LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13428 10.11.2016 Datum des Originals: 08.11.2016/Ausgegeben: 15.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5228 vom 4. Oktober 2016 des Abgeordneten Wilhelm Hausmann CDU Drucksache 16/13151 Entsorgung von HBCD-haltigen Baustellenabfällen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Länder haben sich im Bundesrat dafür entschieden, dass seit 30. September 2016 HBCDhaltiges Material auf Baustellen getrennt gesammelt und entsorgt werden muss. Die Entsorgung von aufgeschäumten Dämmstoffen wird daher für die am Bau beteiligten zu einer großen Herausforderung. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5228 mit Schreiben vom 8. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Polystyrol-haltige Dämmmaterialien aus Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen im Bausektor wurden bisher als nicht-gefährlicher Abfall in Hausmüllverbrennungsanlagen thermisch behandelt. Da diese Dämmmaterialien einen sehr hohen Heizwert aufweisen, wurden sie in der Regel vermischt mit anderen, weniger heizwertreichen Abfällen verbrannt. Wegen seiner umweltschädlichen Eigenschaften wurde HBCD (Hexa-bromcyclododecan) zum März 2016 in die Anhänge I und IV der sog. POP-Verordnung der EU aufgenommen. Anhang I enthält eine Liste der Stoffe (Chemikalien), deren Produktion, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr verboten werden sollte. In Anhang IV sind gefährliche Stoffe mit Konzentrationsgrenzen aufgeführt. Für Abfälle wie die HBCD-haltigen Polystyroldämmmaterialien, die mehr HBCD als die in der POP-Verordnung festgelegte Konzentrationsgrenze von 0,1% enthalten, bedeutet dies, dass sie gemäß Artikel 7 der POP- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13428 2 Verordnung so beseitigt werden müssen, dass HBCD zerstört oder unumkehrbar umgewandelt wird. Das geeignete Entsorgungsverfahren stellt weiterhin die thermische Behandlung in einer Hausmüllverbrennungsanlage dar. Seit dem 30. September 2016 sind HBCD-haltige Dämmmaterialien gemäß Abfallverzeichnisverordnung des Bundes als gefährlicher Abfall zu handhaben. Seit In-Kraft- Treten dieser neuen Regelung lehnen viele Entsorgungsunternehmen, über die z.B. Dachdeckerbetriebe, Stukkateure, Malerbetriebe, Abbruchunternehmen und Bauunternehmen bislang ihre HBCD-Abfälle zusammen mit anderen Bau- und Abbruchabfällen entsorgt haben, die Annahme der HBCD-haltigen Dämmmaterialien ab, da keine Entsorgungsmöglichkeiten für diese Abfälle bestehen würden. Monochargen können wegen des sehr hohen Heizwerts der HBCD-haltigen Dämmmaterialien in den Hausmüllverbrennungsanlagen nur in geringen Mengen eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund, dass HBCD-haltige Dämmstoffe nur im Gemisch mit anderen Abfällen in Müllverbrennungsanlagen eingesetzt werden können, ist eine Getrennthaltung an der Anfallstelle nicht zwingend erforderlich. Diese Vorgabe wird wesentlich zur Entlastung der momentanen Situation beitragen. Das Umweltministerium arbeitet zurzeit an einer pragmatischen Lösung, die zugleich gewährleistet, dass die neuen Anforderungen der POP- Verordnung zum Ausschleusen HBCD-haltiger Abfälle aus dem Wirtschaftskreislauf rechtssicher eingehalten werden. 1. Welche Müllverbrennungsanlagen in Nordrhein-Westfalen verbrennen die nach den neuen Richtlinien getrennten HBCD-haltigen aufgeschäumten Dämmstoffe? Grundsätzlich verfügen 13 der 16 Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW über die Genehmigungen für die Verbrennung HBCD-haltiger Abfälle. Ein weiterer Anlagenbetreiber hat einen entsprechenden Antrag eingereicht. 2. Welche Vorbehalte hat die Landesregierung gegen die Entsorgung von HBCDhaltigen Bauabfällen gemischt mit sonstigen Bauabfällen? Eine Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen mit anderen Bauabfällen wird auch zukünftig unter Einhaltung der neuen rechtlichen Rahmengenbedingungen möglich sein (siehe hierzu Antwort auf Frage 3). 3. Wie stellt die Landesregierung die Entsorgung ortsnah, mit ausreichenden Lagerkapazitäten und umweltverträglich sicher? Das MKULNV hat mit einem Erlass (s. Anlage) vom 25.10.2016 die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass die Dämmmaterialien im Wesentlichen wie bisher üblich als nicht-gefährlicher Baumischabfall an Hausmüllverbrennungsanlagen angeliefert werden können. Gleichzeitig wird sich die Landesregierung bei den anderen Bundesländern dafür einsetzen, dass vergleichbare Regelungen getroffen werden, damit keine Wettbewerbsverzerrung entsteht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13428 3 4. Welche Möglichkeiten der stofflichen Verwertung von HBCD-haltigen Baustellenabfällen gibt es derzeit in Nordrhein-Westfalen? (bitte Standorte und Kapazitäten angeben) Da es sich bei HBCD um einen durch die POP-Verordnung geregelten persistenten organischen Schadstoff handelt, müssen die damit belasteten Abfälle so behandelt werden, dass der Schadstoff zerstört wird. Dies ist derzeit nur mit Hilfe einer thermischen Behandlung der Dämmmaterialien möglich. Eine Abtrennung der Schadstoffe von den Dämmmaterialien ist nach POP-Verordnung zwar ebenfalls zulässig, jedoch gibt es derzeit kein praxisreifes Verfahren. Die PolystereneLoop Foundation in den Niederlanden beginnt aktuell mit einem Pilotprojekt, in dem mit Hilfe des in Deutschland entwickelten CreaSolv®-Prozesses eine stoffliche Verwertung des Polystyrols erreicht und gleichzeitig der Stoff HBCD zerstört werden soll. Im Sinn einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft wäre es wünschenswert, wenn dieses Pilotprojekt möglichst bald die Praxisreife erreichen würde. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13428