LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13406 08.11.2016 Datum des Originals: 08.11.2016/Ausgegeben: 11.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5241 vom 12. Oktober 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/13182 Nur ein Drittel der Landesplätze belegt – Welche Kosten verursacht der Leerstand von Landaufnahmeeinrichtungen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Rückgang der Flüchtlingszahlen führt dazu, dass auch in Nordrhein-Westfalen weniger Unterkünfte für Geflüchtete gebraucht werden. Laut Internetseite der Landes-regierung verfügte das Land zum Stichtag 5. September 2016 noch über 7 Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) - hierbei handelt es sich um die Standorte Dortmund-Buschmühle sowie Dortmund- Hacheney, Bielefeld, Unna, Burbach, Bad Berleburg, Essen und Bonn. Hinzu kommen landesweit 37 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE). Zudem gibt es aktuell 79 Notunterkünfte in ganz Nordrhein-Westfalen. In diesen Einrichtungen stehen rund 58.600 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Davon sind derzeit lediglich rund ein Drittel - 18.600 Plätze - belegt. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel Ende August die Schließung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Hemer zum 31.03.2017 beschlossen worden, nachdem bereits die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtungen in Dortmund und Burbach angekündigt wurden. Aber auch sonst gab es über 200 Notunterkünfte, EAE's und ZUE's sowie sonstige Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen, die vom Land zu finanzieren oder refinanzieren waren. Das Beispiel Essen zeigt bereits, dass auch längerfristige Verträge geschlossen wurden, obwohl Einrichtungen nun für die gedachten Zwecke nicht mehr genutzt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13406 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5241 mit Schreiben vom 8. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Aufgrund veränderter politischer Rahmenbedingungen, die zu deutlich niedrigeren Zugangszahlen geführt haben, sowie systemischer Veränderungen in den Prozessabläufen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), befindet sich das Aufnahmesystem in einer Phase der Überplanung. Ziel ist ein regional ausgewogenes und wirtschaftliches System, das sich flexibel auf Veränderungen einstellen kann. Zur Umsetzung hat das Ministerium für Inneres und Kommunales durch Erlass vom 17. Juni 2016 den Bezirksregierungen entsprechende planerische Vorgaben gemacht. Wie mit Bericht für die Sitzung des Innenausschusses am 08. September 2016 und die Sitzung des kommunalpolitischen Ausschusses am 09. September 2016 ausführlich dargestellt (Vorlage 16/4167), sollen landesweit 50.000 Unterbringungsplätze in Flüchtlingsunterkünften vorgehalten werden, von denen 35.000 (10.000 EAE und 25.000 ZUE) aktiv betrieben werden sollen. Die Bezirksregierungen sollen darüber hinaus eine Reservekapazität von 15.000 Unterbringungsplätzen bereit halten. Aktiv betriebene Landeseinrichtungen und neue Planungen werden fortlaufend auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch das gemeinsame Schreiben des Bundesinnenministeriums und des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz vom 08. Juli 2016 die Länder zur Aufrechterhaltung der Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende gebeten worden sind. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass landesweit keine Statistiken geführt werden, aus denen die Kosten der Unterbringung differenziert nach einzelnen Standorten und Aufwandspositionen hervorgehen. 1. Frage: Welche IST-Kosten sind seit Jahresbeginn für Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen entstanden, die nicht (mehr) hierfür genutzt werden (z.B. Miet- und Personalkosten)? 2. Frage: Inwiefern entstehen jeweils konkret für aufgegebene oder ungenutzete Landesaufnahmeeinrichtungen aufgrund der geschlossenen Verträge mit Betreuungs- und Sicherheitsdiensten weitere Kosten für das Land? 3. Frage: Welche weiteren monatlichen Kosten entstehen jeweils für die konkrete Landesaufnahmeeinrichtung der zum Stichtag 05. September auf der Internetseite des Landes ausgewiesenen Einrichtungen? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Eine entsprechende Erfassung der Kosten liegt hier nicht vor. Bei Entscheidungen darüber, ob und welche Einrichtungen nicht weiterbetrieben werden sollen, kommt dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen der geltenden Gesetzes- und Vertragslage ist in jedem Einzelfall nach kostengünstigen Lösungen gesucht worden. Zur Beantwortung wird im übrigen auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 5853 - LT Drs. 16/12527 - verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13406 3 4. Frage: Welche der Landesaufnahmeeinrichtungen (7 EAE/ 37 ZUE/79 NUE) sind derzeit bzw. waren innerhalb der 3 letzten Monate nicht belegt? Folgende Einrichtungen sind bzw. waren innerhalb der letzten 3 Monate nicht belegt und wurden zwischenzeitlich geschlossen: NU Bergkamen, Gummersbach, Leverkusen III, Dinslaken, Düsseldorf V, Goch, Geldern II, Heiligenhaus, Hilden I, Kamp-Lintfort, Nettetal, Oberhausen II, Voerde, Herford, Schloss Holte- Stukenbrock. Folgende Einrichtungen sind bzw. waren innerhalb der letzten 3 Monate nicht belegt und sind zur Schließung vorgesehen: EAE Dortmund NU Hamm, Meschede, Bergneustadt, Jülich, Königswinter, Leverkusen II, Neunkirchen- Seelscheid, Nümbrecht, Münster I, Warendorf III, Warendorf IV Folgende Einrichtungen sind bzw. waren innerhalb der letzten 3 Monate nicht belegt, werden jedoch genutzt: NU Bochum (BAMF-Zuführung), NU Lüdenscheid III, Stolberg (Stand by-Einrichtung) Die ZUE Essen ist gesperrt. Die NU Bocholt I und Bocholt III sind derzeit nicht belegt, eine Neubelegung ist jedoch geplant. 5. Frage: Welche zusätzlichen Kosten sind dem Land bereits durch vorzeitige Schließung von Landesaufnahmeeinrichtungen entstanden (z.B. vorzeitige Vertragsauflösung etc.)? Grundsätzlich ist bei jeder Überlegung zur Planung einer vorzeitigen Schließung bzw. Reduzierung der vorgehaltenen Plätze eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen. Im übrigen wird zur Beantwortung der Frage auf die Vorbemerkung und die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13406