LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13458 15.11.2016 Datum des Originals: 14.11.2016/Ausgegeben: 18.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5244 vom 13. Oktober 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/13191 Bestmögliche Sicherheit oder nur noch Mindestsicherheit im Ländlichen Raum – Was plant die Landesregierung künftig in den ländlichen Kreispolizeibehörden für die Menschen zu gewährleisten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die 47 Kreispolizeibehörden in NRW gliedern sich in 18 Polizeipräsidien und 29 Landrätinnen /Landräte als Kreispolizeibehörden für die jeweiligen Polizeibezirke 1. Kreis Borken 2. Kreis Coesfeld 3. Kreis Düren 4. Ennepe-Ruhr-Kreis (ohne Stadt Witten) 5. Erftkreis 6. Kreis Euskirchen 7. Kreis Gütersloh 8. Kreis Heinsberg (ohne Gebiet des NATO-Hauptquartiers) 9. Kreis Herford 10. Hochsauerlandkreis 11. Kreis Höxter 12. Kreis Kleve 13. Kreis Lippe 14. Märkischer Kreis 15. Kreis Mettmann 16. Kreis Minden-Lübbecke 17. Rhein-Kreis Neuss 18. Oberbergischer Kreis 19. Kreis Olpe 20. Kreis Paderborn 21. Rheinisch-Bergischer Kreis LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13458 2 22. Rhein-Sieg-Kreis (ohne Städte Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim und Rheinbach sowie ohne Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg) 23. Kreis Siegen-Wittgenstein 24. Kreis Soest 25. Kreis Steinfurt 26. Kreis Unna (ohne Stadt Lünen) 27. Kreis Viersen 28. Kreis Warendorf 29. Kreis Wesel. Im September 2016 hat Wolfgang D., Polizei-Abteilungsleiter des Ministeriums für Inneres und Kommunales sinngemäß dargestellt: Um die Sicherheitslage in den Großstädten zu verbessern , habe das Ministerium zuletzt Beamtenstellen aus den ländlichen Kreisen abgezogen und den großen Polizeipräsidien zugeschlagen. Inzwischen sei aber eine Grenze erreicht: Auch im ländlichen Raum müsse eben "ein Mindestschutz" garantiert bleiben (vgl. Kölner Stadt-Anzeiger vom 22.09.2016). Die FDP hat im Landtag NRW immer gemahnt, dass es keinen Rückzug der Polizei aus der Fläche geben darf. Auch die Menschen im ländlichen Raum brauchen bestmögliche Sicherheit statt nur noch Mindestsicherheit. NRW braucht auch in Zukunft eine bürgernahe Polizei, die sowohl in den Städten und Stadtteilen wie auch in den Vororten und Stadträndern sowie im ländlichen Raum spürbar präsent sein kann. Struktur, Standort und Besetzungszeiten der Polizeiwachen vor Ort, einschließlich Funkstreifen und Bezirksdienststellen, sind für Einsatzreaktionszeiten , polizeiliche Verfügbarkeit und bürgernahe Präsenz maßgeblich. Bürger in Not und Unterstützung benötigende Kollegen müssen in angemessener Zeit mit Hilfe rechnen können. Eine gute Erreichbarkeit und schnelle Reaktion der in der Fläche präsenten Polizei muss sichergestellt sein; in Zeiten zunehmender Gewalt sind eigene ausreichende Unterstützungskräfte in der Behörde für unsere Beamten zudem die Rückversicherung im Ernstfall. Ermittlungsarbeit, Kontrollmaßnahmen und Fahndungsdruck müssen auch im ländlichen Raum sichergestellt sein. Notbesetzungen auf Polizeiwachen, einem Zusammenstreichen von Funktionsbesetzungsplänen oder der Reduzierung von Streifenwagenbesatzungen vor Ort werden wir als FDP entschieden entgegentreten. Die Sorgen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Beamtinnen und Beamten sind ernst zu nehmen. Es gilt, die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl aller Menschen in NRW zu verbessern. Viele Bürger und Geschäftsleute in NRW fühlen sich bereits heute im Alltag nicht mehr ausreichend von ihrer Polizei beschützt. Für die Präsenz und Anliegen vom normalen Bürger im Alltag bleibt aus ihrer Sicht zunehmend immer weniger Zeit und Personal. Auch der ländliche Raum wird von Kriminellen, wie etwa von Einbrecherbanden oder Autodieben, heimgesucht. Auch hier gibt es in vielen Kreisen deutliche Kriminalitätssteigerungen in den letzten Jahren. Immer wieder kommt es auch in kleineren Städten zu gefährlichen Erscheinungen , wie zuletzt die Massenschlägerei in Erkrath zeigt. Und auch hier erfordert die aktuelle Lage mit zahlreichen Flüchtlingseinrichtungen für die Polizei regelmäßig spürbare Steigerungen bei Aufklärungs- und Objektsschutzmaßnahmen und Einsatzaufkommen. Die von Rot/Grün vorgenommenen Verlagerungen zu Gunsten der Ballungsgebiete und Brennpunktbehörden läuten augenscheinlich eine dauerhafte Schwächung der Polizei im ländlichen Raum ein. Denn die Zahl der NRW-Polizisten wird in den kommenden Jahren "leicht schrumpfen". Das räumte Wolfgang D., Polizei-Abteilungsleiter des Ministeriums für Inneres und Kommunales, am 21.09.2016 in schonungsloser Klarheit vor dem Silvester-Untersuchungsausschuss ein. „Erst ab 2019 würden sich die beschlossenen Neueinstellungen bemerkbar machen“. (vgl. Kölner Stadt-Anzeiger vom 22.09.2016). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13458 3 Zahlreiche Dienststellen mussten bereits den Verlust von qualifizierten Beamten hin zum Polizeilichen Staatsschutz oder zu den Kriminalhauptstellen verkraften. Ferner will das Land vier neue Hundertschaftszüge aufbauen, wozu 123 Beamte/innen nötig sind. Zudem wurde festgelegt , dass die vom MIK benannten acht Brennpunktbehörden bei der Zuteilung von Kräften der Bereitschaftpolizeihundertschaften für Schwerpunkteinsätze bevorteilt werden, was naturgemäß zum Nachteil der ländlichen Behörden geht. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5244 mit Schreiben vom 14. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger - auch im ländlichen Raum - ist für die Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Um die Polizei in Nordrhein-Westfalen auch für die Zukunft personell gut aufgestellt zu wissen, wurde die Zahl der Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und -anwärtern seit 2011 kontinuierlich und deutlich erhöht: von 1.100 auf zuletzt 1.920 Einstellungsermächtigungen in diesem Jahr. Im kommenden Jahr wird mit 2.000 beabsichtigten Neueinstellungen zudem ein neuer Höchstwert erreicht werden. Diese Ausbildungsstärke soll bis zum Jahr 2023 beibehalten werden, wobei die Landesregierung langfristig eine Personalstärke von 41.000 und damit über 1.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mehr als heute bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen anstrebt. Hierdurch wird zum einen auf die aktuellen Herausforderungen reagiert, zum anderen aber auch der Personalkörper der Polizei in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verjüngt. Die personelle Ausstattung der Kreispolizeibehörden (KPB) erfolgt auf der Grundlage der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV). Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo aufgrund des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens landesweit die größten Anforderungen bestehen. Die Entwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik führt jedoch bei einzelnen KPB seit Jahren zu geringeren Anteilen an der Gesamtkriminalität , aus der sich in der Folge Rückgänge in den BKV-Zielsollstärken ergeben haben. Im Rahmen der Berechnungen zur BKV wurde daher durch die Einführung der Grundsicherung im Jahr 2013 ermöglicht, bei diesen Behörden einem weiteren Rückgang entgegenzuwirken. Darüber hinaus werden einigen KPB in Abhängigkeit von deren Altersstruktur sowie der Altersstruktur der vorgesehenen Personalzugänge im Zeitraum seit 2011 gezielt lebensjunge Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im jährlichen Nachersatz- und Versetzungsverfahren zugewiesen. Von dieser Regelung haben insbesondere einige Landratsbehörden in der Vergangenheit profitiert. Weiterhin wurden im Rahmen des Maßnahmenpakets der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort in diesem Jahr auch den Nicht-Schwerpunktbehörden zusätzliche befristete Stellen für Regierungsbeschäftigte zugewiesen (insgesamt 100 Stellen), davon jeweils zwei für die Landratsbehörden. Dies erfolgte mit der Intention, auch in diesen Behörden Möglichkeiten der Entlastung für die operative Aufgabenwahrnehmung zu generieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13458 4 1. Aus welchen ländlichen Kreispolizeibehörden wurden im Jahr 2015 und 2016 durch welche Maßnahmen wie viele Polizeikräfte abgezogen und den großen Polizeipräsidien zugeschlagen (bitte insb. detaillierte Angabe, wie sich die BKV 2016 und das Nachersatzverfahren 2016 für die 18 Polizeipräsidien, davon acht Brennpunktbehörden , und 29 Landratsbehörden unter dem Strich in einem mehr oder weniger an Personal im Vergleich zu 2015 ausgewirkt haben)? Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat dem Innenausschuss des Landtags NRW ausführlich zu den Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitspakets der Landesregierung zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus berichtet (Vorlagen 16/2674 und 16/3248). Die sich hieraus ergebenen Auswirkungen zur Verstärkung bestimmter Polizeibehörden betreffen anteilig alle KPB. Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort führte in diesem Jahr die Einrichtung eines vierten Einsatzzuges bei der Bereitschaftspolizeihundertschaft der KPB Duisburg sowie die Einrichtung eines weiteren mobilen Einsatzkommandos bei der KPB Dortmund zu einem erhöhten Zuweisungsbedarf für diese Behörden, der sich ebenfalls anteilig auf alle KPB verteilte. Hinsichtlich der Daten zur Entwicklung der BKV wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 4913 und 4914 (LT-Drs. 16/12643 und LT-Drs. 16/12635) verwiesen. 2. Wie hat sich die in 2016 praktizierte Zuteilung von Kräften der Bereitschaftpolizeihundertschaften für Schwerpunkteinsätze einschließlich der entsprechenden Vorgaben in Bezug auf Polizeipräsidien /Brennpunktbehörden und ländliche Kreispolizeibehörden im Vergleich zu 2015 verändert (bitte detaillierte Darstellung, in welchem Umfang Kräfte gewährt wurden für Schwerpunkteinsätze jeweils an die 29 Landratsbehörden, 18 Präsidien und davon an die acht Brennpunktbehörden und wie viele Schwerpunkteinsätze im Rahmen von MOTIV in welcher KPB stattfanden )? Vor dem Hintergrund der mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort erfolgten Schwerpunktsetzung wurde die Unterstützung der KPB durch Kräfte der Bereitschaftspolizei im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen neu ausgerichtet. Hierzu hat das Ministerium für Inneres und Kommunales der Präsidentin des Landtages mit Datum vom 16.02.2016 anlässlich der Sitzung des Innenausschusses am 18.02.2016 berichtet (Vorlage 16/3690). Mit Erlass vom 24.03.2016 (VS-NfD) wurde festgelegt, dass 70 % der für Schwerpunkteinsätze (u. a. Präsenzkonzeptionen) zur Verfügung stehenden Personalstunden der Bereitschaftspolizei durch die acht Schwerpunktbehörden abgerufen werden können. Im verbleibenden Restkontingent von 30 % können die übrigen KPB entsprechende Unterstützungsleistungen beantragen. Durch die Schwerpunktbehörden nicht abgerufene Stundenkontingente stehen sodann allen KPB zur Verfügung. Die vorgenommene Schwerpunktsetzung erfolgt zunächst für drei Jahre. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Aufgabenwahrnehmung der Bereitschaftspolizei gemäß dem für die Bereitschaftspolizei grundlegenden Erlass vom 09.03.2012 priorisiert ist. Einsätze aus besonderem Anlass und die Fortbildung hierfür haben Vorrang vor dem einsatzbedingten Mehrarbeitsausgleich und der Unterstützung der Polizeibehörden im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen. Da insbesondere Einsätze aus besonderem Anlass Vor- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13458 5 rang vor Schwerpunkteinsätzen haben, hängt der Umfang bzw. die Möglichkeit der Unterstützung der KPB im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen von der sonstigen Einsatzbelastung der Bereitschaftspolizei ab. Im Jahr 2015 entfielen ca. 62% der Personalstunden der Bereitschaftspolizei auf Einsätze aus besonderem Anlass. Maßgeblich für diesen hohen Anteil waren Demonstrationslagen (vornehmlich der *GIDA- und HOGESA-Bewegungen, sonstige Versammlungen mit „Rechts- /Links-Problematik“) und Unterstützungseinsätze in anderen Ländern (insbesondere G7-Gipfel Elmau, PEGIDA-Einsätze in Sachsen). Der Anteil der Schwerpunkteinsätze an der Gesamtarbeitsleistung betrug 2015 9,5%. Im 1. Halbjahr 2016 ist die Einsatzbelastung leicht zurückgegangen (56% der Gesamtarbeitsleistung). Die Personalstunden für Schwerpunkteinsätze sind daraus resultierend auf ca. 14,5 % der Gesamtarbeitsleistung gestiegen. Die zugewiesenen Personalstunden (siehe Anlage 1) stellen lediglich eine Planungsgröße dar. In einsatzbelasteten Jahren (beispielsweise 2015) werden diese Zielgrößen nicht erreicht. Das Jahr 2016 weist - auch wenn die Personalstunden gegenüber dem Jahr 2015 leicht zurückgegangen sind - eine hohe Einsatzbelastung aus. Die weitere Entwicklung bis zum Ende des Jahres bleibt abzuwarten. Die für die Jahre 2015 bzw. 2016 (bis einschließlich 30.09.2016) zugewiesenen und tatsächlich geleisteten Personalstunden der Bereitschaftspolizei bitte ich der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Dabei wird nur die reine Einsatzzeit in den unterstützten Polizeibehörden aufgeführt . An- und Abfahrtszeiten und sonstige logistische Vorbereitungszeiten der Bereitschaftspolizei bleiben unberücksichtigt. Im Jahr 2015 fanden insgesamt vier behördenübergreifende Schwerpunktkontrolltage MOTIV statt. Diese wurden federführend durch die nachfolgenden Polizeipräsidien organisiert und unter Beteiligung der KPB des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches gemäß § 4 der Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien (PP) zu Kriminalhauptstellen (KHSt-VO) durchgeführt : Datum Einsatzführende Polizeibehörde 29.01.2015 PP Düsseldorf 26.02.2015 PP Bielefeld 22.04.2015 PP Münster 07.05.2015 PP Dortmund In 2016 führten die KPB bisher vom 4.-10. April und vom 8.-21. August 2016 integrative behördenübergreifende Fahndungs- und Kontrollwochen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität sowie der Straßenkriminalität und der Hauptunfallursachen durch. Die Organisation und Koordinierung oblag den PP gemäß § 4 KHSt-VO. Die Fahndungs - und Kontrollmaßnahmen richteten sich auch gegen mobile Intensivtäter der Eigentumskriminalität gemäß der Rahmenkonzeption MOTIV. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13458 6 3. Inwieweit plant die Landesregierung durch welche Maßnahmen, künftig in den ländlichen Kreispolizeibehörden für die Menschen nicht mehr nur eine Mindestsicherheit , sondern bestmögliche Sicherheit im Ländlichen Raum zu gewährleisten ? Zur Beantwortung der Frage 3 wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 4. Wie viele Polizeibeamte/innen der 29 Landratsbehörden werden bis zum nächsten Nachersatzverfahren am 01.09.2017 planmäßig in den Ruhestand gehen, ohne dass dies unterjährig kompensiert wird (bitte für jede Behörde getrennt und insgesamt ausgewiesen und im Vergleich zum Zeitraum bis 01.09.2016)? Im diesjährigen Nachersatz- und Versetzungsverfahren für den ehemals gehobenen Dienst der Polizei NRW wurden auf Grundlage der Meldungen der KPB Zurruhesetzungen von Beamtinnen und Beamten im Zeitraum bis zum 31.05.2017 berücksichtigt (ohne Beamtinnen und Beamte des ehemals höheren Dienstes und ohne Kreispersonal). Aufgrund der zeitlichen Nähe zum nächsten landeseinheitlichen Nachersatz- und Versetzungstermin (01.09.2017) wurden später terminierte Zurruhesetzungen bei der diesjährigen Personalverteilung nicht mehr berücksichtigt. Eine aktuelle Übersicht, aus der hervorgeht, wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nach heutigem Stand vor dem 01.09.2017 zur Ruhe gesetzt werden sollen und nicht im diesjährigen Nachersatz- und Versetzungsverfahren berücksichtigt wurden, liegt nicht vor. 5. Wie stellen sich Altersdurchschnitt und Krankenstand in den 29 Landratsbehörden derzeit dar? Der anliegenden Übersicht (Anlage 2) ist der Altersdurchschnitt der Beamtinnen und Beamten (ohne Kreispersonal) zum 01.10.2015 in den KPB zu entnehmen. Die Daten zum 01.10.2016 befinden sich derzeit in der Erhebung/Prüfung. Hinsichtlich des erbetenen Krankenstandes wird auf die Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage 5088 (LT-Drs. 16/13184) verwiesen . zugewiesen geleistet zugewiesen geleistet PP Aachen 19.750 11.572 30.778 9.951 PP Bochum 51.200 30.245 50.240 23.736 PP Dortmund 23.000 10.773 44.500 10.480 PP Düsseldorf 21.780 11.735 64.382 25.653 PP Duisburg 25.720 50.794 103.422 53.802 PP Essen 24.122 20.082 43.680 16.953 PP Gelsenkirchen 10.280 7.233 21.381 9.963 PP Köln 58.000 31.686 155.000 113.164 Summe 233.852 174.120 513.383 263.702 zugewiesen geleistet zugewiesen geleistet PP Bielefeld 23.340 14.371 18.740 15.484 PP Bonn 23.608 18.248 18.108 9.213 PP Hagen 2.216 786 2.000 768 PP Hamm 3.500 1.121 2.573 188 PP Krefeld 3.000 0 1.248 0 PP Mönchengladbach 11.600 7.688 7.889 3.788 PP Münster 27.550 15.907 12.000 7.242 PP Oberhausen 2.500 800 3.531 127 PP Recklinghausen 25.520 15.930 15.000 13.144 PP Wuppertal 31.600 25.001 17.600 18.635 Summe 154.434 99.852 98.689 68.589 Summe SPB+übrige PP 388.286 273.972 612.072 332.291 zugewiesen geleistet zugewiesen geleistet LR Borken 8.268 5.752 4.474 978 LR Coesfeld 6.600 2.323 2.352 1.601 LR Düren 10.250 4.968 3.384 2.408 LR Ennepe-Ruhr-Kreis 3.456 2.251 2.502 441 LR Euskirchen 8.260 3.395 1.909 1.263 LR Gütersloh 700 0 500 25 LR Heinsberg 6.532 3.417 2.939 2.462 LR Herford 800 0 800 125 LR Hochsauerlandkreis keine Anforderung 2.481 110 LR Höxter keine Anforderung keine Anforderung LR Kleve 6.640 2.124 3.574 1.122 LR Lippe 1.200 158 1.200 71 LR Märkischer Kreis 15.500 2.192 5.272 1.463 LR Mettmann 6.220 2.046 5.839 1.701 LR Minden-Lübbeke 2.280 202 2.280 693 LR Oberbergischer Kreis 5.900 4.118 2.604 1.679 LR Olpe keine Anforderung keine Anforderung LR Paderborn 1.700 165 1.100 0 LR Rheinisch-Bergischer-Kreis 5.500 2.429 2.731 749 LR Rhein-Erft-Kreis 5.221 4.700 5.221 2.257 LR Rhein-Kreis-Neuss 4.500 1.751 keine Anforderung2 1.243 LR Rhein-Sieg-Kreis 9.680 5.877 5.000 2.282 LR Siegen-Wittgenstein 9.984 6.273 9.984 1.026 LR Soest 3.900 286 1.400 351 LR Steinfurt 2.250 413 2.250 151 LR Unna 5.230 2.359 3.731 874 LR Viersen 5.020 3.278 3.375 2.579 LR Warendorf 1.500 285 1.280 336 LR Wesel 8.200 2.592 6.102 1.182 Summe 145.291 63.354 84.284 29.172 Gesamt alle KPB 533.577 337.326 696.356 361.463 2 Die KPB Rhein-Kreis-Neuss hat im Rahmen des Antragsverfahrens zur Umsetzung des Schwerpunkterlasses (Erlass MIK NRW vom 24.03.2016) keine Personalstunden der BP angefordert. Die 1.243 Stunden wurden im 1. Halbjahr 2016 vor der neuen Personalstundenzuweisung geleistet. LR 2015 2016 Polizeipräsidien (PP) 1 Auf die erläuternde Darstellung in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5244 (zu Frage 2) wird verwiesen. Anlage 1 zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5244 Personalstunden BP im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen nach KPB 2015 (Gesamt) und 2016 (Stand bis einschl. September) 1 Der Landrat als Kreispolizeibehörde (LR) 2015 2016 Schwerpunktbehörden (SPB) Übrige Polizeipräsidien 2015 2016 Anlage 2 zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5244 Kreispolizeibehörden Altersdurchschnitt Aachen 45,0 Bielefeld 46,2 Rhein-Erft-Kreis 43,6 Bonn 47,4 Bochum 44,0 Borken 48,0 Coesfeld 47,3 Düsseldorf 41,6 Düren 46,7 Dortmund 42,9 Duisbrug 44,5 Essen 43,9 Eneppe-Ruhr-Kreis 43,5 Euskirchen 49,5 Gelsenkirchen 44,4 Rheinisch-Bergischer Kreis 44,3 Oberbergischer Kreis 47,1 Gütersloh 44,9 Hagen 44,0 Hamm 46,2 Herford 47,2 Heinsberg 48,7 Hochsauerlandkreis 47,9 Höxter 49,3 Köln 42,0 Kleve 48,3 Krefeld 43,8 Lippe 48,1 Mettmann 42,7 Mönchengladbach 43,9 Minden-Lübbecke 49,9 Märkischer Kreis 43,0 Münster 45,4 Rhein-Kreis Neuss 43,4 Oberhausen 45,2 Olpe 47,7 Paderborn 46,9 Recklinghausen 45,0 Siegen-Wittgenstein 45,0 Soest 45,9 Steinfurt 48,5 Rhein-Sieg-Kreis 47,8 Unna 46,7 Viersen 49,3 Wuppertal 42,2 Warendorf 44,8 Wesel 45,2 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13458