LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13460 15.11.2016 Datum des Originals: 14.11.2016/Ausgegeben: 18.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5246 vom 14. Oktober 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/13204 Wie viele zusätzliche Erzieherstellen wurden mit plusKita- und Sprachfördermitteln tatsächlich geschaffen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Paragraph 16b des Kinderbildungsgesetzes schreibt vor, dass die Kindertageseinrichtungen, die Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, in ihrem Team eine sozialpädagogische Fachkraft beschäftigen müssen, die über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt. Außerdem müssen die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werden, also mindestens über den 1. Wert der Tabelle in der Anlage zu Paragraph 19 Absatz 1 hinausgehen. Des Weiteren sollen diese Fachkräfte regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Wie die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2940 der FDP-Landtagsfraktion (Drs. 16/7686) gezeigt hat, ist es unter Umständen möglich, dass Sprachfördermittel oder analog auch plusKita- Mittel nicht zwingend zu mehr Personal führen müssen, sofern in den Kindertageseinrichtungen zuvor Fachkräfte über dem 1. Wert der Tabelle in der Anlage zu Paragraph 19 Absatz 1 beschäftigt wurden. Zur Bewertung der Effektivität der zusätzlichen Fördermittel muss die Landesregierung also darlegen können, wie sich die Zahl der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, die Sprachförder- und bzw. oder plusKita-Mittel erhalten, entwickelt hat. Wie die Landesregierung in der Beantwortung der kleinen Anfrage 4009 (Drs. 16/10325) dargelegt hat, mussten die entsprechenden Verwendungsnachweise des Kindergartenjahres 2014/15 bis zum 28. Februar 2016 vorgelegt werden, so dass eine entsprechende Auswertung nun erfolgen kann. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5246 mit Schreiben vom 14. November 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13460 2 Vorbemerkung der Landesregierung Bildungschancen und -gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu ermöglichen hat für die Landesregierung höchste Priorität. Kindertageseinrichtungen haben die beste Möglichkeit , Kinder in sehr jungem Alter zu stärken und bestehende Benachteiligungen abzubauen bzw. ihnen entgegenzuwirken. Da die Einrichtungen hierfür zusätzliche Ressourcen benötigen , stellt das Land den Jugendämtern nach festen Schlüsseln zusätzliche Mittel i. H. v. insgesamt 70 Millionen Euro je Kindergartenjahr allein für plusKITA‘s und zusätzliche Sprachförderung zur Verfügung. Damit hat die Landesregierung einen weiteren Schritt zur Qualitätssteigerung und -sicherung in der Kindertagesbetreuung unternommen. Der zweckentsprechende Einsatz der zusätzlichen Mittel wird in gesonderten Verwendungsnachweisen mit den vorgeschriebenen Personalkraftkraftstunden belegt. Im Rahmen dieser Kleinen Anfrage werden ausschließlich Fachkraftstunden nach der Anlage zu § 19 KiBiz erfragt. Die beigefügte zahlenmäßige Auswertung macht deutlich, dass im zugrundeliegenden Vergleichszeitraum die Anzahl der Fachkraftstunden nach dem sog. ersten Wert gestiegen ist, ebenso wie die Anzahl der tatsächlich geleisteten Fachkraftstunden; diese liegt im landesweiten Durchschnitt über dem vorgeschriebenen ersten Wert. Die Anzahl der den ersten Wert übersteigenden Stunden ist im Vergleichszeitraum gesunken, d. h. die Anzahl der über den ersten Wert hinausgehenden Fachkraftstunden ist nicht im gleichen Maße gestiegen wie die Anzahl der Fachkraftstunden des ersten Wertes. Es ist davon auszugehen, dass dies im Wesentlichen darin begründet ist, dass gleichzeitig stärker gestiegene Personalkosten, die immer wieder Gegenstand der Debatte über die Auskömmlichkeit der Kindpauschalen sind, die Träger dazu veranlassen, bei der Kalkulation des einzusetzenden Personals vorsichtiger zu agieren. Die Landesregierung steuert dieser Problematik durch die befristete Erhöhung der jährlichen Dynamisierung von 1,5 auf 3 Prozent und zusätzliche Zuschüsse entgegen. 1. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 Kibiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 Sprachfördermittel nach § 21b Kibiz, aber keine plus- KiTa-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der mit Sprachfördermitteln finanzierten Fachkraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen)? 2. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 Kibiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 plusKita-Mittel nach § 21a Kibiz, aber keine Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der mit plusKita-Mitteln finanzierten Fachkraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13460 3 3. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 Kibiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 sowohl Sprachfördermittel nach § 21b Kibiz als auch plusKiTa-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der mit Sprachfördermitteln und plusKita-Mitteln finanzierten Fachkraftstunden , geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen)? 4. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 Kibiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 weder Sprachfördermittel nach § 21b Kibiz noch plus- KiTa-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen)? Für die Auswertung konnten Daten von rund 67 % der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen herangezogen werden, da bei diesen Einrichtungen für beide Kindergartenjahre jeweils abgeschlossene Verwendungsnachweise vorliegen. Die Auswertung dieser Daten, entsprechend der Fragestellung, ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. zusätzliche Sprachförder - mittel zusätzliche plusKITA- M Ittel Anzahl Kindpauschalen 13/14 Anzahl Kindpauschalen 14/15 VN 13/14 nachgewiesene FKS gesamt VN 13/14 FKS 1. Wert VN 13/14 FKS über l.Wert nach Anlage zu §19 KiBiz VN 14/15 nachgewiesene FKS gesamt VN 14/15 FKS 1. Wert VN 14/15 FKS über l.Wert nach Anlage zu §19 KiBiz FKS 1 X - 102.180,48 102.009,20 374.425,93 338.659,39 35.766,54 383.897,91 352.894,40 31.003,51 2 - X 19.010,78 19.115,09 69.193,65 62.535,27 6.658,38 71.847,92 66.001,12 5.846,80 3 X X 52.341,73 52.740,18 193.143,41 171.983,13 21.160,28 194.278,64 178.565,73 15.712,91 4 - - 193.905,45 195.708,57 756.636,31 670.329,25 86.307,06 783.723,16 704.494,57 79.228,59 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13460