 18,1 Pulheim 45,3 Radevormwald 24,5 Rhein.-Berg. Kr. 22,9 Rheinbach 13,9 Rhein-Sieg-Kreis 17,9 Rösrath 18,7 Sankt Augustin 10,8 Siegburg 23,2 Stolberg 31,0 T roisdorf 11,7 Wermelskirchen 44,1 Wesseling 19,1 Wiehl 39,0 Wipperfürth 25,1 Würselen 27,7 Regierungsbezirk insgesamt 18,7 Bezirksregierung Münster 2015 Ahaus 24,1 Ahlen 19,8 Beckum 21,5 Bocholt 20,6 Borken, Kreis 29,1 Borken, Stadt 32,2 Bottrop 16,2 Castrop-Rauxel 12,5 Coesfeld, Kreis 29,5 Coesfeld, Stadt 38,9 Datteln 19,1 Dorsten 18,6 Dülmen 23,5 Emsdetten 20,7 Gelsenkirchen 19,9 Gladbeck 9,4 Greven 15,7 Gronau 16,9 Haltern 19,0 Herten 12,0 Ibbenbüren 23,8 Marl 17,9 Münster 20,2 Oelde 29,3 Oer-Erkenschwick 15,1 Recklinghausen 31,1 Rheine 14,4 Steinfurt 29,5 Waltrop 20,4 Warendorf 27,8 Regierungsbezirk insgesamt 21,6 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13401