LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13414 09.11.2016 Datum des Originals: 08.11.2016/Ausgegeben: 14.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5266 vom 20. November 2016 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/13233 Wie viele BAföG-Anträge muss ein Sachbearbeiter im Schnitt bearbeiten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem 1. Januar 2015 übernimmt der Bund zwar vollständig die Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die Bearbeitung der BAföG-Anträge wird aber nach wie vor von den Ämtern für Ausbildungsförderung der Studierendenwerke durchgeführt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Studierendenwerke als Anstalten des Öffentlichen Rechts staatliche Zuschüsse vom Land Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung wird gebeten, darzulegen, wie viele Anträge die BAföG-Ämter bearbeiten müssen, wie lange durchschnittlich eine Bearbeitung dauert und was zur Unterstützung der BAföG-Ämter unternommen wird. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 5266 mit Schreiben vom 8. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele BAföG-Anträge wurden in Nordrhein-Westfalen bearbeitet (bitte die aktuellste verfügbare Zahl im Vergleich zu 2010 inklusive Bewilligungsquote darstellen)? Im Jahr 2015 wurden 122.632 und im Jahr 2010 105.807 Antragsfälle nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch die Studierendenwerke bearbeitet. Dabei wurden im Kalenderjahr 2015 in 100.421 Fällen Ausbildungsförderung bewilligt, im Kalenderjahr 2010 in 88.301 Fällen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13414 2 2. Wie viel Personal steht den BAföG-Ämtern zur Verfügung (bitte die aktuellste verfügbare Zahl im Vergleich zu 2010 darstellen)? Im Jahr 2015 waren insgesamt 206 Vollzeitstellen in der BAföG-Sachbearbeitung eingesetzt. Im Jahr 2010 waren dies 164 Vollzeitstellen. 3. Wie viele BAföG-Anträge muss ein entsprechender Sachbearbeiter im Schnitt in Nordrhein-Westfalen bearbeiten (bitte aktuell verfügbarste Zahl im Vergleich zu 2010 darstellen)? Im Jahr 2010 waren dies 645 und im Jahr 2015 595 Anträge. 4. Welche finanziellen Mittel stellt die Landesregierung den Studierendenwerken zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung (bitte Höhe der Mittel im Vergleich zu 2010 darstellen)? Im Jahr 2010 wurde seitens des Landes eine pauschale Aufwandserstattung für den Vollzug des BAföG in Höhe von 15,345 Mio. Euro und im laufenden Jahr in Höhe von 19,7 Mio. Euro gewährt. 5. Wie lange dauert die Bearbeitung von BAföG-Anträgen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt (bitte die aktuellste verfügbare Zahl nach Bewilligungen und Ablehnung aufschlüsseln und im Vergleich zu 2010 darstellen)? 2015 wurden die förmlichen Bescheide durchschnittlich 69 Tage nach Antragstellung erteilt. Im Jahr 2010 waren dies durchschnittlich 76 Tage. Eine Differenzierung nach Bewilligungen und Ablehnungen ist technisch nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13414