LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13447 11.11.2016 Datum des Originals: 11.11.2016/Ausgegeben: 16.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5225 vom 6. Oktober 2016 des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/13148 Quo Vadis kommunale RWE-Beteiligung ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die RW Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG ist aktuell mit 15% des Grundkapitals der RWE größter Einzelaktionär der RWE AG, was den hierin vertretenen Kommunen ein Sperrminorität, aber auch Mitwirkungsmöglichkeiten in Aufsichtsgremien sichert. Weitere Kommunen sowie kommunale Gesellschaften sind im VKA, dem Verband kommunaler RWE- Aktionäre zusammengefasst. Insgesamt halten Kommunen damit ca. 25% aller Anteile bei einer Marktkapitalisierung (Intraday) von 9,44Mrd. Euro und einem Unternehmenswert mit Stand zum 29.09.2016 von 19,29 Mrd. Euro. Der Aktienkurs lag bei Anfrageerstellung bei 15,35 €, womit der Kurs in den letzten 8 Jahren 85% an Wert verlor und in den Kommunen teilweise bereits zu deutlichen Wertberichtigungen geführt hat. Ökostromgeschäft, die Stromnetze und der Vertrieb werden in die Tochtergesellschaft Innogy AG überführt, deren Börsengang zum 06.10.2016 geplant ist. Nach vorliegenden Informationen müssen sich Kommunen bis zum Jahresende für den Verkauf von RWE-Aktien entscheiden oder den Bestand für weitere 5 Jahre halten. Da die starke Verzahnung mit RWE und deren Tochterunternehmen oder Beteiligungen sowohl für die NRW-Infrastruktur im Bereich der Energiewirtschaft als auch für den Verschuldungsgrad der NRW-Kommunen von außerordentlichem Belang ist, gehen wir davon aus, dass die Landesregierung die diesbezüglichen Entwicklungen entsprechend begleitet. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5225 mit Schreiben vom 11.November 2016 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13447 2 1. Welche Kommunen stehen vor der Entscheidung, sich bis zum Jahresende von RWE-Anteilen zu trennen? Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungshoheit liegt es in der Eigenverantwortung der jeweiligen Kommunen, zu entscheiden, ob und ggfs. in welchem Umfang sie sich von ihren RWE-Anteilen trennen wollen. Entsprechend liegen der Landesregierung dazu auch keine Informationen vor. Im Übrigen wurde bereits in den Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen 1776 (LT-Drs. 16/4698) und 3979 (LT-Drs. 16/10236) darauf hingewiesen, dass der Landesregierung keine statistischen Aufstellungen über die aktuellen mittelbaren und unmittelbaren kommunalen Beteiligungen an der RWE AG vorliegen (siehe jeweils die Antwort zu Frage 1 der genannten Kleinen Anfragen). 2. Wie hoch werden kalkulatorisch die kumulierten Verluste der einzelnen Kommunen sein, die zum Jahresende einen Verkauf realisieren gegenüber den im NKF- Haushalt ausgewiesenen Werten? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen 3. Welche Risiken bestehen aus Sicht der Landesregierung bei einem Halten für weitere 5 Jahre? Die Landesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13447