LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13430 10.11.2016 Datum des Originals: 09.11.2016/Ausgegeben: 15.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5251 vom 14. Oktober 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/13209 Sicheres Silvester 2016/2017: Inwieweit kann die Ausstattung und Ausbildung von Alarmhundertschaften vor Ort stärker für solche und bestimmte andere Einsätze genutzt werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der bisherigen Aufarbeitung des Einsatzes der Kölner Silvesternacht 2015/2016 ist von mehreren Polizeiangehörigen, insbesondere auch Führungskräften, über den hohen Einsatzwert von eingesetzten Bereitschaftspolizisten – etwa bei besonders gewalttätigem Taschendiebstahlklientel, bei sog. Tumultdelikten, an Ereignissen wie Silvester und auf den Ausgehmeilen abends und am Wochenende (alkoholbedingte Taten; Solidarisierungen gegen die Polizei) sowie im Umgang mit großen Menschenansammlungen (Sicherung von Absperrungen bei drohenden Überfüllungen im Bereich Hbf, Plätzen, Brücken, etc., Streifengänge in und die Lenkung von Menschenmassen, insb. bei Einsatz von Pyrotechnik/Feuerwerk) - berichtet worden. Aufgrund des Umstandes, dass Kräfte der Bereitschaftspolizeihundertschaften regelmäßig in Halbgruppenstärke (6 Mann/Frau) agieren, des eintrainierten geübten Zusammenwirkens und insbesondere der äußerlich wahrnehmbaren robusten Schutzausstattung, würden Auftreten und Einsatz bei Problemgruppen bzw. in Problembereichen regelmäßig einen höheren Respekt erfahren bzw. Maßnahmen - z.B. aus Eigensicherungsgründen - überhaupt möglich machen, so die entsprechenden Darstellungen. Zu Irritationen hatten auch sinngemäße Berichte geführt, wonach eine Bestreifung der Hohenzollernbrücke an Silvester 2015/2016 durch Polizeibeamte/innen in normaler Streifendienstuniform nicht stattfand und im Vorfeld vom Polizeiführer und Einsatzabschnittführer untersagt bzw. ausgesetzt wurden, da dies aufgrund der starken Befüllung und Verwendung von Böllern und Raketen ohne Einsatzanzug und Schutzausstattung zu gefährlich gewesen sei. Flammhemmende Kleidung sei für den Streifendienst /Wach- und Wechseldienst eben nicht vorhanden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13430 2 Weiter gab es sinngemäße Schilderungen von Beamten/-innen, dass der Einsatz von Streifenbeamten auf dem Bahnhofsvorplatz in Köln vor Eintreffen der Hundertschaftskräfte aus Eigensicherungsgründen wegen mangelnder Ausstattung kaum möglich gewesen sei. So schilderte selbst eine Gruppenführerin der BPH, dass man, da man sich nicht mehr habe aufrüsten können, sprich die Protektoren anlegen konnte, in den entfernt stehenden Einsatzfahrzeugen, erst einmal „nur“ die Nachflussunterbindung an der Domtreppe übernommen habe. Auch wurde dargestellt, dass zur Festnahme von Taschendieben aus dem Bereich Nafris in der Regel sechs Beamte notwendig seien, da eine extreme Gegenwehr und Gewalttätigkeit bekannt sei. Ferner schilderten Beamte die Problematik, dass Polizeibehörden sich in der Vergangenheit für Einsatzmaßnahmen vergeblich um Unterstützung durch Bereitschaftspolizeikräfte bemüht hatten, diese Kräfte aber nicht gewährt wurden. So wurde berichtet, dass bei OPARI-Einsätzen (Ordnungspartnerschaften Ringe) in Köln in der Vergangenheit nur in gut der Hälfte der Einsätze auch die angeforderten Hundertschaftskräfte zur Unterstützung der Kräfte vor Ort tatsächlich anwesend gewesen seien. Dabei ist auch immer wieder Gegenstand der Nachfragen gewesen, ob und wie die Polizeibehörden nicht zugewiesene bzw. verfügbare Kräfte der Bereitschaftspolizei für solche Einsatzmaßnahmen durch eigene Kräfte kompensieren konnten und aktuell können. So hatte der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr des PP Köln insoweit sinngemäß ausgeführt, dass wenn man die Silvestergeschehnisse in Köln in den Jahren zuvor betrachte, mit den Kräften des Streifendienstes, wenn man sie zusammenziehe, nicht das gleiche Ergebnis zu erzielen sei wie mit Kräften der Bereitschaftspolizei. Dies hängt mit der besseren Schutzausstattung zusammen sowie, dass diese gewohnt sei, im geschlossenen Verband vorzugehen sowie damit, dass das Gegenüber sehr wohl Unterschiede mache, ob äußerlich erkennbar Bereitschaftspolizei einschreite oder eigene Kräfte. Dabei geht es mit Blick in die Zukunft – etwa kommendes Silvester 2016/2017 - auch um die Frage, wie gut Polizeibeamte/innen geschützt sind gegen Verletzungen im Dienst und handlungsfähig in bestimmten Einsatzlagen bzw. Einsatzräumen und inwieweit sich dies verbessern lässt. Insoweit gerät der Umstand in den Blick, dass 600 Beamte/innen in NRW Zuhause bzw. auf der Wache im Schrank ihre/seine Schutzausstattung entsprechend der Bereitschaftspolizei für den Einsatz in den Alarmhundertschaften hängen haben, diese aber selbst für Dienste an Tagen wie Silvester oder in Projekten wie OPARI derzeit nicht zum Einsatz kommt/kommen kann. Der Kölner Polizeipräsident Matthies (früher Direktor des LZPD) hat zuletzt sinngemäß erörtert, eine Kreispolizeibehörde könne nicht einfach Kräfte der eigenen Behörde, die für den Einsatz in Alarmhundertschaften ausgebildet und ausgestattet sind, unter Nutzung dieser Ausstattung und Ausbildung einsetzen und etwa zu Halbgruppen - ggfs. auch aufgeteilt in Zweier- oder Dreiertrupps - formieren. Selbst wenn die Beamten/innen dies befürworten. Alarmhundertschaften müssten beim LZPD insgesamt angefordert werden und kämen nur als Notreserve insgesamt zum Einsatz, wenn der Einsatz von Hundertschaftskräften erforderlich sei, diese aber nicht verfügbar seien. Zugleich ist aber auch - etwa vom LZPD - die Erwartung an die größeren Kreispolizeibehörden adressiert worden, dass bestimmte Einsatzlagen, Präsenzprojekte und Kriminalitätsphänomene mit dem eigenen Personal bewältigt werden müssen. Und ggfs. müssen aufwachsende Einsatzlagen bzw. auftretende Ad-hoc-Lagen vom Wach- und Wechseldienst solange allein bewältigt werden, bis angeforderte Verstärkungskräfte eintreffen, was durchaus längere Zeit dauern kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13430 3 Nicht jede Kreispolizeibehörde wird für Silvester 2016/2017 wie das PP Köln zahlreiche Hundertschaftskräfte zur Unterstützung der Behörde vor Ort erhalten, sondern wird erneut nur ihre eigenen Beamten/innen aufbieten können. Insoweit steht die Frage im Raum, inwieweit die Nutzung der Ausstattung und Ausbildung von Streifenbeamten/innen vor Ort, die Alarmhundertschaften angehören, nutzbar ist, um bestimmte Einsatzlagen sicherer bewältigen zu können, ein rasches polizeiliches Eingreifen sicherzustellen und so Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu können. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5251 mit Schreiben vom 9. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Obgleich Einsätze aus Anlass von gewalttätigen Aktionen vornehmlich von Kräften der Bereitschaftspolizei bzw. der Alarmzüge bewältigt werden, wird die im Vorwort des Fragestellers angedeutete Auffassung, dass Kräfte des Wachdienstes bei diesen Einsatzlagen aus Eigensicherungsgründen im Hinblick auf ihre Ausstattung grundsätzlich nicht einsetzbar seien, ausdrücklich nicht geteilt. Die Ausstattung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Wachdienstes, die vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger ihren wichtigen Dienst leisten, wurde in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Um sie bei ihrer täglichen Arbeit bestmöglich vor Gewalt zu schützen, hat das Ministerium für Inneres und Kommunales in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit umgesetzt. So wurden in den vergangenen Jahren neben der persönlichen Unterziehschutzweste für alle operativ tätigen Polizeibeamtinnen und -beamten, speziell für den Wachdienst u. a. Pfefferspray, neue Dienstwaffen, Einsatzschutzhelme sowie Einsatzmehrzweckstöcke beschafft. Die Aus- und Fortbildung, Einsatztaktik und Ausstattung werden fortwährend überprüft und der Entwicklung - soweit notwendig - angepasst. Darüber hinaus sind Angehörige des Wachdienstes auch bei anderen Einsatzanlässen (Familienstreit, Schlägereien etc.) mit gewalttätigen Aktionen konfrontiert und bewältigen diese erfolgreich. Vor diesem Hintergrund werden Kräfte des Wachdienstes auch anlassbezogen im Rahmen der Regionalen Einsatzreserve taktisch strukturiert auch bei solchen Einsatzlagen eingesetzt und wären auch in der Silvesternacht 2015/2016 verfügbar gewesen. 1. Wie viele Beamte/innen welcher Kreispolizeibehörde sind als Mitglied einer Alarmhundertschaft ausgebildet und ausgestattet (bitte getrennt für jede KPB ausweisen und Umfang der Aus- und Fortbildung darstellen)? Nordrhein-Westfalen verfügt über 18 Alarmzüge (nicht Alarmhundertschaften), die sich vornehmlich aus Angehörigen des Wachdienstes zusammensetzen. Die Alarmzüge werden jeweils den bestehenden 18 Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH) als 4. oder 5. Zug (PP Duisburg) zugeordnet. Ihre Struktur und Ausstattung orientiert sich an den Standards der Bereitschaftspolizei. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13430 4 Die insgesamt 630 Angehörigen der Alarmeinheiten werden gemäß geltender Verfügungslage des Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) von folgenden Kreispolizeibehörden (KPB) gestellt: Alarmzug Personalstellende KPB1 1. Alarmzug PP Bochum Bochum (29), Hamm (6) 2. Alarmzug PP Bochum Märkischer Kreis (12), Hagen (7), Unna (9), Hochsauerlandkreis (7) 3. Alarmzug PP Dortmund Dortmund (35) 4. Alarmzug PP Bielefeld Bielefeld (8), Lippe (5), Höxter (2), Gütersloh (6), Paderborn (5), Minden-Lübbecke (5), Herford (4) 5. Alarmzug PP Düsseldorf Düsseldorf (35) 6. Alarmzug PP Duisburg Duisburg (20), Oberhausen (9), Düsseldorf (6) 7. Alarmzug PP Essen Essen (35) 8. Alarmzug PP Mönchengladbach Mönchengladbach (13), Viersen (11), Rhein-Kreis Neuss (11) 9. Alarmzug PP Wuppertal Wuppertal (24), Mettmann (11) 10. Alarmzug PP Wuppertal Krefeld (13), Wesel (11), Kleve (11) 11. Alarmzug PP Aachen Aachen (24), Heinsberg (11) 12. Alarmzug PP Köln Köln (13), Rhein-Erft-Kreis (11), Düren (11) Alarmzug Personalstellende KPB2 13. Alarmzug PP Bonn Bonn (19), Rhein-Sieg-Kreis (11), Euskirchen (5) 14. Alarmzug PP Köln Köln (35) 15. Alarmzug PP Köln Köln (13), Rheinisch-Bergischer Kreis (7), Oberbergischer Kreis (7), Olpe (2), Siegen-Wittgenstein (6) 16. Alarmzug PP Gelsenkirchen Gelsenkirchen (13), Borken (11), Coesfeld (7), Ennepe-Ruhr-Kreis (4) 17. Alarmzug PP Münster Münster (16), Steinfurt (12), Warendorf (7) 18. Alarmzug PP Recklinghausen Recklinghausen (29), Soest (6) 1 Anzahl der jeweils zu stellenden Polizeibeamtinnen/-beamte in Klammern 2 Anzahl der jeweils zu stellenden Polizeibeamtinnen/-beamte in Klammern LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13430 5 Die Angehörigen der Alarmeinheiten nehmen zu Beginn ihrer Tätigkeit zur Grundlagenvermittlung an einer örtlichen Einführungsfortbildung (grundsätzlich mindestens fünf Tage) teil. Zur Vermittlung und Vertiefung bereitschaftspolizei-spezifischer Fähigkeiten und Kenntnisse erfolgen im Anschluss regelmäßig Anpassungsfortbildungen. Diese Fortbildungsmaßnahmen erfolgen in der BPH, der der Alarmzug zugeordnet ist und werden durch die Einsatztrainer der zuständigen BPH durchgeführt. Im Rahmen ihrer originären Dienstverrichtung in den Polizeibehörden nehmen Alarmzugangehörige des Weiteren an den Fortbildungsmaßnahmen und Sportangeboten ihrer Behörde teil. Unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes, der Ausstattung mit speziellen Führungsund Einsatzmitteln und der Einsatzanlässe sind für Angehörige der Alarmeinheiten mindestens sechs Fortbildungstage (ohne Übungen) im Jahr vorgesehen. Führungskräfte nehmen darüber hinaus an zentralen Fortbildungsmaßnahmen für ihre Zielgruppe teil. 2. Inwieweit haben Behördenleiter, Direktionsleiter, Einsatzführer, etc. im Konsens mit ihren entsprechenden Beamten/innen, die Alarmhundertschaften angehören, derzeit die Möglichkeit, eine „robustere Einsatzformation“, etwa als Halbgruppe unter Tragen/Mitführen des Einsatzanzugs inkl. Protektoren und Helm, bei bestimmten Einsatzanlässen zu bilden und einzusetzen? Als Ergänzung zu den Einheiten der Bereitschaftspolizei stellen die Alarmeinheiten eine Einsatzreserve für Einsätze aus besonderem Anlass dar, die im Bedarfsfall angefordert wird, wenn Kräfte der Bereitschaftspolizei nicht bzw. nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Alarmzüge können als selbstständige Einheit oder zum Auffüllen der Einheiten der Bereitschaftspolizei eingesetzt werden. Über ihren Einsatz entscheidet gemäß des Grundsatzerlasses für die Bereitschaftspolizei vom 09. März 2012 das LZPD in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales. Wie dargestellt rekrutieren sich die Angehörigen der Alarmzüge vornehmlich aus Angehörigen des Wachdienstes, die neben ihrer regulären Verwendung anlassbezogen bei Einsätzen der Alarmeinheiten eingesetzt werden. Der Zustimmungsvorbehalt soll einem ausufernden Einsatz von Kräften der Einsatzreserve Alarmeinheiten vorbeugen und damit Kräfte stellende Organisationseinheiten - insbesondere den Wachdienst - vor nachhaltigen Belastungen schützen. Gleichwohl wurde durch das Ministerium für Inneres und Kommunales der steigende Bedarf an Einheiten der Bereitschaftspolizei erkannt, der nicht in jedem Fall befriedigt werden kann, obwohl Nordrhein-Westfalen über die personalstärkste Bereitschaftspolizei bundesweit verfügt. Vor diesem Hintergrund wurde das LZPD mit Erlass vom 16.08.2016 gebeten, ein Projekt aufzulegen, das Kreispolizeibehörden bei der Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass zukünftig die Möglichkeit einräumt, Alarmzugkräfte nach eigener Lagebeurteilung, ggf. durch Unterstützung anderer Behörden im Wege der Selbstkoordination, einsetzen zu können. In das Projekt sind ausschließlich die Kreispolizeibehörden einbezogen, die die Kräfte des 4. Alarmzuges (siehe Frage 1) stellen. Das Projekt läuft bis Ende des Jahres 2016. Abhängig vom Ergebnis werden bestehende Regelungen ggf. modifiziert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13430 6 3. Bei welchen Einsatzlagen und Problemgruppen ist aus Sicht der Landesregierung eine besondere robuste Schutzausstattung der eingesetzten Beamten/innen in Form des Tragens/Mitführens des Einsatzanzugs inkl. Protektoren und Helm erforderlich (insbesondere z.B. bei besonders gewalttätigen Taschendiebstahlklientel, bei sog. Tumultdelikten an Ereignissen wie Silvester und auf den Ausgehmeilen abends und am Wochenende (alkoholbedingte Taten; aggressive Menschengruppen; Solidarisierungen gegen die Polizei)) sowie im Umgang mit großen Menschenansammlungen (Sicherung von Absperrungen bei drohenden Überfüllungen im Bereich Hbf, Plätzen, Brücken, etc., Streifengänge in und die Lenkung von Menschenmassen, Einsatz von Pyrotechnik/Feuerwerk an Silvester an zentralen Örtlichkeiten)? Die Bereitschaftspolizei bzw. die Alarmeinheiten werden schwerpunktmäßig bei gewalttätigen Aktionen eingesetzt. Die Entscheidung, welche Einsatzkräfte mit welcher Ausstattung jedoch bei den unterschiedlichen Einsatzanlässen eingesetzt werden, orientiert sich an der jeweiligen Beurteilung der Lage. Eine abschließende Aufzählung von Einsatzanlässen, die ausschließlich mit der Schutzausstattung (Einsatzschutzhelm, Körperschutzausstattung) der Bereitschaftspolizei bzw. der Alarmeinheiten bewältigt werden können, kann vor diesem Hintergrund nicht definiert werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 4. Welche Kreispolizeibehörden werden für Silvester 2016/2017 nicht wie das PP Köln Hundertschaftskräfte zur Unterstützung der Behörde vor Ort erhalten, sondern nur ihre eigenen Beamten/innen aufbieten können (bitte Darstellung, inwieweit und in welcher Stärke in der Silvesternacht an welchen Standorten eine Landeseinsatzbereitschaft wie mit welchen Aktivierungszeiten und Anfahrtsdauern verfügbar sein wird)? Die nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden prüfen bzw. entwickeln derzeit ihre Konzeptionen zur Bewältigung der Einsätze aus Anlass der Silvesterfeierlichkeiten 2016/2017. Diese Verantwortung umfasst auch die jeweilige Beurteilung der Lage sowie die anlassbezogene Einsatz- und Kräfteplanung. Die Planungen für die Landeseinsatzbereitschaft der Bereitschaftspolizei werden ebenfalls nach der dann vorliegenden konkreten Lagebeurteilung zeitgerecht vor den Silvesterfeierlichkeiten abgeschlossen. Um eine landesweit größtmögliche Verfügbarkeit der Bereitschaftspolizei und der Alarmeinheiten für die Einsätze aus Anlass der Silvesterfeierlichkeiten zu gewährleisten, wurde diese bereits im September 2016 angeordnet. Im Übrigen unterliegt die konkrete landesweite Kräfteplanung der Geheimhaltung. Ein Bekanntwerden der vom Fragesteller erbetenen einsatztaktischen Informationen zu konkreten Planung der Landeseinsatzbereitschaft der Bereitschaftspolizei könnte potenzielle Störer/Straftäter in die Lage versetzen, sich auf polizeiliche Maßnahmen einzustellen und diese letztendlich zu unterlaufen. 5. Inwieweit sieht die Landesregierung Möglichkeiten und Notwendigkeiten (z.B. Eigensicherungsgründe), die Ausstattung und Ausbildung von Mitgliedern der Alarmhundertschaften vor Ort stärker eigenverantwortlich durch die Kreispolizeibehörden für bestimmte Einsätze nutzbar zu machen? Siehe Antwort zu Frage 2. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13430