LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13446 11.11.2016 Datum des Originals: 11.11.2016/Ausgegeben: 16.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5249 vom 14. Oktober 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/13207 Schonfrist für Diebe per Dienstanweisung? – Ließen Ermittler eine Einbrecherbande trotz Überwachung mit Hilfe eines Peilsenders in Düsseldorf weiter einbrechen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 13. Oktober 2016 berichtete der Express, dass die Polizei in Düsseldorf eine Einbrecherbande trotz Überwachung mit Hilfe eines Peilsenders unter dem Auto weiter einbrechen ließ. Konkret sollte es sich bei der Einbrecherbande um eine albanische Gruppe gehandelt haben nach der die Ermittlungskommission „Poet“ seit 2015 fahndet. Im Express heißt es dazu: „Im Oktober meldeten Anwohner Verdächtige im Dichterviertel, verfolgt von einem Ford Mondeo. Später stellte sich heraus: Es wurde eingebrochen. Die Polizei besorgte sich einen Peilsender- Beschluss für den Wagen. Richter S.: „Und dann haben Sie wie im Fernsehen, die Bewegung der Fahrzeugs auf dem Bildschirm sehen können?“ Maria A.: „Nein, das ist Sache der Techniker . Ich bekomme die Daten erst zwei Tage später.“ Der Richter baff: „Das halte ich für technisch rückständig.“ A. meint: „Es gibt auch den kurzen Dienstweg, wenn man die Techniker anruft. Doch das sollte man nicht überstrapazieren.““ (vgl. Express vom 13.10.2016 „Die verpeilten Fahnder der Polizei“). Die Einbrecherbande ging also weiter ihren Taten nach während die Polizei die Daten auswertete . In der Verhandlung beklagte sich die Polizeibeamtin zudem über mangelndes Personal. Der Express zitiert die Beamtin: „Ich bekomme keine Einsatzkräfte, wie ich sie brauche. Damit muss ich leben.“ (vgl. Express vom 14.10.2016). Die Einbrecherbande wurde später festgenommen , hat in der Zeit aber schon zahlreiche Einbrüche verübt. Ergänzend zum Gerichtsverfahren berichtet der Express von einer angeblich geheimen Dienstanweisung: „Danach sollen Einbrecher, wenn man sie im Visier hat, erst nach dem dritten Einbruch festgenommen werden. Angebliche Begründung: Dann haben wir Serientäter und es gibt höhere Strafen.“ (vgl. Express vom 14.10.2016 „Wurde Schonfrist für Diebe per Dienstanweisung angeordnet?“). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13446 2 Bereits in seiner Sitzung vom 23.10.2014 hat sich der Innenausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Polizistin rechtfertigt verspätete Festnahme von Einbrechern“ mit einem ähnlich gelagerten Fall in Düsseldorf beschäftigt. (vgl. Vorlage 16/2420). Schon damals standen Äußerungen eben dieser Beamtin Maria A. in einem anderen Fall, zwei bekannte Einbrecher habe man nicht festgenommen, weil man andere Prioritäten gesetzt und zudem Personalprobleme habe, im Raum. (Vgl. http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/polizei-rechtfertigt -verspaetete-festnahme-von-zwei-einbrechern-aid-1.4583335). Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5249 mit Schreiben vom 11. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Welche genauen Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den oben dargestellten Sachverhalt (Bitte dezidierte Angabe zu Zeiträumen wann Observationen durch Beamte stattfanden)? Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat am 11.11.2015 die Ermittlungskommission Poet zur Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingerichtet. Observationsmaßnahmen im Rahmen des Verfahrens erfolgten mittels technischer Mittel zur Standortüberwachung in der Zeit vom 17. November 2015 bis zum 30. November 2015. Neben dieser Bewegungsobservation zur Feststellung eines Bewegungsprofils erfolgten kurzfristige Observationen durch Polizeibeamte am 28. Oktober 2015 gegen 23:30 Uhr, am 19. November 2015 gegen 16:30 Uhr, am 20. November 2015 in der Zeit von ca. 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr, am 24. November 2015 in der Zeit von ca. 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr, am 25. November in der Zeit von ca. 15:30 Uhr bis 20:00 Uhr und am 30. November 2015 bis zur Festnahme um ca. 20:00 Uhr. Ziel der Observationsmaßnahmen war die Feststellung und Identifikation möglicher Tatbeteiligter, genutzter Tatfahrzeuge sowie möglicher Verstecke und Unterschlüpfe der Tatbeteiligten . Nach den Feststellungen des Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf sind zu keinem Zeitpunkt unter Beobachtung von observierenden Polizeibeamten Straftaten begangen worden. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Berichte mehrerer Beamter über eine mögliche Dienstanweisung/Vorgabe, nach der Einbrecher erst nach einem dritten Einbruch festgenommen werden sollen? Eine solche „Dienstanweisung/Vorgabe“ ist der Landesregierung nicht bekannt. 3. Ist aus Sicht der Landesregierung durch den in Düsseldorf zur Verfügung stehenden Personalansatz für die Bekämpfung von Einbruchskriminalität sichergestellt, dass ausreichend Einsatzkräfte zur Überwachung von polizeibekannten Einbrecher in Echtzeit überwacht und bei der Begehung von Straftaten gefasst werden? Die personelle Ausstattung der Kreispolizeibehörden erfolgt auf Grundlage belastungsbezogener Kriterien. Maßgeblich hierfür ist die landesweite Entwicklung des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens . Über die spezifische Verwendung des zugewiesenen Personals entscheidet grundsätzlich die Behördenleitung eigenverantwortlich und vor dem Hintergrund behördlicher Schwerpunktsetzungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13446 3 Sie steht insgesamt in der Verantwortung, die für ihren gesamten Polizeibezirk übertragenen Aufgaben optimal zu erfüllen, ihr Personal dabei effektiv einzusetzen und die örtliche Sicherheitslage zu berücksichtigen. Der Kreispolizeibehörde Düsseldorf standen in den vergangenen fünf Jahren Planstellen für Beamtinnen und Beamte in nachfolgendem Umfang (Ist-Stärke jeweils zum 01.10. eines Jahres ) tatsächlich zur Verfügung: 2012 2013 2014 2015 2016 2.539 2.551 2.595 2.589 2.615 4. Wie bewertet die Landesregierung die gegenwärtige Nutzung der technischen Ausstattung bzw. die technische Praxis unserer Sicherheitsbehörden in Form von erst nach zwei Tagen verfügbaren Überwachungsdaten, um Einbrecherbanden auf die Spur zu kommen und schnell festzunehmen? Der verdeckte Einsatz technischer Mittel im Rahmen der Strafverfolgung dient der Erkenntnisgewinnung und Verdichtung der Verdachtslage zu Tatverdächtigen. Abhängig von Zielsetzung der zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft abgestimmten Einsatz- und Ermittlungskonzeption werden GPS-Daten erhoben und ausgewertet. Hierbei besteht die Möglichkeit, Ermittlungskräften GPS-Daten auch in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. 5. Wie erklärt die Landesregierung Bürgerinnen und Bürger, die Opfer von Einbrecherbanden wurden, die zuvor mit Hilfe von Peilsendern überwacht worden sind, dass diese Banden trotz polizeilicher Überwachung weiterhin ungehindert einbrechen konnten? Siehe Antworten zu Fragen 1 und 4. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13446