LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13461 15.11.2016 Datum des Originals: 14.11.2016/Ausgegeben: 18.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5271 vom 20. Oktober 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/13238 Hätten Einbruchsdelikte durch rechtzeitiges Eingreifen der Polizei verhindert werden können? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Diverse Medien, darunter zuerst der Express Düsseldorf, haben seit dem 13. Oktober 2016 über die „Peilsender-Affäre“ berichtet. Das Landeskriminalamt Düsseldorf ist einer albanischen Einbrecherbande auf der Spur und bekommt einen Beschluss für eine Peilsenderüberwachung des mutmaßlichen Täterfahrzeuges, um dieses zu überwachen. Doch die Bewegungsprofile werden nicht etwa – wie man das in heutiger Zeit erwartet – in Echtzeit an die LKA-Ermittler übermittelt, sondern Tage später. Und nachts, wenn viele Einbrüche passieren, sitzt niemand vor den Bildschirmen im LKA und überwacht die Bewegungen. Und wenn es dann Zeit für den Zugriff ist, sind anscheinend häufiger keine Einheiten für den Zugriff verfügbar . So schilderte eine Ermittlungskommissarin des LKA die Vorfälle vor Gericht beim Prozess gegen die albanische Einbrecherbande. Diese konnte vermutlich Dutzendfach weitere Einbruchstaten begehen, bevor der Zugriff erfolgte. Die Folgen von Wohnungseinbrüchen sind für die Opfer oft noch lange Zeit traumatisch. Möglicherweise hätten viele der Einbrüche aber verhindert werden können. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5271 mit Schreiben vom 14. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13461 2 1. Wie kann es sein, dass unter den Augen des Staates Straftaten zwar beobachtet, aber nicht unmittelbar geahndet werden, um weitere zu verhindern? Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat am 11.11.2015 die Ermittlungs-kommission Poet zur Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingerichtet. Observationsmaßnahmen im Rahmen des Verfahrens erfolgten mittels technischer Mittel zur Standortüberwachung in der Zeit vom 17. November 2015 bis zum 30. November 2015. Neben dieser Bewegungsobservation zur Feststellung eines Bewegungsprofils erfolgten kurzfristige Observationen durch Polizeibeamte am 28. Oktober 2015 gegen 23:30 Uhr, am 19. November 2015 gegen 16:30 Uhr, am 20. November 2015 in der Zeit von ca. 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr, am 24. November 2015 in der Zeit von ca. 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr, am 25. November in der Zeit von ca. 15:30 Uhr bis 20:00 Uhr und am 30. November 2015 bis zur Festnahme um ca. 20:00 Uhr. Ziel der Observationsmaßnahmen war die Feststellung und Identifikation möglicher Tatbeteiligter, genutzter Tatfahrzeuge sowie möglicher Verstecke und Unterschlüpfe der Tatbeteiligten . Nach den Feststellungen des Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf sind zu keinem Zeitpunkt unter Beobachtung von observierenden Polizeibeamten Straftaten begangen worden. 2. Wie kann es sein, dass es keine 24-Stunden-Überwachung im LKA gibt? Der verdeckte Einsatz technischer Mittel im Rahmen der Strafverfolgung dient der Erkenntnisgewinnung und Verdichtung der Verdachtslage zu Tatverdächtigen. Abhängig von Zielsetzung der zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft abgestimmten Einsatz- und Ermittlungskonzeption werden GPS-Daten erhoben und ausgewertet. Hierbei besteht die Möglichkeit, Ermittlungskräften GPS-Daten auch in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. 3. Warum waren keine Eingreiftruppen für die Ermittlungsbeamtin verfügbar? Die personelle Ausstattung der Kreispolizeibehörden erfolgt auf Grundlage belastungsbezogener Kriterien. Maßgeblich hierfür ist die landesweite Entwicklung des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens . Über die spezifische Verwendung des zugewiesenen Personals entscheidet grundsätzlich die Behördenleitung eigenverantwortlich und vor dem Hintergrund behördlicher Schwerpunktsetzungen. Sie steht insgesamt in der Verantwortung, die für ihren gesamten Polizeibezirk übertragenen Aufgaben optimal zu erfüllen, ihr Personal dabei effektiv einzusetzen und die örtliche Sicherheitslage zu berücksichtigen. Der Kreispolizeibehörde Düsseldorf standen in den vergangenen fünf Jahren Planstellen für Beamtinnen und Beamte in nachfolgendem Umfang (Ist-Stärke jeweils zum 01.10. eines Jahres ) tatsächlich zur Verfügung: 2012 2013 2014 2015 2016 2.539 2.551 2.595 2.589 2.615 4. Welche organisatorischen Vorkehrungen trifft die Landesregierung, um ein derartiges Versagen in Zukunft zu verhindern? Siehe Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13461 3 5. In welcher Form entschädigt die Landesregierung die Einbruchsopfer, bei denen die Einbrüche bei rechtzeitigem Handeln der Polizei hätten verhindert werden können ? Siehe Antwort zu Frage 1. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13461