LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13448 14.11.2016 Datum des Originals: 11.11.2016/Ausgegeben: 17.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5195 vom 30. September 2016 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/13092 Was wird aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen in Unna- Massen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Kreis Unna und der Kreisstadt Unna wurde in 2015 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine Erstaufnahmeeinrichtung für asylbegehrende Ausländer im Kreis Unna geschlossen und damit die frühere Landesaufnahmeeinrichtung in Unna-Massen reaktiviert. Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen weisen eine Laufzeit bis zum Jahre 2024. Gemäß § 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden zeitnah Gespräche und Vereinbarungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Unna stattfinden, soweit die jeweils aktuellen Prognosen von einem Rückgang der Flüchtlingszahlen in Nordrhein-Westfalen ausgehen und das Land Nordrhein-Westfalen eine Reduzierung der EAE-Kapazitäten umsetzen will. Gemäß einer zum Ende des Jahres 2014 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Kreisstadt Unna über die Weiterentwicklung der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen wurde gemäß § 6 vereinbart, dass das Land NRW bezüglich der Erweiterungsfläche für die private Hochschule FHAM die in der Anlage zur Vereinbarung gekennzeichneten südlichen Flächen in der Größenordnung von 3,5 Hektar, die sich im Eigentum des Landes befinden, unverzüglich nach Inkrafttreten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ein Ausschreibungsverfahren initiiert; dass das Land NRW im Rahmen der förderrechtlichen Möglichkeiten wohlwollend und unterstützend prüft, ob der gesamte Siedlungsbereich, bestehend aus der privaten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13448 2 Hochschule FHAM und dem langfristig als Wohngebiet vorgesehenen Gelände der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen, der sogenannten Buderussiedlung und den sozialen Einrichtungen im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes mit der Festlegung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gefördert werden kann: Dabei wird vorrangig zu prüfen sein, ob als Einzelvorhaben zum Beispiel ein Technologiezentrum oder eine vergleichbare Einrichtung in Verbindung mit der Hochschule im Rahmen der Innovationsförderung gefördert werden kann. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5195 mit Schreiben vom 11. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkungen der Landesregierung Im Jahr 2015 hat Nordrhein-Westfalen rund 330.000 Flüchtlinge zumindest kurzfristig unterbringen müssen. Um die Aufnahme und die Unterbringung sicherzustellen, wurden die Kapazitäten durch das Land mit Unterstützung der Kommunen innerhalb weniger Monate von rund 14.000 Plätzen im Juli 2015 auf rund 85.000 Plätze im Dezember 2015 aufgestockt. Aufgrund veränderter politischer Rahmenbedingungen, die zu deutlich niedrigeren Zugangszahlen geführt haben, sowie aufgrund systemischer Veränderungen in den Prozessabläufen der zuständigen Behörden, befindet sich das Aufnahmesystem aktuell in einer Phase der Überplanung. Ziel der Landesregierung ist ein regional ausgewogenes und wirtschaftliches System, das sich flexibel auf Veränderungen einstellen kann. Die erforderlichen Unterbringungsplätze sollen zukünftig überwiegend in Regeleinrichtungen bereitgestellt werden. Die noch vorhandenen Plätze in Notunterkünften sollen so schnell wie möglich abgebaut beziehungsweise - sofern erforderlich - in Plätze in Regeleinrichtungen mit einheitlichen Unterbringungsstandards überführt werden. Bestehende Einrichtungen werden fortlaufend überprüft. Auf Grundlage des aktuellen Planungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 17. Juni 2016 werden die derzeit landesweit rund 60.000 Plätze in den zurzeit betriebenen 105 Landesunterbringungseinrichtungen auf insgesamt 50.000 Plätze reduziert. Davon werden rund 35.000 Plätze aktiv betrieben und rund 10.000 weitere Plätze lediglich Stand-By vorgehalten . Für die übrigen 5.000 Plätze sollen Reserveflächen vorbereitet werden, um auf Veränderungen bei den Flüchtlingszahlen schnell und flexibel reagieren zu können. Eine hinsichtlich der Flüchtlingszugänge deutlich beruhigte Situation bietet jetzt die Möglichkeit , ausreichende Unterbringungskapazitäten mit einheitlichen Unterbringungsstandards zu etablieren und den Abbau kosten- und sanierungsintensiver Einrichtungen voranzubringen. Es wird eine gleichmäßige Verteilung der Kapazitäten auf die einzelnen Regierungsbezirke unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit angestrebt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13448 3 1. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung mit dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung in Unna-Massen im Zusammenhang mit einer zurückgehenden Anzahl von asylbegehrenden Ausländern über 2024 hinaus? In den öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Kreisstadt Unna vom 19.12.2014 sowie 23.11.2015 sind die aktuellen Rahmenbedingungen für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Unna-Massen geregelt. Darüber hinaus gibt es derzeit keine weitergehenden Vereinbarungen zwischen dem Land und der Stadt. 2. Inwieweit ist die Landesregierung ihren Verpflichtungen aus § 6 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung mit der Kreisstadt Unna nachgekommen? 3. Wird die Landesregierung das in § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannte Einzelvorhaben im Rahmen der Innovationsförderung des Landes NRW fördern? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Der BLB NRW hat den Verkauf des in § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Grundstücks in der Zeit vom 19.12.2014 bis zum 18.02.2015 veröffentlicht. Zudem hat die Stadt Unna aus den Mitteln des aktuellen Städtebauförderungsprogramms 2016 für „Unna-Massen“ im Programmbereich „Stadtumbau West“ am 20.09.2016 einen Bewilligungsbescheid (Nr. 02/072/16) für eine moderationsorientierte Studie erhalten. 4. Welcher Zeitplan wurde mit der Kreisstadt Unna zur weiteren Umsetzung vereinbart ? In den o.g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen ist grundsätzlich die Nutzung der Einrichtung bis zum Jahr 2024 geregelt. Aktuell sind noch nicht alle Arbeiten, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der EAE notwendig sind, abgeschlossen. Eine Fertigstellung ist im Laufe des Jahres 2017 geplant. 5. In welcher Form plant die Landesregierung – neben der Anrechnungssystematik im Rahmen der Flüchtlingszuweisung – ab dem kommenden Jahr einen finanziellen Anreiz für die Standortkommune Unna nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, wenn künftig an-hand der Anzahl der tatsächlich kommunal zugewiesenen Flüchtlinge eine Pauschale von 866,00 Euro gezahlt werden soll? Im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG) ist vorgesehen, für Standortkommunen von Landeseinrichtungen auch im Jahr 2017 eine Anrechnung von bestehenden Plätzen in Landeseinrichtungen - differenziert nach Einrichtungstyp - durchzuführen, allerdings auf einem niedrigeren Niveau als bisher. Davon profitieren die Standortkommunen, weil sich damit ihre Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen nach dem FlüAG entsprechend reduziert. Ein darüber hinausgehender finanzieller Anreiz für Standortgemeinden mit Landesaufnahmeeinrichtungen ist im FlüAG ab 2017 nicht vorgesehen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13448